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Schmid Martin · Ständerat · 2017-03-15

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Gerade auch in der Debatte hier im Ständerat kommt natürlich zum Ausdruck, dass bei der Zweitwohnungs-Initiative eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Entscheidungen getroffen hat, die nur eine geringe Minderheit stark treffen. Das kommt jetzt hier auch zum Ausdruck: Es sind wenige Gebiete betroffen, diese sind von dieser Umsetzung aber in aller Härte betroffen.

Ich verstehe, wenn viele von Ihnen fragen, warum jetzt dieses Thema wieder komme, Sie hörten ja von Ihrer Wählerschaft, dass es kein Problem sei. Da verstehe ich Sie. Diese Initiative hat in vielen Gebieten der Schweiz keine Auswirkungen, in den anderen hat sie aber - auch Kollege Engler hat das ergänzt und darauf hingewiesen - dramatische Auswirkungen. Die Initiative hat mehr als das Ziel erreicht, ich wiederhole das nochmals. In den Berggebieten ist der Hochbau zum Erliegen gekommen. Die Initiative wirkt.

Jetzt ist doch die Frage, was Sie als Politiker machen, wenn Sie diese Probleme zu Hause sehen. Da haben Sie doch die Aufgabe, diese Themen in den Rat zu tragen. Wir haben als Ständerat natürlich den Vorteil, dass wir bei dieser Aushandlung des Kompromisses nicht dabei gewesen sind. Das ist unser grosser Vorteil, es war niemand involviert, es hat niemand mit den Initianten am Tisch gesessen und das [PAGE 254] ausgehandelt; das kann ich mindestens für mich in Anspruch nehmen. Die Resultate wurden uns übermittelt; und das war doch damals die Folge.

Jetzt stellen Sie ja die Frage, ob wir Gesetze kurz nach dem Inkrafttreten ändern dürfen. Materiell hat die Regelung jetzt niemand verteidigt. Wir können also davon ausgehen, dass diejenigen, die jetzt so gesprochen haben, nach dem Bericht im Jahr 2019 dann einer Änderung zustimmen werden. Ansonsten müssten Sie heute sagen, dass Sie das bisherige Recht beibehalten wollen. Sie haben nicht gesagt, diese Regelung sei überzeugend. Die allermeisten haben vielmehr eingesehen, dass sie falsch ist. Sie müssen also im Jahr 2020 einer Änderung zustimmen, wenn Sie Ihre Meinung gegenüber heute nicht wieder wechseln.

Jetzt ist doch die Frage, ob wir die Motion nicht annehmen wollen, damit wir auf diesen Weg gehen und eine andere Lösung haben. Meines Erachtens entspricht es auch der Intention der Mehrheit, dann zu sagen, dass wir dort gesetzgeberisch tätig werden müssen und dass wir den Gemeinden und den Kantonen die Kompetenz überlassen können, weiter gehende Regelungen zu treffen; das wurde in der Diskussion auch gesagt. Ich glaube, dort haben wir eine Verpflichtung.

Dann stellt sich die Frage, wie die Mehrheit das der Bevölkerung kommuniziert. Schauen Sie, ich würde da stehen und sagen, ja, ich bin als Parlamentarier bereit, eine Lösung, die nicht überzeugt, zu ändern. Ich bin auch bereit, Gesetze wieder infrage zu stellen, wenn ich sehe, dass diese sich nicht bewährt haben. Wir müssen uns auch bei Gesetzesrevisionen entscheiden, indem wir mit gleichen Ellen messen. Die Unternehmenssteuerreform wurde von der Bevölkerung abgelehnt. Jetzt sagt der Bundesrat, dass rasch eine neue Lösung gefunden werden müsse. Man könnte auch sagen, das ist ein Volksentscheid, an den man sich jetzt einmal zu halten hat. Das ist nicht meine Meinung. Meine Meinung ist, dass Sachen, die sich nicht bewährt haben, zu ändern sind. Kollege Engler hat meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass wir sehr viele parlamentarische und Initiativmöglichkeiten haben, um das System auch wieder zu korrigieren.

In der Kommission haben wir am Schluss natürlich auch die Frage gestellt, Herr Kollege Cramer, ob die Regelung, die Herr Rieder hier vorschlägt, verfassungskonform ist. Das bejahen wir. Der Bundesrat selbst hat ja vorgeschlagen, dass man die Entscheidung so treffen könnte.

Deshalb bitte ich Sie, hier mit der Mehrheit für die Motion zu stimmen.