Maissen Theo · Ständerat · 2002-03-14
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-14
Wortprotokoll
Auch ich möchte dem Bundesrat für die Antwort auf die Interpellation danken. Sie gibt wichtige Hinweise dazu, wie es mit der "Agrarpolitik 2002" läuft, wo die Probleme sind und wie man sie gehandhabt hat. Ich möchte dazu zwei, drei Bemerkungen machen.
Wenn man den Schlachtviehmarkt beobachtet, ist festzustellen, dass die Marktentlastungsmassnahmen für die Landwirte in Bezug auf ihre Einkommensbildung sehr wichtig sind, wenn man will, dass die Landwirte vor allem in den Grünlandgebieten doch noch einen wesentlichen Teil des Einkommens aus dem Produkteverkauf erzielen können. Ich sage dies, weil ich der Meinung bin - das ist auch in der Praxis festzustellen -, dass eine wesentliche Motivation für die Landwirte, ihren Beruf auszuüben, darin besteht, dass ihre Produkte auch auf dem Markt einen Wert haben. Sie können sich vorstellen, dass es nicht motivierend ist, etwas zu produzieren, das auf dem Markt keinen Wert hat. Vor allem für die jungen Bauern ist dies nicht attraktiv, zumal sie dann oft sehen, dass die Preise des Fleisches, das über den Ladentisch geht, eigentlich gar nicht so stark nachgelassen haben.
Neben diesen Marktentlastungsmassnahmen gibt es aber auch andere wichtige Massnahmen, mit denen dieser Markt gestützt wird. Ich denke da an die Förderung des Inlandabsatzes, indem man bei Käufen durch Händler und Metzger auf den öffentlichen Märkten einen Teil davon bei deren Kontingentszuteilung anrechnet. Ich möchte dies hier festhalten und unterstreichen, weil wir bei der "Agrarpolitik 2002" seinerzeit ja darüber gestritten haben, ob man das machen wolle oder nicht. Wir sind dann damit durchgekommen, dass man die Übernahme von Inlandtieren auf den öffentlichen Märkten zum Teil bei der Kontingentszuteilung anrechnet. Ich gehe davon aus, dass diese sinnvolle Massnahme auch bei der nächsten Revision, also bei der "Agrarpolitik 2007", beibehalten wird. Die öffentlichen Märkte sind wichtig für die Transparenz und die Preisbildung. Sie sind auch ein wichtiger Barometer für die Massnahmen seitens des Bundes und der Kantone.
Weiter denke ich, dass wir in Bezug auf die Förderung der öffentlichen Märkte den Kantonen die Möglichkeit lassen müssen, Qualitätsbeiträge zu leisten und in weitläufigen Gebieten - vor allem in Berggebieten, im Voralpengebiet - Teile der Transportkosten auszugleichen. Das sind keine eigentlichen produktegebundenen Zahlungen, sondern Massnahmen, die auch in Zukunft möglich sein sollten, um die öffentlichen Märkte zu erhalten.
Nun komme ich noch zu einem zweiten Punkt, zum Export von Lebendvieh. Wenn wir auf dem Markt Überschüsse haben, dann ist es wichtig - wie wir aus Erfahrung wissen -, Lebendtiere, Zuchttiere und Nutztiere exportieren zu können. Dies entlastet auch den Schlachtviehmarkt. Wir wissen, dass dies in den letzten Jahren nicht möglich war und dass wir hier Schwierigkeiten hatten. Wir stellen auch fest, dass die Mittel, die für den Export vorgesehen waren, umgelagert und für den Abbau der Fleischüberschüsse benutzt wurden. Ich finde es so weit richtig, dass man das gemacht hat. Nur darf das nicht zur Regel werden. Es darf also nicht so sein, dass man mit den Bemühungen, den Export wieder zu ermöglichen, nachlässt, weil man sich sagt, man könne diese Mittel ja für die Marktentlastung beim Fleisch brauchen, für einen Bereich, in dem wir sonst zu wenig Mittel hätten. Das darf auf keinen Fall passieren.
Wir haben in der Antwort auf die Interpellation feststellen können, dass wir den völkerrechtlichen handelsvertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf den Import nachkommen. Ich möchte Ihnen nun einfach die Grössenordnungen aufzeigen: Wenn wir hier von 75 000 Tonnen Fleisch sprechen, die wir importieren, dann gehe ich einmal davon aus, dass es für eine Tonne Fleisch etwa vier Lebendtiere braucht. Umgerechnet sind das sehr viele Lebendtiere, die wir importieren, um diese Fleischmengen zu erhalten. Beim Export geht es lediglich um eine Grössenordnung von 12 000 bis 15 000 Tieren. Wir importieren also über das Fleisch entschieden mehr, als wir beim Viehexport mit den Lebendtieren exportieren würden. Wenn also die Schweiz den handelsvertraglichen Verpflichtungen nachkommt, sollen sich auch die Staaten, welche in der Vergangenheit unsere Exporttiere abgenommen haben, an die einschlägigen Handelsregelungen halten, sonst ist es einfach eine einseitige Angelegenheit, für die man kein Verständnis aufbringen kann.
Ich möchte in diesem Zusammenhang folgende zwei Anliegen deponieren:
1. dass der Bund in Bezug auf die öffentlichen Schlachtviehmärkte weiterhin mit begleitenden Massnahmen mitwirkt und diese über Kontingentszuteilungen stützt, damit sie bestmöglichst funktionieren;
2. dass bezüglich Viehexport aufgrund der bestehenden Regelungen nun möglichst rasch die Öffnung, auf den nächsten Herbst, erfolgt, damit der Viehabsatz ermöglicht wird, vor allem auch in Richtung Italien.