Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-03-15
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Die Mehrheit der zuständigen Kommission ist dafür, der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben. Diese Ablehnung erklärt sich durch rein formelle, verfahrensmässige Überlegungen. Die Thematik soll im Rahmen der laufenden Fernmeldegesetzrevision erfolgen.
Ich unterstütze den Antrag Abate, der Tessiner Standesinitiative Folge zu geben. Inhaltlich sind die Überlegungen des Kantons Tessin nämlich mehr als berechtigt. Die zentrale Frage lautet nämlich: Wie kann sichergestellt werden, dass auch entlegene Gebiete in den Genuss einer adäquaten Erschliessung mit potenten Telekommunikationsinfrastrukturen kommen? Ich meine, dass die vorliegende Standesinitiative namentlich aus drei Gründen angenommen werden sollte.
1. Der Verweis lediglich auf die Fernmeldegesetzrevision greift zu kurz. Die Tessiner fordern eine breitangelegte Lösung der Problematik, nicht nur eine fernmeldetechnische. So schlagen sie auch Unterstützungsmassnahmen über die neue Regionalpolitik und über den neuen Finanzausgleich vor, die ja beide so neu nicht mehr sind. Es genügt also nicht, die angesprochene Problematik - die fehlende adäquate infrastrukturelle Versorgung mit einem Hochbreitbandangebot auch der Regionen, die ausserhalb der Agglomerationen liegen - lediglich über eine Revision des Fernmeldegesetzes zu beheben. Die Anliegen der Tessiner und weiterer Gebirgskantone und ländlicher Kantone würden also bei Nichtfolgegeben nicht ernst genommen.
2. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit dieser peripheren Regionen liegt im Zentrum des Interesses. Das wurde ja jetzt auch schon mehrmals hervorgehoben. In einer kürzlich veröffentlichten, heute Morgen bereits in anderem Zusammenhang erwähnten Studie von Avenir Suisse mit dem Titel "Strukturwandel im Schweizer Berggebiet. Strategien zur Erschliessung neuer Wertschöpfungsquellen" hat Autor Daniel Müller-Jentsch unter anderem aufgezeigt, dass in diesen peripheren Gebieten innovative Lösungen für die Grundversorgung gefunden werden müssen. Zudem ist der Digitalisierung ein besonderes Augenmerk zu widmen. Wer aber Digitalisierung sagt, der muss im gleichen Atemzug auch Erschliessung mit Hochbreitbandangebot aussprechen.
3. Die Entwicklung darf nicht dem Zufall, sprich der Swisscom, überlassen werden. Es gibt zwar durchaus interessante Bestrebungen in einzelnen Gebieten, die ohne den Bund auskommen. So ist das vor einigen Jahren lancierte Projekt in meinem Kanton zu nennen, in welchem sich die Swisscom und der Staat Freiburg gemeinsam mit den [PAGE 266] Elektrizitätsunternehmen aufmachten, bis Mitte der Zwanzigerjahre den ganzen Kanton mit einem Netz "fibre to the home" (FTTH) zu überziehen. So weit, so gut. Nach Erschliessung der interessanten Agglomerationsgebiete hat sich nun aber die Swisscom aus dem Vertrag zurückgezogen. Die Idee von Swisscom ist es nämlich, für die restlichen Gebiete lediglich "fibre to the street" (FTTS) zu realisieren, was gemäss Auffassung der Swisscom mittelfristig die Wünsche der Kunden voll abdecke und erst noch viel günstiger umzusetzen sei. Genau mit dieser Strategieänderung wird aber die Idee einer Abdeckung auch der dezentralen Regionen mit gleich starken Telekommunikationsinfrastrukturen ad absurdum geführt. In Freiburg haben die verbleibenden Partner zwar beschlossen, das Projekt zu Ende zu führen, wegen des Ausscheidens der Swisscom wird dieses Unterfangen aber viel länger dauern.
Abschliessend will ich hervorheben, dass der Grundgedanke der Standesinitiative richtig ist, im Fernmeldebereich vor allem dort zu regulieren, wo der Infrastrukturwettbewerb nicht spielt oder wo aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein Engagement für einen lokalen Telekommunikationsinfrastruktur-Anbieter nicht interessant ist. Ziel des Bundes muss es sein, möglichst alle Gebäude in der Schweiz mit vergleichbar starken Telekommunikationsinfrastrukturen zu erschliessen. Also müssen zukünftige Regulierungsdiskussionen in genau diese Richtung gehen. Solche durch öffentliche Gelder finanzierte Anschlussnetze müssen allerdings allen Anbietern diskriminierungsfrei offenstehen. Es ist nicht zu erwarten, dass solche Grundsatzfragen im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes, die ja anscheinend nur eine kleine Revision ist, welche im Gesetz vor allem Feinjustierungen am bestehenden Regime vornimmt, besprochen werden. Daher ist die Standesinitiative durchaus berechtigt und verdient, dass man ihr Folge gibt.
Ich schlage Ihnen daher vor, den Einzelantrag Abate zu unterstützen.