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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-15

Wortprotokoll

Sie wissen ja, dass sich zurzeit das Erbrecht in Revision befindet. Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat bereits eine Vernehmlassung über einen Vorentwurf durchgeführt. Es sind sehr viele sehr detaillierte Stellungnahmen eingegangen. Wir haben es jetzt gerade erlebt: Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Je nachdem, ob man sich ein bisschen näher beim Erblasser oder beim potenziellen Erben fühlt, hat man auch etwas unterschiedliche Sichtweisen.

Der Bundesrat wird demnächst vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis nehmen. Der Bundesrat hat sich ausserdem zum Ziel gesetzt, die Botschaft noch in diesem Jahr zu verabschieden, das heisst, die Arbeiten sind bereits im Gange. In diesem Rahmen scheint es sinnvoll, dass man die im vorliegenden Postulat vorgeschlagene Möglichkeit prüft und dazu Stellung nimmt. Wir würden jetzt dieses Postulat, die Überlegungen, die hier gemacht werden, in diese Revisionsarbeiten noch aufnehmen. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie die Diskussion führen, wenn die Botschaft des Bundesrates kommt.

In diesem Sinne können wir auch dieses Postulat zur Annahme empfehlen, auch wenn es stimmt, dass es vielleicht noch nicht ganz in der vollen Präzision formuliert ist. Aber das muss bei einem Postulat auch nicht der Fall sein. Ich denke, die Stossrichtung und das, was abgeklärt werden soll, wird mit diesem Postulat durchaus klar. Ich schlage Ihnen vor: Warten Sie auf die Botschaft, dann werden Sie sich mit dieser Frage auch noch beschäftigen und Stellung nehmen können, ob Sie die Lösungsvorschläge des Bundesrates überzeugen oder nicht.[GZ]

Dieses Postulat können wir in diesem Sinne so entgegennehmen.