Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-18
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-18
Wortprotokoll
Ich habe im Grundsatz viel Verständnis für die Anliegen, welche Frau Spoerry in ihrem Votum wieder dargelegt hat. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass mit der Änderung des Zivilgesetzbuches vom Juni 1998 eben auf Gesetzesebene die Möglichkeit eines minimalen Beschäftigungsgrades für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte vorgesehen wurde. Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass der Bundesrat in der Verordnung mit 40 Prozent einen deutlich tieferen Minimalbeschäftigungsgrad vorgesehen hat, als es noch in der Botschaft vorgesehen war. Da war mit 75 Prozent ein viel höherer Mindestbeschäftigungsgrad statuiert worden.
Zudem möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass in begründeten Fällen Ausnahmen möglich sind. Wir haben auch schon verschiedentlich solche Ausnahmen bewilligt - allerdings nicht für einen ganzen Kanton, wie es der Kanton Zürich gerne gesehen hätte. Zudem bieten wir sozusagen ein alternatives Modell an, indem nämlich Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte mehrere Kreise betreuen können. Damit wird es auch möglich, die Zivilstandsämter bei den Gemeinden zu belassen.
Ich möchte noch kurz auf den Kanton Appenzell Ausserrhoden eingehen, den Frau Spoerry als Beispiel dafür nimmt, wie der Bundesrat an den Kantonsregierungen vorbei legiferiert habe: Hier ist eigentlich das Gegenteil der Fall. Die kantonale Regierung ist in ihrer Vorlage nämlich viel weiter gegangen, als sie es gemäss der bundesrätlichen Vorlage hätte tun müssen. Man kann also nicht sagen, dass der Bundesrat hier entgegen sämtlichen Kantonsregierungen auf völlig falschem Wege ist; sondern die Kantonsregierungen sehen zum Teil sehr wohl, dass hier Veränderungen angezeigt sind. Gemäss unseren Informationen wäre das Referendum gegen diese Vorlage nicht ergriffen worden, wenn die kantonale Regierung eine Vorlage ausgearbeitet hätte, mit welcher die Minimalvorgaben der bundesrätlichen Verordnung eingehalten worden wären. Fazit aus diesem negativen Abstimmungsausgang ist nicht, dass der Bundesrat hier an den Kantonsregierungen vorbei legiferiert hat.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch darauf hinweisen, dass vor kurzem die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden mit Frau Regierungsrätin Dora Andres an der Spitze bei mir vorstellig geworden ist und dringlich darauf hingewiesen hat, dass die Konferenz bittet, dass der Bund an der Regel eines Mindestbeschäftigungsgrades von 40 Prozent festhält. Es ist auch den Kantonen ein Anliegen, dass man auf diesem Weg weitergeht.
In diesem Sinne bin ich sehr froh, dass Sie Ihre Empfehlung zurückziehen. Es ist nicht das Ziel des Bundesrates, dass die Gemeindeautonomie ausgehebelt wird. Deswegen haben wir eben auch alternative Modelle angeboten.