Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2017-03-15
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Ich habe diese Motion, die ich 2015 eingereicht hatte, wieder von Herrn Schwaab zurückgenommen, deshalb werde ich sie hier selber vertreten.
Mein Vorstoss stammt aus der Zeit der Swissleaks-Affäre Anfang 2015, als investigative Journalisten aufgedeckt haben, dass die schweizerische Niederlassung einer britischen Grossbank kriminelle Gelder oder Gelder fragwürdiger Herkunft in Milliardenhöhe hortete. In der Zwischenzeit haben wir die Empfehlungen der Groupe d'action financière (Gafi), welche den internationalen Standard zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgeben, in der schweizerischen Gesetzgebung, konkret im Geldwäschereigesetz, umgesetzt. Die neuen Bestimmungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Die Gafi überwacht ja auch die Umsetzung der Empfehlungen durch ihre Mitglieder. Im Dezember 2016 ist der vierte Gafi-Länderbericht erschienen. Die Gafi attestiert darin der Schweiz eine gute Qualität in der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Sie weist aber auch auf Verbesserungspotenzial hin, namentlich im Bereich von Präventivmassnahmen. Ich greife hier die im Zusammenhang mit meiner Motion relevante Aussage auf, wie sie aus einer Zusammenfassung des Gafi-Berichtes, erstellt durch das EFD, hervorgeht: "Auch bei der Umsetzung von Präventivmassnahmen seitens der Finanzintermediäre bestünde Verbesserungsbedarf. In diesem Punkt wird namentlich die Anzahl Verdachtsmeldungen im Verhältnis zur Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes als zu niedrig eingestuft. Das Nebeneinander von Meldepflicht und Melderecht führt in der Praxis zu Verwirrung."
Wie erwähnt stammen diese zusammengefasst wiedergegebenen Aussagen aus dem Gafi-Bericht von Ende 2016, unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen, welche am 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Es besteht also trotz den erwähnten Anpassungen noch Handlungsbedarf.
Mit meiner Motion schlage ich vor, dass der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für ein Meldesystem schafft, welches die rasche Kenntnisnahme von fragwürdigen Geschäftspartnern ermöglicht. Dies würde erlauben, dass nicht jede Bank die gleichen vertieften Überprüfungen von potenziellen Geschäftspartnern veranlassen muss, sondern dass man von bereits getätigten Abklärungen anderer Finanzintermediäre profitieren könnte. Mit einem solchen Meldesystem kann ein einfaches Warninstrument eingeführt werden, das die Banken in der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützt.
Der Bundesrat hat nun im Zusammenhang mit dem vierten Gafi-Länderbericht das EFD beauftragt, die im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen zu analysieren und ihm einen Vorschlag zu unterbreiten. Ich gehe davon aus, dass auch Meldesysteme im Sinne meiner Motion geprüft werden. Ziel muss es doch sein, dass qualitativ bessere Meldungen über kriminelle Aktivitäten resultieren und dass damit ein wichtiger Beitrag namentlich zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung geleistet wird.
Ich ziehe daher meine Motion zugunsten der zu erwartenden Vorschläge des Bundesrates, die dann zur Diskussion stehen, zurück.