Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-15
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen versichern, dass der Bundesrat den Kinderrechten eine sehr grosse Bedeutung beimisst. Gleichzeitig möchte ich aber auch in Erinnerung rufen, dass die Sozialhilfe einschliesslich der Unterbringung und Betreuung in den Kompetenzbereich der Kantone fällt. Auch für das Schulwesen, also für die obligatorische Schule, sind die Kantone zuständig, ebenso für die Erteilung einer Arbeitsbewilligung, die für eine Lehre notwendig ist. Da bewegen wir uns einfach wirklich in klassischem [PAGE 465] kantonalem Kompetenzgebiet, was auch verfassungsmässig so festgehalten ist.
Nun ist es so, dass die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) im Mai 2016 die Empfehlungen zu den unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich verabschiedet hat. Mit diesen Empfehlungen strebt die SODK eine Harmonisierung in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen an. Diese Bereiche fallen in ihre Kompetenz. Zudem hat die SODK auch Empfehlungen in den Bereichen Schule und weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten publiziert. Der Bundesrat begrüsst und unterstützt diese Bestrebungen, um eine möglichst weitgehende Harmonisierung in den Kantonen zu erreichen. Es ist auch so, dass einige Kantone sehr viel sehr Gutes machen, andere Kantone sind vielleicht noch etwas zurückhaltend. Das ist im Föderalismus immer eine Abwägung: Möchte man es überall gleich haben? Dann müsste man es zentral vorgeben. Wir bewegen uns hier wirklich in den klassischen Kompetenzgebieten der Kantone.
Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass den besonderen Bedürfnissen von unbegleiteten Minderjährigen bei der Unterbringung und Betreuung nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist. Das ist etwas, was Sie bzw. was die Bundesversammlung in der letzten Asylgesetzrevision ins Asylgesetz geschrieben hat - es ist Artikel 82 Absatz 3bis des Asylgesetzes. Das heisst, es ist auch entsprechend gesetzlich verankert. Wir thematisieren das auch immer wieder. Ich habe kürzlich beispielsweise das Kinderdorf Pestalozzi besucht, um dort vor Ort zu sehen, welche Arbeit die Kantone leisten, übrigens auch dort zusammen mit Freiwilligen. Ich darf Ihnen versichern, dass auch in den Kantonen zunehmend das Bewusstsein dafür da ist, welche Verantwortung sie tragen und dass sie diese wahrnehmen müssen. Übrigens hat die SODK auch die Kosten im Bereich der Unterbringung und überhaupt der Integration von unbegleiteten Minderjährigen berechnet. Wir haben mit der SODK vereinbart, dass wir diese Frage dringlich gemeinsam anschauen. Wir haben uns dahingehend geäussert, dass wir uns bewusst sind, dass damit entsprechende Kosten verbunden sind.
Sie fordern aber als Motionär auch noch, dass die Asylentscheide für unbegleitete Minderjährige erst nach Abschluss von Ausbildung oder Studium zu treffen sind. Das Asylgesetz sieht aber vor, dass Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen prioritär zu behandeln sind, also möglichst rasch. Wir wollen damit einerseits die Integration von jenen beschleunigen, die schutzbedürftig sind und in der Schweiz bleiben. Wir wollen aber auch bei denen, die die Schweiz wieder verlassen müssen, eine rasche Rückkehr zu ihren Familien fördern. Sie wissen: Wenn unbegleitete Minderjährige in ihr Herkunftsland oder in einen anderen Dublin-Staat geschickt werden, wird immer das familiäre Umfeld abgeklärt. Wir schicken kein Kind, keine minderjährige Person einfach zurück, ohne zu wissen, wo sie in ihrem Herkunftsland hinkommt.
Aber falls die Behörden mit dem Asylentscheid jeweils bis zum Ende der Ausbildung warten müssen, hätte das zur Folge, dass viele unbegleitete Minderjährige nach mehreren Jahren dann auch volljährig wären und in der Schweiz bleiben könnten. Sie müssten unser Land womöglich erst nach einem längeren Aufenthalt wieder verlassen. Ein langer Aufenthalt in der Schweiz könnte dann auch zu ungewollten Härtefällen führen, und das würde wieder dem Ziel der Motion, die Chancen der Reintegration im Herkunftsland zu verbessern, zuwiderlaufen.
Ich möchte noch auf etwas hinweisen: Das Asylverfahren verfolgt das Ziel, den Personen, die schutzbedürftig sind, Schutz zu gewähren. Ich bin nicht sicher, ob wir der Glaubwürdigkeit des Asylwesens einen Dienst leisten, wenn wir das jetzt mit den Aufenthaltstiteln für andere Zwecke wie Erwerbstätigkeit oder Ausbildung vermischen. Ich sage Ihnen das ganz offen. Plötzlich sprechen wir über Ausbildung, über Aufenthaltstitel. Wir sind der Meinung, und die Bevölkerung hat das jetzt auch so entschieden, dass wir rasche und faire Verfahren wollen, insbesondere bei den minderjährigen Personen, damit sie rasch wissen, woran sie sind, wie es weitergeht. Und wenn sie unser Land verlassen müssen, dann - ich sage es noch einmal - sorgen wir auch dafür, dass dort ein Umfeld garantiert ist, damit sie als Minderjährige nicht einfach ausgesetzt sind.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen - nicht, weil wir uns der Thematik nicht bewusst wären, aber wir sind der Meinung, dass die hier gestellten Forderungen entweder bereits mit den Kantonen aufgegleist sind oder allenfalls nicht dem Asylverfahren direkt entsprechen.