Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-15
Wortprotokoll
Diese Motion verlangt ein Verbot der Auszahlung von Löhnen in Euro. Der Hintergrund ist natürlich der starke Franken. Ich will mich jetzt heute nicht zur Abwertung des Euro gegenüber dem Franken und zu den Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft äussern. Die entstandenen Schwierigkeiten, namentlich natürlich seit der Aufgabe des Mindestkurses durch die Nationalbank im Januar 2015, sind ja bestens bekannt und in diesem Saal auch bereits wiederholt diskutiert worden. Es ist klar, dass sich die Unternehmungen mit den wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich mit dem tiefen Frankenkurs ergeben, auseinandersetzen müssen. Es ist aber ebenso klar, dass die Massnahmen, die die Unternehmen treffen, das geltende Arbeitsrecht respektieren müssen. Die Lösungen müssen unter Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeitenden sowie im Rahmen der bestehenden Sozialpartnerschaft gefunden werden.
Es ist so, dass verschiedene Arbeitgeber in der Vergangenheit dazu übergegangen sind, die Löhne an ihre Arbeitnehmenden in Euro zu bezahlen, um so den starken Frankenkurs zu kompensieren. Auf diese Weise wird faktisch das Währungsrisiko vom Unternehmen auf die Arbeitnehmenden überwälzt, und das ist nach schweizerischem Recht nicht zulässig. Das unternehmerische Risiko tragen im Arbeitsverhältnis stets die Arbeitgeber und nicht die Arbeitnehmer.
Der Bundesrat hat das bereits im Jahr 2011 in der Antwort auf die Motionen Pardini 11.3534 und Robbiani 11.3608 festgehalten. Es gibt mittlerweile auch ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, das dies bestätigt hat. Da es sich im konkreten Fall um Grenzgänger gehandelt hat, hat sich das Gericht zudem auf das Diskriminierungsverbot gestützt, wie es im Freizügigkeitsabkommen mit der EU festgehalten ist.
Bei einem Wechsel von einem Frankenlohn zu einem Eurolohn sind ausserdem die Vorgaben für eine Änderungskündigung einzuhalten, und zu beachten sind schliesslich auch Vorschriften über Mindestlöhne, wie sie sich aus Gesamtarbeitsverträgen oder einem Normalarbeitsvertrag ergeben können. Man kann also diese Abmachungen und Verträge nicht mit Eurolöhnen umgehen oder aushebeln.
Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass das geltende Recht genügend Instrumente zur Verfügung stellt, um gegen eine Auszahlung von Löhnen in Euro vorzugehen. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen die Ablehnung der Motion beantragen. Selbst mit einem Verbot von Eurolöhnen könnten Sie natürlich nicht sicherstellen, dass wegen der Frankenstärke Löhne einfach gesenkt werden, auch in Franken, mit dem Hinweis auf die Frankenstärke. Das ist dann ein anderes Problem. Wir sind der Meinung, dass die Frage der Überwälzung des Währungsrisikos auf die Arbeitnehmenden mit der heutigen Gesetzgebung genügend geklärt ist.