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Graber Konrad · Ständerat · 2017-03-16

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-16

Wortprotokoll

Im Vorfeld der Einigungskonferenz wurde den Kommissionsmitgliedern nochmals die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Entscheidungsgrundlagen einzuverlangen. Davon wurde Gebrauch gemacht. Es lag eine Studie der Universität Zürich mit Zwischenergebnissen vom März 2017 vor, wie das Stimmverhalten aufgrund einer repräsentativen Umfrage zu diversen Punkten wäre, wenn verschiedene Modelle diskutiert werden: Mehrwertsteuer, AHV-Referenzalter, Umwandlungssatz usw. Es wurden Berechnungsgrundlagen für diverse Mehrwertsteuer-Varianten einverlangt, vor allem in Zusammenhang mit der Entwicklung des AHV-Finanzhaushaltes, und es wurde eine umfassende Dokumentation zum Minderheitsantrag Kuprecht aus der ersten Differenzbereinigungsrunde abgegeben.

Der Nationalrat hat sich in der zweiten Differenzbereinigungsrunde in vielen Punkten dem Ständerat angeschlossen. Objektivitätshalber muss aber auch erwähnt werden, dass es sich bei diesen Entscheiden durchwegs um Punkte handelte, die weder in der SGK-SR noch im Ständerat bis heute auch nur eine Stimme gefunden hätten. Es geht dabei um die Hinterlassenenrente, die Kinderrente und einen Interventionsautomatismus mit einem Mix von Mehrwertsteuer- und AHV-Referenzaltererhöhung auf 67.

Der Nationalrat hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung in der letzten Runde ziemlich deutlich an unseren Rat gewandt und darauf hingewiesen, dass er jetzt in vielen Punkten dem Ständerat gefolgt sei, hat aber noch zwei zentrale Forderungen gestellt: erstens den Verzicht auf die 70 Franken und die Plafonderhöhung auf 155 Prozent, dafür das Nationalratsmodell mit massiv höheren Pensionskassenbeiträgen, also eine Lösung innerhalb der zweiten Säule; zweitens nur 0,6 Mehrwertsteuerprozente. Das waren die zwei Forderungen, die man aus dem Nationalrat relativ gut spürbar wahrnahm.

Die Kommission hat sich nochmals intensiv mit den zwei Modellen Ständerat und Nationalrat auseinandergesetzt. Ich will die Vorzüge und Nachteile der einzelnen Modelle hier nicht nochmals aufführen. Ich verweise auf die Ausführungen beider Seiten in der zweiten Differenzbereinigungsrunde.

Detaillierter wurde nochmals ein modifiziertes Modell Kuprecht aus der ersten Differenzbereinigungsrunde diskutiert; modifiziert in dem Sinne, dass die Erhöhung des Plafonds auf 155 Prozent nicht nur für Neurentner, sondern auch für Altrentner vorgesehen wäre. Als Finanzierung wurden 0,8 Mehrwertsteuerprozente beantragt. Auch zur Diskussion gestellt wurde eine Modifikation dieses Antrages, indem er um Artikel 40e AHVG - Vorbezug mit reduziertem Kürzungssatz - ergänzt worden wäre. Dazu wurde kein konkreter Antrag gestellt. Er lag aber irgendwie in der Luft.

Dieses neue Modell hätte aus Sicht der Mehrheit vor allem zwei Nachteile aufgewiesen: Gegenüber dem Ständeratsmodell hätte es eine geringere Leistung bzw. höhere Beiträge insbesondere beim Lohnniveau zwischen 50 000 und 80 000 Franken und vor allem tiefere Rentenverbesserungen ab 44 Jahren zur Folge gehabt. Entscheidend aber war die schlechtere Dotation des AHV-Fonds im Jahr 2030. Das Ständeratsmodell hätte mit 0,8 Mehrwertsteuerprozenten hochgerechnet einen AHV-Ausgleichsfonds von 63 Milliarden Franken im Jahr 2030 aufgewiesen, die Alternative, ebenfalls mit 0,8 Mehrwertsteuerprozenten hochgerechnet, lediglich einen solchen von 49 Milliarden Franken, also 14 Milliarden Franken weniger. Das Ständeratsmodell hätte demzufolge einen Index von 104 Prozent aufgewiesen - dieser berechnet sich aus dem Verhältnis des AHV-Fonds zu den Jahresausgaben -, die vorliegende Alternative lediglich einen Index von 82 Prozent.

Insgesamt standen bei der Einigungskonferenz praktisch vier Modelle im Raum. Es gab keine Konzentration oder keinen Verzicht auf ein Modell, um dem Ständeratsmodell mit bloss einer Variante entgegenzutreten. Es gab das Modell des Ständerates; es gab das Modell des Nationalrates; es gab die erwähnte Alternative zum Ständerat, basierend auf dem früheren Antrag Kuprecht; es gab die Alternative, ergänzt mit dem Vorbezug mit reduziertem Kürzungssatz, allerdings ohne Antrag; und es gab auch die Alternative ohne Plafond für die Altersrentenerhöhung, aber auch ohne entsprechenden Antrag. Aber auch das haben wir diskutiert. Die Einigungskonferenz hat schliesslich das Ständeratsmodell bestätigt, und zwar mit 14 zu 12 Stimmen.

Zum zweiten Punkt, zur Finanzierung: Ihre Kommission hat sich bei der Finanzierung mit diversen Szenarien auseinandergesetzt, und zwar mit einer Mehrwertsteuererhöhung von 1 Prozent, gemäss Modell Ständerat; einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,8 Prozent; einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozent, und zwar so gestaffelt, dass im Jahr 2021 eine Erhöhung von 0,4 Prozent und im Jahr 2025 keine Erhöhung stattgefunden hätte; und dann schliesslich mit einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,6 Prozent, entsprechend dem Modell Nationalrat. Nach all den Bereinigungen, die das Differenzbereinigungsverfahren mit sich gebracht hat - ich habe das bereits in der letzten Runde hier im Rat gesagt -, hat das Ständeratsmodell am ehesten Manövrierspielraum betreffend die Finanzierung aufgewiesen, weil der AHV-Ausgleichsfonds damit sowohl im Jahr 2030 wie auch im Jahr 2035 jeweils um einen zweistelligen Milliardenbetrag höher liegt als mit sämtlichen anderen Varianten, also sowohl der Variante Nationalrat wie auch den Varianten der früheren Minderheiten.

Die 0,6 Mehrwertsteuerprozente - das war ja letztlich der Entscheid Ihrer Kommission - lassen sich nach der Simulation des Bundesamtes für Sozialversicherungen rechtfertigen, weil der AHV-Ausgleichsfonds im Verhältnis zu den Jahresausgaben im Jahr 2030 noch 97 Prozent beträgt und erst im Jahr 2032 auf 80 Prozent sinkt. Diese 80 Prozent sind insofern interessant, weil wir Artikel 113 Absatz 2 AHVG ohne Differenz zwischen den Räten verabschiedet haben. Ich zitiere diesen Absatz: "Ist absehbar, dass der Stand des AHV-Ausgleichsfonds innerhalb der nächsten drei Jahre unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken wird, so unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung innert einem Jahr ab Veröffentlichung der Jahresrechnung Stabilisierungsmassnahmen." Nach den Hochrechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen würde dieser Stand von 80 Prozent, der in beiden Räten angenommen wurde, erst im Jahr 2032 eintreten.

Der zweite Grund, weshalb diese 0,6 Prozent auf eine seriöse Finanzierung des Modells schliessen lassen, ist, dass der AHV-Fonds - ebenfalls gemäss den Simulationen des Bundesamtes - in absoluten Zahlen ausgedrückt zirka im Jahr 2034 wieder auf dem gleichen Stand wäre wie heute, nämlich in der Grössenordnung von 44 Milliarden Franken. Die Finanzierung mit 0,6 Prozent Mehrwertsteuer lässt es zu, dass wir im Jahr 2034 praktisch den gleichen Stand des AHV-Ausgleichsfonds haben wie heute.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich hier selbst eingeschränkt. Man hat auch Mehrwertsteuersätze in wesentlich anderer Höhe diskutiert. Wir hatten auch in der letzten Runde hier im Rat Diskussionen über 1,2 Prozent oder 1 Prozent höhere Mehrwertsteuersätze. Der Vorteil dieser Selbsteinschränkung liegt in verschiedenen Punkten:

Erstens entspricht sie vollumfänglich der Forderung des Nationalrates. Der Nationalrat hat dies ja explizit von uns erwartet.

Zweitens verlangen alle diskutierten Modelle mit Wirkung auf 2030 eine weitere AHV-Revision. Dies gilt sowohl für das Alternativmodell, das in der Kommission nochmals diskutiert wurde, wie auch für das Modell Nationalrat oder auch für frühere Minderheitsmodelle. Sowohl die Mehrheit wie auch die Minderheit haben sich in der Einigungskonferenz nochmals dahingehend geäussert, dass diese Revision durch eine kommende ergänzt werden muss, die dann spätestens auf das Jahr 2030 Wirkung zeigen wird.

Ein weiterer Vorteil, wenn man sich hier jetzt auf 0,6 Prozent Mehrwertsteuererhöhung beschränkt, liegt im Umstand, dass man damit keine Mehrwertsteuer auf Vorrat erhebt.

Ein weiterer Punkt ist, dass alle Differenzen, die ausgeräumt wurden, um das Fuder nicht zu überladen, in einer kommenden Gesetzesrevision aber bestimmt wieder ein Thema werden. Sie können mit einer knappen, aber ausreichenden Finanzierung früher wieder aufs politische Parkett gebracht werden. Stichworte, die uns lange beschäftigen, sind [PAGE 274] da beispielsweise Hinterlassenenrente, Kinderrente, AHV-Referenzalter, Vorbezug mit reduzierter Leistung usw.

Zu guter Letzt kann die Entwicklung des AHV-Haushaltes abgewartet werden. Niemand weiss heute, wie sich die Wirtschaft entwickelt. Es handelt sich bei den Simulationen, die uns präsentiert wurden, jeweils um Hochrechnungen.

Dies zur Finanzierung.

Es gab zudem noch zwei Anträge zu Artikel 37 Absatz 3bis und Artikel 38 Absatz 2 VAG. Diese wurden aber aufgrund des aufwendigen Prozedere - es lag ein Vorgehensvorschlag der Parlamentsdienste vor - zurückgezogen. Sie wurden dann durch ein anderes Kommissionsmitglied wieder aufgenommen und schliesslich mit 10 zu 5 Stimmen bei 11 Enthaltungen abgelehnt. Es ging dabei um zwei Forderungen, die insbesondere von der Versicherungsbranche an uns herangetragen wurden. Massgebend für dieses Vorgehen - keine Wiederaufnahme - war insbesondere auch eine Intervention des Präsidenten unserer Schwesterkommission, der parlamentsrechtlich ein Zurückkommen auf eine Differenz, welche im Nationalrat bereinigt worden sei und die somit nicht mehr bestehe, ablehnte. Wir sind deshalb nicht darauf zurückgekommen; es wäre notwendig gewesen, nochmals in beiden Kommissionen ein Rückkommen auf diese Bestimmungen zu beschliessen.

Damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen. Auf einen einfachen Nenner gebracht präsentiert sich das Ergebnis der Einigungskonferenz wie folgt: Bezüglich des Modells hat sich die Einigungskonferenz dem Ständerat angeschlossen, bezüglich der Finanzierung hat sie sich dem Nationalrat angeschlossen. Dieser Antrag liegt nun vor, er wurde in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 12 Stimmen verabschiedet. Die Minderheit wird sich bestimmt auch noch äussern.[GZ]

Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen.