Aebi Andreas · Nationalrat · 2017-03-16
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-16
Wortprotokoll
An der Februarsitzung 2017 diskutierte die APK den 367 Seiten umfassenden Aussenwirtschaftsbericht 2016. Im Anhang zu diesem Bericht unterbreitet der Bundesrat, wie bereits gesagt wurde - ich erwähne es am Schluss -, dem Parlament vier Bundesbeschlüsse, über welche wir heute zu befinden haben.
Der Bundesrat legte für dieses Berichtsjahr das Interesse auf den Zugang der Schweizer Wirtschaft zu den internationalen Märkten sowie auf die Bewahrung und Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU. Im Rahmen der WTO und in den Verhandlungen über weitere Freihandelsabkommen setzte sich der Bundesrat zudem für einen liberalisierten Handel ein. Ein besonderes Augenmerk legte unsere Regierung auf Abklärungen zu möglichen Auswirkungen des nach einer Volksabstimmung angestrebten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Diese und weitere für die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik bedeutende Geschäfte sind Gegenstand des vorliegenden Berichtes. Schwerpunktthema sind die Herausforderungen und Chancen der Globalisierung und der Digitalisierung.
Die am Abstimmungswochenende vor der Sitzung abgelehnte Unternehmenssteuerreform III beschäftigte die Kommission zu Beginn der Beratungen dieses Traktandums. Es ist der Kommission bewusst, dass uns mit diesem Entscheid zukünftige steuerliche Rahmenbedingungen und steuerliche Klärungen fehlen, was nicht ganz unproblematisch ist. Der Bundesrat muss sich mit Sicherheit rasch dieses Themas annehmen und rasch auch eine Nachfolgevorlage unterbreiten, weil die Fragen zu den Rahmenbedingungen nicht beliebig lange offengelassen werden können; zudem werden wir von internationaler Seite her gedrängt, etwas zu tun.
Wirtschaftlich ist unser Land mit dem Wegfall des Mindestkurses der Schweizerischen Nationalbank relativ günstig durch das Jahr 2016 gekommen. Bei einer zeitweisen leisen Erholung der Wirtschaftslage konnte ein Wachstum von 1,5 Prozent generiert werden. Bei einer hohen Beschäftigungsquote von 84 Prozent lag die Arbeitslosenzahl im vergangenen Jahr bei im europäischen Vergleich tiefen 3,5 Prozent.
Die Pharmabranche hat unsere Volkswirtschaft in positivem Sinne mitbestimmt. Bei der klassischen Industrie ist die Tendenz leider rückläufig, was uns zu denken geben muss. Es kann nicht sein, dass wir in den klassisch- industriellen, gewerblichen Tätigkeiten 50 000 Arbeitsplätze verlieren, aber gleichzeitig im staatlichen Bereich 170 000 Stellen schaffen, dabei noch von einem Wachstum sprechen und das auch noch als gute Botschaft verkaufen.
Das Seco geht für die Jahre 2017 und 2018 von einem positiven Wachstum aus. Für das laufende Jahr ist ein BIP-Wachstum von 1,8 Prozent angesagt, die Arbeitslosenquote sollte moderat auf 3,3 Prozent sinken. Leider gelang es uns bis anhin nicht, die administrativen Entlastungen wirkungsvoll umzusetzen. Man könnte sagen: Wo im positiven Sinn korrigiert wird, am anderen Ende wieder aufgeladen.
Kritische Stimmen in der Kommission wiesen darauf hin, dass die Globalisierung nicht nur Wohlstand geschaffen hat, sondern auch Unmut, welcher sich heute in einem gewissen Populismus niedergeschlagen hat. Dieser Unmut ist in Zukunft besser zu hinterfragen und anzugehen, sonst gibt es schlussendlich mehr Verlierer als Gewinner. Ungleich lange Spiesse sehen Kommissionsmitglieder auch beim Einkaufstourismus, wo dem Detailhandel Milliarden von Franken und unserem Land schlussendlich Tausende von wertvollen Arbeitsplätzen verlorengehen. Ein Problem stellt hier ganz sicher die Freigrenze von 300 Franken pro Kopf und Tag dar, und auf deutscher Seite zum Beispiel kann dann einseitig die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden, was klar eine Wettbewerbsverzerrung ist.
Beim Schwerpunkt des Berichtes 2016, den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung, wurden die Vor- und Nachteile intensiv behandelt. Es gibt Chancen für neue Jobs und Geschäftsmodelle, denen wir uns nicht verschliessen dürfen. Fakt ist, dass sich die Dynamik des internationalen Handels mit Waren und Dienstleistungen verlangsamt und sich gleichzeitig die Dynamik des internationalen Austauschs von Daten beschleunigt. Gemäss Schätzungen beträgt heute der grenzüberschreitende Datenfluss im Vergleich zum Jahr 2005 das 45-Fache; in den nächsten fünf Jahren dürfte er sich nochmals um den Faktor 9 erhöhen.
Bezüglich weiterer Kohäsionszahlungen gegenüber der EU ist die Kommission zurückhaltend. Es wird erwartet, dass der Bundesrat diese Frage von einer Gesamteinschätzung zu den Beziehungen zur EU abhängig macht. Aktuell ist eine ganze Anzahl Dossiers mit der EU offen, bei welchen Entscheide zu treffen sind.
Bevor ich zu den vier Bundesbeschlüssen schreite, welche zu genehmigen sind, danke ich im Namen der APK-NR dem Bundesrat für die gute Arbeit und den informativen Bericht.
Die Kommission hat zu den vier vorliegenden Beschlüssen wie folgt Stellung genommen:
1. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den Efta-Staaten und den Philippinen: 17 Ja, 8 Nein. Dabei wurde der heute zu behandelnde Antrag Friedl mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
2. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Islamischen Republik Iran: 17 Ja, 0 Nein, 4 Enthaltungen.
3. Bundesbeschluss über die Genehmigung der Ministererklärung über die Ausdehnung des Handels mit Produkten der Informationstechnologie und der Änderungen der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich Informationstechnologiegüter: 21 Ja; das war einstimmig.
4. Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen: 22 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung.
Wir bitten Sie, die vorliegenden vier Bundesbeschlüsse gutzuheissen und vom Bericht Kenntnis zu nehmen.