Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-03-16
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-16
Wortprotokoll
Wenn es sonst keine Wortmeldungen gibt, möchte ich kurz zu den Vorwürfen von Herrn Kuprecht Stellung nehmen, die er jetzt geäussert hat.
Wir haben heute ein reifes Ergebnis einer langen Beratung vor uns, in die viel an Kompetenz, an politischem Beurteilungsvermögen investiert worden ist. Es ist eine Vorlage, die im Wesentlichen dem Ständerat zu verdanken ist. Die Kommission des Ständerates hat sich sehr intensiv mit diesem Geschäft, mit dieser Vorlage befasst. Das Ergebnis ist bezüglich der Finanzierung der zentralen Sozialwerke der Altersvorsoge ein gutes. Wenn man den Fondsstand im Jahr 2030 anschaut, sieht man, dass das Ergebnis sogar etwas besser ist als der Vorschlag des Bundesrates. Es ist - und das ist zentral für das Schicksal der Vorlage - ein reifes Ergebnis aus Sicht der Bevölkerung, der künftigen Rentnerinnen und Rentner. Damit sind die jüngeren Generationen gemeint, aber auch die heutigen Rentnerinnen und Rentner.
Kollege Kuprecht, wenn Sie den Vorwurf äussern, dass die Beratung im Ständerat dadurch geprägt gewesen sei, dass man sich nicht bewegt habe, dann trifft dies nicht zu. Es ist so, dass in jeder einzelnen Runde das Ausgleichsmodell - das der Ständerat, das die Ständeratskommission entwickelt hat, das auf zwei Säulen beruht, wie unsere Altersvorsorge überhaupt, das eine Kombination von AHV- und BVG-Lösung ist - wieder überprüft worden ist, mit allen anderen Modellen verglichen worden ist, die unter anderem auch Sie vorgeschlagen haben. Das Modell des Ständerates hat sich immer als überlegen erwiesen, und zwar mit Blick auf die Leistungen für die künftigen Rentnerinnen und Rentner wie auch und insbesondere mit Blick auf die Kosten für die künftigen Rentnerinnen und Rentner, für die erwerbstätige Bevölkerung. In diesem Sinne war es die Überlegenheit dieses Modells, die dazu geführt hat, dass es sich letztlich durchgesetzt hat.
Es ist so, dass an diesem Modell durchaus eine Reihe von Modifikationen angebracht wurde. In der ersten Beratung im Nationalratsplenum ist z. B. eine starke Besserstellung der Teilzeitbeschäftigten beschlossen worden, ist eine Optimierung des ständerätlichen Modells erfolgt. Dem schlossen wir uns an, im Sinne eines Schrittes auf den Nationalrat zu. Es gab weitere solche Bewegungen in Richtung Nationalrat, z. B. bei der Definition der Übergangsgeneration. Der Vorschlag, diese Übergangsgeneration auf zwanzig Jahre festzuschreiben, stammte aus dem Nationalrat. Wir haben uns auch dem angeschlossen.
Vor allem in der letzten Runde, in der Einigungskonferenz, hat sich die Mehrheit, auch aus dem Ständerat, in Bezug auf die Höhe der Mehrwertsteuer nun bewegt und sich dem Vorschlag des Nationalrates angeschlossen. Ich staune nun auch über Ihre Wahrnehmung, indem Sie das gewissermassen als Peanuts bezeichnen. 0,4 Mehrwertsteuerprozente, gegen 1,5 Milliarden Franken, ist etwas, was für Sie offenbar nicht zählt. Es wird in der Volksabstimmung zählen, es zählt für die Bevölkerung. Es ist ein grosser Schritt in Richtung Nationalrat erfolgt, indem wir uns bei der Mehrwertsteuer dem Nationalrat angeschlossen haben. Die Geringschätzung dieses Entgegenkommens kontrastiert jetzt mit der Heraufstilisierung der 70 Franken zu dem entscheidenden Punkt, der für Sie dazu führt, dass Sie sogar die gesamte Reform, die für die Zukunft der Schweiz von grösster Bedeutung ist, verwerfen wollen. Es gibt eine Diskrepanz zwischen der Heraufstilisierung der 70 Franken zum Punkt, an dem Sie alles scheitern lassen wollen, und dem jetzigen Entgegenkommen und dem Resultat der Einigungskonferenz, nur 0,6 Mehrwertsteuerprozente statt 1,0 Mehrwertsteuerprozent zu beantragen. Das wird wichtig sein in der Volksabstimmung. Denn von diesen 0,6 Mehrwertsteuerprozenten, wir wissen es, wird die Bevölkerung 0,3 Prozent, die Hälfte davon, gar nicht spüren, weil die heute an die IV fliessenden Mehrwertsteuerpromille auf die AHV übertragen werden. In diesem Sinne ist das eine sehr ausgewogene Lösung.
Entschieden wird in der Volksabstimmung, wie früher, über die Situation der Betroffenen. Hier muss man doch festhalten, gerade gegenüber den entstellenden Äusserungen, die wir jetzt gehört haben, dass es einen Unterschied gibt zwischen künftigen Rentnerinnen und Rentnern und den heutigen Rentnerinnen und Rentnern. Bei den heutigen Rentnerinnen und Rentnern muss man feststellen, dass es der Ständerat war - die Ständeratskommission hat es vorgeschlagen -, der dafür gesorgt hat, dass den heutigen Rentnerinnen und Rentnern überhaupt keine Nachteile erwachsen. Sie haben keine Einbussen. Der Bundesrat hatte ja noch einen Eingriff in den Teuerungsausgleich vorgeschlagen. Er schlug vor, den garantierten Teuerungsausgleich mit dem Mischindex nicht aufrechtzuerhalten. Wir haben das gestrichen. Wir haben für eine solide Finanzierung der Altersvorsorge für die heutigen Rentnerinnen und Rentner gesorgt. Das liegt in ihrem Interesse, das ist für die heutigen Rentnerinnen und Rentner zentral.
Wenn jetzt behauptet wird, dass die heutigen Rentnerinnen und Rentner zum Rentenzuschlag von 70 Franken oder zur Plafonderhöhung auf 155 Prozent beitragen müssen, ist das unkorrekt. Dieser Rentenzuschlag ist finanziert durch die Erhöhung der Lohnpromille, es sind 3 Lohnpromille. Die künftigen Rentnerinnen und Rentner, die heutigen Erwerbstätigen, finanzieren diesen Zuschlag selber. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner können feststellen, dass ihre Interessen durch diese Vorlage vollständig gewahrt sind.
Bezüglich der künftigen Rentnerinnen und Rentner müssen wir feststellen, dass sie durch diese Vorlage auch die Nachteile zu erleiden haben. Sie sind von der Erhöhung des Frauenrentenalters betroffen. Das betrifft die Frauen, aber es betrifft indirekt auch die Ehepaare, denn die Ehepaarrente ist ja eine Rente, die indirekt oder direkt auch an das Rentenalter der Frau gekoppelt ist. Das ist ein Einschnitt, der nur die künftigen Rentnerinnen und Rentner trifft. Die sinkenden Umwandlungssätze - auch im Überobligatorium, das weitherum dominiert -, die sinkenden Pensionskassenrenten quer durch das Land betreffen die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Bei ihnen gibt es jetzt eine Lösung mit einer Kombination des Ausgleichs im BVG und dem Rentenzuschlag in der AHV.
Das ist eine Vorlage, die unter dem Strich insgesamt ein leichtes Plus aufweist, und zwar mit anderen Verbesserungen. So ist es zum Beispiel in der Praxis eine Verbesserung für ältere Personen, die arbeitslos werden; es ist für sie von grösster Bedeutung, dass sie inskünftig in der Pensionskasse bleiben können, wenn sie ab 58 Jahren die Stelle verlieren. Das ist ein entscheidender Fortschritt, der aus der Ständeratsberatung resultiert hat. Alle diese Punkte führen dazu, dass wir eine Lösung präsentieren können, die in einer Volksabstimmung auch bestehen kann.
Zum Schluss rufe ich noch einmal etwas in Erinnerung - es ist zwar immer wieder gesagt worden, aber man muss es doch in Erinnerung rufen -: Alle Reformen, die Abbaureformen waren und die in den letzten 20 oder 22 Jahren im Parlament in einem anderen Geist beschlossen worden sind als diese Vorlage, sind in den Volksabstimmungen gescheitert. Diese Vorlage hier, die einen ausgewogenen Mix von Finanzierung und Sicherung der Leistung aufweist, mit einem leichten Plus für die betroffene Bevölkerung, hat eine faire Chance, in der Volksabstimmung zu bestehen.[GZ]
In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Vorlage zuzustimmen.