Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-03-16
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-03-16
Wortprotokoll
Herr Hefti hat Sie gewarnt, dass das kein harmloses Gesetz sei. Es hat tatsächlich Konsequenzen. Ich würde aber auch nicht meinen, dass es direkt aus dem Giftschrank kommt. Es liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte.
Die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass Sie die Vorgaben sehr kritisch betrachten. Wir schreiben bei der Gesetzgebung - die Herren Germann und Föhn haben jetzt darauf hingewiesen - natürlich etwas Zeitgeschichte. Was wir in den letzten zehn Jahren an internationalen Verpflichtungen in unseren Gesetzen umgesetzt haben, ist wirklich gewaltig. In vielen Bereichen konnten wir es uns gar nicht vorstellen, dass das einmal so laufen wird. Nun, die Entwicklung geht weltweit [PAGE 289] in diese Richtung. Das ist wohl ein Stück Zeitgeschichte, und ich frage mich, wie man das vielleicht in zehn, zwanzig Jahren beurteilen wird.
Es ist aber nicht so, wie Herr Germann gesagt hat, dass wir konform sein wollen. Vielmehr haben wir die internationalen Regeln mehr oder weniger zu übernehmen, weil unsere internationalen Firmen in dieser Liga spielen und sie diese Voraussetzungen zu erfüllen haben, in der Schweiz und an anderen Orten. Ich vergleiche das immer mit dem Fussball: Wenn auf der ganzen Welt Offsides gepfiffen werden, dann können wir nicht ohne Offside-Regeln spielen, sonst sind wir einfach nicht dabei. Das verfolgt uns hier auch etwas.
Wenn wir jetzt auf diese zehn Jahre zurückblicken, dann stellen wir fest, dass wir bisher im Wesentlichen auf dem Papier Verträge abgeschlossen haben. Ich denke, dass wir jetzt in eine sehr wichtige Phase kommen, nämlich in die Phase der Umsetzung. In der Phase der Umsetzung müssen wir mit aller Sorgfalt vorgehen - das möchte ich betonen - und entsprechend kritisch sein. Das beinhaltet auch die Frage: Wäre der Bundesrat bereit, den Vertrag allenfalls zu kündigen? Ich meine, nein, den ganzen Vertrag könnten wir nicht kündigen, aber Lieferungen an einzelne Länder müsste man wohl stoppen können. Dieses Anliegen wird ja noch unterstrichen durch den Einzelantrag Noser. Dieser Antrag ist jetzt als Einzelantrag eingereicht worden, ist in der Kommission aber diskutiert worden. Ich glaube, das zeigt auch etwas die Vorsicht der Kommission, die wir durchaus teilen.
Bei der Umsetzung müssen wir dann wirklich vorsichtig sein. Das gilt bei all diesen Gesetzen. Wir unterhalten uns ja auch. Ich habe diese Woche mit einem meiner Finanzministerkollegen telefoniert, und er hat mir gesagt: Mach dir doch keine Sorgen; das, was wir nicht offiziell austauschen, wird gehackt - man weiss ohnehin alles. Das ist ein zusätzlicher Aspekt, den wir auch immer beachten müssen.
Nun aber zu dieser Vorlage: Im Oktober 2015 haben alle OECD- und G-20-Mitgliedstaaten beschlossen, dass Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro einen länderbezogenen Bericht zuhanden der zuständigen Steuerbehörde einzureichen haben. In dieser Diskussion hat sich die Schweiz dafür eingesetzt, dass dieser Austausch aufgrund eines Staatsvertrages und nicht einfach direkt zu erfolgen hat. Mit diesem Staatsvertrag ist immerhin eine gewisse Vertraulichkeit gewährleistet. Es spielt dabei keine Rolle - das war die Frage in der Kommission anlässlich der Anhörung -, wer diesen Staatsvertrag abschliesst. Es ist ein Staatsvertrag - ob er nun durch den Bundesrat oder durch das Parlament abgeschlossen wird, ändert am Charakter dieses Staatsvertrages eigentlich nichts. Daher sind wir der Meinung - und Sie haben dem ja zugestimmt -, dass dieser Staatsvertrag durch das Parlament zu genehmigen ist, damit Sie eben auch bei der Weiterentwicklung wieder zum Zuge kommen und allfällige Änderungen oder Bedenken einbringen können. Das mag ein etwas erschwertes Verfahren sein, wenn es kleine Änderungen geben sollte. Es entspricht aber unseren demokratischen Gepflogenheiten, dass im Staatsvertragsbereich das Parlament zu beschliessen hat. Ich weiss nicht, ob ich die Wette mit Herrn Zanetti gewinnen oder verlieren werde. Aber ich freue mich ohnehin auf das Nachtessen. (Heiterkeit)
Was passiert in diesem Bereich? Wenn ein Ansässigkeitsstaat eines multilateralen Unternehmens diese Standards nicht umsetzt, wenn also beispielsweise die Schweiz diese Standards nicht umsetzt, dann können Tochtergesellschaften von Schweizer Firmen an ihren Sitzstaaten gezwungen werden, diese Daten zu liefern, und das wollen die Firmen nicht. Sie wollen das im Rahmen dieses Staatsvertrages über die Schweiz machen, damit die Vertraulichkeit gewährleistet ist. Damit stehen wir für einmal unter einem Druck der Firmen, die eigentlich wollen, dass wir den Austausch auf Staatsvertragsebene regeln, damit dieser Austausch auch seine Ordnung hat. Mit unserem Verfahren sind wir ja etwas spät; daher haben wir im Gesetz die vorzeitige Freiwilligkeit eingeführt, damit unsere Konzerne nicht in die Lage kommen, die Daten direkt liefern zu müssen, sondern damit sie dies im Rahmen des Staatsvertrages über die schweizerischen Behörden tun können. Aus dieser Optik ist es für einmal nicht ein Zwang, den wir den Firmen auferlegen, sondern es ist der Wunsch der Firmen: Wenn schon, dann möchten sie den Austausch über die schweizerischen Behörden vornehmen, damit es staatsvertraglich ordentlich geregelt ist.
Der länderbezogene Bericht wird aus drei Teilen bestehen. Der erste Teil enthält Informationen über die weltweite Verteilung der Umsätze und der entrichteten Steuern und weitere Kennzahlen von multinationalen Konzernen. Der zweite Teil enthält Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten der einzelnen Gesellschaften eines multinationalen Konzerns. Dann gibt es noch einen dritten Teil. Da besteht die Möglichkeit, dass der Konzern zusätzliche Informationen und Erläuterungen anbringen kann - wenn er dann will.
Es gibt nun die Möglichkeit, über diesen Mindeststandard hinauszugehen. Das ist der Konzeptantrag Zanetti Roberto, die Einführung einer Stammdokumentation, also die Einbindung von "master files", oder einer länderspezifischen Dokumentation, von sogenannten "local files". Hier würde ich Sie für einmal davor warnen, vorauseilender Musterknabe zu sein, sondern ich würde pragmatisch das umsetzen, was unmittelbar gefordert wird. Wir haben in diesem Bereich doch auch die internationale Entwicklung im Auge zu behalten. Wenn Sie jetzt die Äusserungen der neuen Administration in den USA hören, so stellen Sie fest, dass diese den Beps-Vorschriften sehr skeptisch gegenübersteht. Ich schliesse nicht aus, dass in diesen Bereichen eine gewisse Lockerung durchgesetzt wird. Das wäre meine Chance, die Wette mit Herrn Zanetti zu gewinnen. Aber gerade in diesem Umfeld, glaube ich, macht es keinen Sinn, heute schon etwas zu machen, was nicht gefordert wird, weil wir nicht wissen, ob es einmal kommen wird und in welcher Form. Sie hätten dann auch die Möglichkeit, zu dieser Form noch einmal Stellung zu nehmen, wenn es tatsächlich kommt.
Wir schlagen Ihnen also vor, einfach den Mindeststandard umzusetzen und nicht zusätzliche Auflagen zu machen.
Zum Inhalt der Vorlage: Sie besteht, wie Sie gehört haben, aus zwei Teilen, aus einem Staatsvertrag, der Alba-Vereinbarung, und dem Gesetz, das diese Vereinbarung entsprechend umsetzt. Wir sind mit unserem Verfahren, mit der parlamentarischen Beratung ein Jahr später dran. Daher haben wir in Artikel 28 die Möglichkeit des freiwilligen Austauschs vorab eingefügt, sodass Konzerne, die im internationalen Bereich tätig sind, die Möglichkeit haben, die Berichte freiwillig vorab einzureichen, bevor das Gesetz in Kraft ist, damit die Schweizer Behörden die Berichte übermitteln können.
Zu den Auswirkungen dieser Gesetzgebung und dieses Vertrags: Wir gehen davon aus, dass es in der Schweiz etwa 200 Konzerne gibt, die diese Grenze von 750 Millionen Euro überschreiten. Betroffen sind also 200 Konzerne. Die Einführung des Austauschs, bis das spielt, bedingt in der Steuerverwaltung, voraussichtlich von 2017 bis 2019, drei zusätzliche Stellen. Wir werden diese intern kompensieren. Es braucht, wie immer, ein Informatikprogramm, um das umzusetzen. Wir werden bis 2019 in die Informatik 4 Millionen Franken investieren müssen, damit der Austausch dann auch effizient abgewickelt werden kann. Wie es ab 2019 weitergeht, was die Kosten betrifft, werden wir dann wieder beurteilen müssen - wir müssen noch die Verordnung erarbeiten -, das werden wir aufgrund der Datenmenge sehen, die hier ausgetauscht wird.
Die Einführung der länderbezogenen Berichterstattung führt auch bei den Steuerbehörden in den Kantonen zu Mehraufwand. Auch dort wird es etwas mehr Personal brauchen. Wir haben darüber keine Übersicht. Kantonale Steuerbehörden werden auch kleinere Anpassungen an den Informatikeinrichtungen vornehmen müssen.
Zu den Auswirkungen für die Steuerpflichtigen - auch das war eine Diskussion, die Sie angezogen haben -: Es entsteht für sie logischerweise ein höherer administrativer Aufwand, weil wieder ein Bericht angefertigt werden muss. Im Detail können wir dazu nicht Stellung nehmen, wir sind aber der Meinung - das sind auch die Firmen, sie möchten das -, dass es umsetzbar ist.
Insgesamt ist es eine Vorlage, die ganz klar Auswirkungen hat. Es ist eine Vorlage, um die wir nicht herumkommen, um einigermassen Ordnung und Rechtssicherheit zu schaffen. [PAGE 290] Für die multinationalen Firmen in der Schweiz, die Bericht erstatten müssen, ist es richtig und notwendig, dass wir diese Regelung machen.
Ich möchte noch einmal Folgendes unterstreichen - Sie haben das mehrmals gefragt und darauf hingewiesen -: Wir werden auch auf den Bereich der Umsetzung höchste Sorgfalt legen müssen. Wir haben hier etwas den Vorteil, dass wir ein Jahr später dran sind als der Grossteil der Firmen, die Daten austauschen. Wir haben also durch Beobachtung gewisse Erfahrungen sammeln können. Ich denke, dass wir nicht zweifeln würden: Wenn Daten missbräuchlich verwendet würden, würden wir die Lieferungen einstellen und die Sache überprüfen.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.