Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-03-19
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-19
Wortprotokoll
Zu den Artikeln 1 und 2: Der Kreis möglicher Mitglieder der Gerichtskommission wird in Artikel 54ter Absatz 3 des soeben revidierten Geschäftsverkehrsgesetzes eingegrenzt, indem Kenntnisse in der Rechts- und Gerichtspraxis vorausgesetzt werden. Um zudem eine objektive und unvoreingenommene Beratung der Gerichtskommission sicherzustellen, sind in Artikel 2 noch einige Fälle der Unvereinbarkeit festgehalten.
Im Übrigen habe ich zu den Artikeln 3 bis 9 keine Bemerkungen zu machen.