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Hefti Thomas · Ständerat · 2017-03-16

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-16

Wortprotokoll

Die Vorgeschichte dieses Einzelantrages habe ich Ihnen schon dargelegt. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass man in der Kommission rasch vorwärtsmachen wollte. Man hat sich auch überlegt, ob man das Geschäft erst in der nächsten Session behandeln wolle. Ich könnte mir vorstellen, dass der Einzelantrag, so, wie er jetzt erscheint, vielleicht sogar von der Kommission gekommen wäre, wenn wir das Geschäft erst in der nächsten Session behandelt hätten.

Mit Artikel 1 Absatz 3 in Vorlage 1 und dem Pendant, Artikel 29a, in Vorlage 2 wollte die Kommission sicherstellen, dass die Änderungen der Vereinbarung auch dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen sind. Nun handelt es sich bei dieser Vereinbarung ja um einen völkerrechtlichen Vertrag, und wenn ein solcher geändert wird, erfolgt der entsprechende Beschluss, je nach Tragweite der Änderung, entweder in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses, der nicht dem Referendum untersteht, oder als Bundesbeschluss, der dem fakultativen Referendum untersteht. Dies soll mit der neuen Fassung in den zwei Absätzen zum Ausdruck gebracht werden.

Gesetzestechnisch bin ich dahingehend beraten worden, dass man das in Vorlage 2 besser nicht als Artikel 29a einfügt, sondern nach Artikel 27 und dann dort Artikel 27a schreibt, was selbstverständlich heisst, dass Artikel 29a dann entfällt.

Materiell soll mit dieser Formulierung nichts an dem geändert werden, was die Kommission mit ihrem Antrag ausdrücken wollte. Man hätte sich alternativ allenfalls vorstellen können, ob man ins Gesetz schreiben sollte, dass dieses der Vereinbarung vorgehe, doch das wäre mir für einen Einzelantrag zu viel des Guten gewesen. Falls man so etwas aufnehmen möchte, dann kann sich immer noch der Nationalrat damit befassen. Ich möchte beim jetzigen Antrag bleiben.

Ich möchte Sie aus diesen Gründen bitten, diesem Einzelantrag zuzustimmen. Ich denke, man kann das tun. Aber selbstverständlich müssen Sie vor Ihrem Entscheid noch den Kommissionspräsidenten und allenfalls andere Kommissionsmitglieder anhören.