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Thurnherr Walter · 2017-03-16

Thurnherr Walter · Aargau · 2017-03-16

Wortprotokoll

Es ist dem Bundesrat bewusst, dass die Auswertung von Big Data Einfluss darauf hat, wie unsere Wahl- und Abstimmungskämpfe geführt werden. Wie weit diese Faktoren in dem von der Postulantin erwähnten US-Wahlkampf tatsächlich eine Rolle gespielt haben, scheint noch umstritten zu sein. Aber tatsächlich lässt die Technologie heute die Erstellung solcher sogenannter Nutzerprofile zu, welche auch im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen und nicht nur für kommerzielle Werbung gebraucht werden können. Der Vollständigkeit halber sollte man aber sagen, dass die Möglichkeit, Informationen und Argumente gezielt und adressatengerecht zu vermitteln, per se noch nichts mit einer Manipulation der Meinungsbildung zu tun hat und dass dieses gezielte Mikrotargeting schon bisher, einfach mit traditionelleren Methoden, gemacht wurde, auch wenn man dafür noch keine englische Bezeichnung verwendete.

Trotzdem hat der Bundesrat, wie von Nationalrätin Munz erwähnt, das Nationale Forschungsprogramm 75, "Big Data", lanciert, das auch ein Modul zu gesellschaftlichen, regulatorischen und bildungsbezogenen Herausforderungen von Big Data umfasst. Ich werde dann schauen, dass dieser Aspekt berücksichtigt werden wird. Das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren im Hinblick auf die Förderung von Forschungsprojekten wurde im vierten Quartal 2016 durch die Leitungsgruppe bzw. den Nationalen Forschungsrat abgeschlossen.

In Erfüllung der Motion Rechsteiner Paul 13.3841 hat das EFD zudem die Expertengruppe "Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit" eingesetzt, die sich auch mit gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Aspekten von Big Data auseinandersetzt, und im April 2016 hat der Bundesrat ferner die Strategie "Digitale Schweiz" verabschiedet, samt zugehörigem Aktionsplan, der weitere Aktivitäten mit Bezug zu den gesellschaftlichen Auswirkungen, und dazu gehört auch die Politik der Digitalisierung, umfasst.

Betreffend Datenschutz hat der Bundesrat Ende 2016 eine Totalrevision des Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit dieser Revision soll der Datenschutz verbessert werden, insbesondere indem die Transparenz über die Datenverarbeitung erhöht, die Kontrolle und die Herrschaft der betroffenen Personen über ihre Daten verbessert und die Befugnisse des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ausgebaut werden. Die Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlamentes ist Teil der Ziele des Bundesrates für das Jahr 2017.

Seitens des Bundesrates sind also schon mehrere Arbeiten und Berichte unterwegs; aus seiner Sicht ist ein weiterer Bericht nicht nötig.