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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-03-19

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-19

Wortprotokoll

Sie gestatten, dass ich ein, zwei Bemerkungen mache. Nach den Erlebnissen der letzten Wochen frage ich mich, ob das Vaterland in Gefahr ist. Es geht in der Sache doch im Grunde um einen Service public für unsere ganze Bevölkerung, und zwar auf dem Niveau des Rechtsschutzes, den wir unserer Bevölkerung schulden. Ich verkenne dabei nicht, dass bei dieser Sachfrage etwas aufgebrochen ist, das offenbar sehr viel tiefer sitzt und das wir ernst nehmen müssen. Es ist ja sicher auch das Verdienst unserer Ostschweizer Kollegen und das Verdienst von Marty Dick, dass sie diese Probleme zur Diskussion gestellt haben.

Zwei, drei wenige Stichworte - sie sind heute Morgen genügend angesprochen worden:

Erstens zum Problem der Dezentralisierung: Es ist auch in meiner Beurteilung so, dass wir bisher nicht genügend erreicht haben. Darum haben wir hier letzte Woche Unterschriften für ein Postulat gesammelt. Ich durfte es dann [PAGE 216] einreichen. Wir haben Gelegenheit, über diese Fragen eingehend zu diskutieren, wenn wir die Fakten auf dem Tisch haben. Das ist das Erste. Diese Diskussion muss kommen.

Zweitens ist es so, dass die Vielfalt in unserem Lande eben nur leben kann, wenn auch etwas gegeben wird. Sie erlauben mir den Hinweis darauf, dass gerade im Kanton Aargau viel gemacht wurde - auch für die Südschweiz. Nur schon das banale Beispiel der Neat - auf beiden Achsen, aber vor allem auf der Hauptachse - zeigt dies: Der Aargau hat über einen Drittel der Strecke auf seinem Gebiet. Er hat fast alles in offenem Land, ohne Tunnel, er ist gesegnet mit Lärm und Erschütterungen. Wir haben ja keine Illusionen, dass je ein Zug bei uns anhalten wird. Er hält in Lugano und in Arth-Goldau, vielleicht noch in Altdorf, wenn wir Glück haben, dann sicher in Basel, Herr Vizepräsident, aber ganz sicher nicht in Frick oder in Oberwil. Das ist völlig klar, das ist die Realität.

Oder auch die Hochschulleistungen: Es ist für die "italianità" in diesem Land wichtig gewesen, dass wir eine italienischsprachige Universität auf die Beine gestellt haben. Wir engagieren uns weiterhin dafür, hoffentlich tut dies auch die Eidgenossenschaft. Aber ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass der Kanton Aargau für die Hochschulkassen der Schweiz mehr als doppelt so viel wie der Kanton Tessin leistet. Im Kanton Aargau hätten wir auch problemlos sagen können: Wir bauen selber eine Universität. Wir haben's nicht gemacht, aus Rücksicht auf das Ganze, weil es nicht vernünftig wäre.

Ich verrate Ihnen auch kein Geheimnis, wenn ich darauf hinweise, dass der Aargau derjenige Kanton ist, der von der Eidgenossenschaft pro Kopf am wenigsten Geld bezieht. Das wissen Sie alle schon. Aber es geht ja nicht um diese Dinge, sondern es geht um die Veränderungen, die offensichtlich in unserer Gesellschaft passiert sind - im Landesinnern, aber auch in der weiten Welt -: Globalisierung, Wirtschaftspolitik usw. Wir fühlen unsere Identität infrage gestellt - ich auch -, und damit müssen wir uns auseinander setzen. Wir sehen es bei Volksabstimmungen: Es geht nicht mehr nur um den traditionellen Gegensatz zwischen Berg und Tal, sondern es ist Weiteres aufgebrochen. Das hat auch die Uno-Abstimmung gezeigt, Frau Slongo, bei der der Aargau übrigens - wenn auch knapp, das gebe ich zu - mit der Ostschweiz Nein gestimmt hat.

Wir haben ein Stadt-Land-Problem in diesem Land. Wir haben ein Problem - das jetzt von den Ostschweizer Kolleginnen und Kollegen angesprochen wurde - östlich von Zürich, das sich aber auch westlich von Zürich fortsetzt. Sie können den Basel-Landschäftler-Kollegen fragen, er empfindet die Situation wahrscheinlich nicht sehr viel anders. Mit diesem Agglomerationsproblem müssen wir uns befassen. Ich bin gespannt, was der Bundesrat uns bietet, abgesehen von der Diskussion mit den Kantonen, die er erfreulicherweise führt. Hier habe ich noch nicht sehr viel gehört.

Ich will Ihnen auch nicht das Leid klagen, das viele andere auch klagen könnten. Der Schaffhauser könnte es klagen, der Thurgauer könnte es selbstverständlich auch tun, noch viele mehr könnten klagen. Das Schicksal des viertgrössten Kantons mit der permanenten "Ledermedaille", der immer zu gross ist für die kleinen und zu klein für die grossen Investitionen, der immer zuschauen muss, wie die anderen verteilen - all das ist jetzt bei diesem Geschäft nicht matchentscheidend.

Entscheidend ist doch die Sachfrage, und es ist die noble Funktion, Herr Kollege Stadler, diese Sachfrage ins Zentrum zu rücken. Da gibt es doch zwei Kriterien; zwei Kriterien - Herr Studer hat sie, glaube ich, wieder deutlich ins Zentrum gerückt:

1. Was sind die Kriterien für die Lokalisierung der nationalen Infrastruktur?

2. Wie können wir diesen Service public für unsere Bevölkerung und unsere Rechtsunterworfenen optimal erbringen?

Zum ersten Punkt, zur nationalen Infrastruktur: Es ist Aufgabe des Bundes, die Grundversorgung für die ganze Bevölkerung, für alle zugänglich, flächendeckend, qualitativ ausreichend und kostengünstig zu erbringen; darüber sind wir uns einig. Es gibt nun zwei Teile dieser nationalen Infrastruktur. Es gibt einen Teil, der in den Regionen erbracht werden muss, weil er wesentlich ist für die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Regionen - einverstanden. Darüber werden wir im nächsten Monat diskutieren. Wir haben in der KVF nach Ostern über die Leistungsvereinbarung SBB, ein Geschäft mit einem Volumen von 6 Milliarden Franken, zu entscheiden. Dort geht es um solche Fragen. Wir werden in kurzem über "Bahn 2000", zweite Etappe, entscheiden. Dort geht es darum, den "Kuchen" zu verteilen, und dort werden wir versuchen - ich werde selbstverständlich auch helfen -, dass eben möglichst alle Landesteile ihren Anteil bekommen; das ist selbstverständlich.

Hier aber geht es um den anderen Teil der nationalen Infrastruktur. Hier geht es um den Teil, den man nicht aufteilen kann, bei dem man aber trotzdem dafür sorgen muss, dass alle zu gleichen Bedingungen den gleichen Zugang haben. Wenn Sie das heute nicht gewährleisten, dann übernehmen Sie die Verantwortung für eine neue, landesweite Ungleichheit. Das möchte ich Ihnen deutlich mitgeben. Diese Verantwortung muss dann jemand für die ganze Bevölkerung tragen.

Wie ging die Geschichte? Der Bund hat angefragt, unter anderem den Kanton Aargau. Wie war die Reaktion im Aargau in einer Diskussion zwischen Mitgliedern des Ständerates und der Regierung? Wir haben gesagt: Bewerbt euch nicht für das Bundesverwaltungsgericht. Ich habe das auch in diesem Kreis erwähnt. Das ist - so haben wir gesagt - klar prädestiniert für Freiburg, von den Bedingungen her, die Sie kennen, schon nur bezogen auf Qualität und Personal. Damals war von St. Gallen noch nicht die Rede. Wenn ihr euch bewerben wollt - so haben wir weiter gesagt -, dann bewerbt euch für das Bundesstrafgericht, wo ihr die Chance habt, eine optimale Offerte zu machen. Das wurde dann auch so gemacht. Der Bund hat ein Verfahren durchgeführt, hat Bedingungen gestellt, hat Fristen gesetzt; diese Bedingungen wurden vom Kanton Aargau alle eingehalten, die Fristen wurden eingehalten. Die Botschaft gibt, wenn auch nur zusammengefasst, darüber Rechenschaft; Frau Bundesrätin Metzler hat das am 12. Juni 2001 hier wiederholt und wird es nötigenfalls auch heute noch sagen. Das ist, so glaube ich, die Ausgangslage.

Das Angebot Aargau ist gut, knapp formuliert - Sie kennen die Akten - aus fünf Gründen:

1. Das Gerichtsgebäude: Das Aargauer Angebot entspricht vollumfänglich den Bedingungen: 7000 Quadratmeter in einem Gebäude; das ist nur bei der Aargauer Offerte erfüllt. Es sind drei Möglichkeiten vorhanden, die diese Bedingung erfüllen: zu 7000, zu bis 20 000 und zu bis 27 000 Quadratmetern. Das mit der Hauptofferte verbundene Projekt ist im Bahnhofgebäude selber realisierbar, zwei weitere befinden sich unmittelbar in der Nähe.

2. Die Unterbringung der Häftlinge: Das ist ein praktisches Problem. Die Unterbringung ist problemlos möglich, aufgrund eines Zufalls, sowohl in der Stadt wie in der Umgebung von Aarau; ein grosses zusätzliches Ausbauprojekt ist noch vorhanden, obwohl es gar nicht nötig wäre.

3. Der zeitliche Aspekt: Es ist sofort möglich, das Bundesstrafgericht aufzunehmen, weil zufällig ein kantonales Verwaltungsgebäude leer steht. Es ist weiter möglich, den Neubau, den ich erwähnt habe, mittelfristig zu realisieren. Im September dieses Jahres kann das Baugesuch eingereicht werden, angepasst auf Ihren Entscheid.

4. Der Bundesrat hat eine finanzielle Bedingung gestellt. Der Kanton Aargau hat sie eingehalten; das hat er in einem Brief an die Frau Bundesrätin festgehalten. Auch als Mitglied der Kommission ist mir nicht bekannt, dass andere Kantone diese Bedingungen so eingehalten haben; es ist auch heute nichts anderes gesagt worden. Wenn Sie nun den Artikel 3 des Gesetzes anschauen, dann sehen Sie, dass er nur eine Ermächtigung an den Bundesrat enthält, einen derartigen Vertrag abzuschliessen, also keine Verpflichtung für die Kantone, sich dann auch wirklich so zu beteiligen. Also ist diese Erklärung der Aargauer Regierung sinnvoll.

5. Das Angebot ist kurzfristig realisierbar. In unmittelbarer Zukunft müssen Sie keine heutigen Bewohner [PAGE 217] ausquartieren. Denken Sie an die "Kunden". Wenn Sie den Kreis um die möglichen "Lieferanten" von solchen Verfahren ziehen, dann kommen Sie ungefähr in den Raum Luzern, Olten, Solothurn, Aarau. Also ist es von dorther auch relativ sinnvoll. Dann gibt es auch noch den berühmten Gefangenentransportzug, den "jail train", der in Aarau hält, aber sonst nicht überall.

Die Situation bei den Kosten ist auch klar. Es ist noch nicht gesagt worden, diese Information steht nicht in der Botschaft, also darf ich das nachholen. Ich habe die genauen Zahlen hier. Sie diskutieren beispielsweise bei den Reisekosten praktisch um Mehrkosten in der Grössenordnung von 100 Prozent, von den Flugkosten gar nicht zu sprechen. Beim Zeitaufwand diskutieren Sie auch praktisch um einen Zuwachs von 100 Prozent. Das ist die Dimension. Beim Rekrutierungsgebiet liegen die Probleme auf der Hand, das ist völlig klar. Das ist die Offerte.

Nach welchen Kriterien müssen Sie entscheiden? Sie müssen selbstverständlich aufgrund dieser staatspolitischen Überlegungen entscheiden; Sie müssen aber einbeziehen, dass eine nationale Infrastruktur zur Diskussion steht. Konkret geht es um Aufträge an den Bundesrat. Wir, das Parlament, haben mit der Effizienzvorlage den Auftrag erteilt, rasch zu handeln. Die so genannte Effizienzvorlage ist in Kraft. Es sind beim Bundesgericht bisher schon rund hundert Beschwerden pro Jahr eingegangen. Es kommen bald weitere neue Beschwerden aus dieser Effizienzvorlage dazu. Einen Suspensiveffekt gibt es dort ja bekanntlich nicht. Wir sind ausgezogen, das Bundesgericht zu entlasten, also sollten wir das innert vernünftiger Frist tun.

Eigentlich geht es um mehr, der Herr Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen: Längerfristig geht es um die Qualität des Rechtsschutzes, möglichst für die ganze Bevölkerung dieses Landes. Wir können uns am Vorentwurf zur Strafprozessordnung für die Eidgenossenschaft orientieren. Dort ist in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen, dass über diese "Haftgeschäfte" rasch entschieden werden muss. In Artikel 5 Ziffer 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist von der "unverzüglichen" Vorführung die Rede; das Wort "unverzüglich" ist Massstab. Wie die Verwaltung sagt, muss dies "innert sehr kurzer Frist" geschehen. Es geht um die Untersuchungshaft, um ihre Verlängerung oder die Haftentlassung, um die Vorverhandlungen und um die Hauptverhandlung. Es geht damit immer um mündliche Verhandlungen. Bei der Untersuchungshaft muss dies "unverzüglich, spätestens innert 48 Stunden" geschehen. Das ist eine selbstverständliche Limite. Sie ist auf kürzere Distanz einfacher einzuhalten. Wir sind uns sicher einig: Die mündliche Verhandlung ist das Kernstück des Rechtsschutzes. Wenn wir sie erschweren - nicht verunmöglichen, aber erschweren -, dann produzieren wir ein qualitatives Problem von grosser Tragweite.

Ich darf Sie abschliessend bitten, bei den Artikeln 1 und 2 für den Antrag der Mehrheit, also für Aarau und Freiburg, zu stimmen. Es geht um die landesweite Infrastruktur. Sollte es auf Sachargumente ankommen, ist zweifellos die Offerte des Kantons Aargau für die Eidgenossenschaft von grossem Interesse. Alles andere produziert neue Ungleichheiten, Sie riskieren Probleme mit den Menschenrechtsanforderungen, und den Preis bezahlen die Häftlinge, die Besucher, die Bevölkerung, die Wirtschaft, die Anwälte. Frage: Dürfen wir das? Die strengen Anforderungen sind erfüllt, das Verfahren ist durchgeführt worden, und nur für Aarau liegt eine derart konkrete, eindeutige Offerte auf dem Tisch.

Ich bitte Sie - nicht wegen der blauen Augen der Aargauerinnen und Aargauer, sondern der Sache zuliebe, Ihrer Bevölkerung zuliebe -, für die Variante Freiburg/Aarau zu stimmen.

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