Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-03-19
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-19
Wortprotokoll
Ich brauche Ihnen wohl meine Interessen nicht weiter offen zu legen. Ich denke, es verwundert Sie auch nicht, wenn ich Sie bitte, der Minderheit zuzustimmen.
Im Vorfeld, vor allem aber nach dem Entscheid des Bundesrates, machte sich in der Ostschweiz - Sie haben es jetzt von verschiedenen Votanten gehört - eine grosse Enttäuschung breit. Ich möchte nicht alles wiederholen, gestatten Sie mir aber als Vertreterin des Kantons St. Gallen doch einige Bemerkungen:
Am 20. September 2000 ersuchte Bundesrätin Ruth Metzler die Regierung des Kantons St. Gallen um Mitteilung, ob St. Gallen am Standort des im Zuge der Justizreform zu schaffenden Bundesverwaltungsgerichtes interessiert sei. In diesem Schreiben hiess es: "Da der überwiegende Teil der Bundesverwaltung im Raum Bern angesiedelt ist, werde ich dem Bundesrat beantragen, konföderalen Aspekten Rechnung zu tragen und die beiden Gerichte anderswo anzusiedeln, um damit der für das Ansehen von unabhängigen Justizbehörden wünschbaren Distanz zur Verwaltung Nachdruck zu verleihen." Mit Begeisterung und grossem Engagement hat sich die Regierung an die Aufgabe gemacht und innert kürzester Zeit fristgerecht eine Standortpräsentation nach Bern geschickt, die - Sie haben es bereits von Kollege Bürgi gehört - aufzeigt, dass St. Gallen räumlich sehr wohl in der Lage ist, ausgezeichnete Standortbedingungen für ein Gericht anzubieten. Darin wird der Beweis erbracht, dass St. Gallen in jeder Beziehung ideale Bedingungen bietet und als Standort für ein Gericht sehr wohl in Frage kommt. Wohl wissend, dass die Schweiz für viele Bürgerinnen und Bürger, teilweise aber auch - so mindestens das Empfinden der Ostschweizer Kantone - für den Bundesrat in Zürich aufhört, hat man sich von allem Anfang an darauf konzentriert darzulegen, was St. Gallen über die räumlichen Möglichkeiten hinaus alles zu bieten hat: unter anderem die international renommierte Universität mit ihrer Rechtsfakultät, welche seit jeher einen starken Akzent auf das Staats- und Verwaltungsrecht legt, diverse Fachhochschulen, ein attraktives kulturelles Angebot und - man höre und staune - sogar eine private französischsprachige Schule und eine Kirche mit französischsprachigem Gottesdienst.
Ein knappes Jahr später richtete der Bundesrat, nachdem er zwischenzeitlich entschieden hatte, das Bundesverwaltungsgericht in kurzer Distanz zu Bern - das heisst im nahen Freiburg - anzusiedeln, einen Brief mit folgendem Inhalt an das ostschweizerische Petitionskomitee für ein Bundesgericht in der Ostschweiz, das dem Bundesrat 12 000 Unterschriften für den Standort St. Gallen hatte zukommen lassen: Nachdem vorerst versichert wird, dass der Entscheid nicht aus regionalpolitischer Kurzsichtigkeit gefällt worden sei, folgt die teilweise auch schon von Herrn Bürgi erwähnte Begründung; sie ist wirklich lesens- bzw. hörenswert. Gleichwohl sei der Bundesrat letztlich zum Schluss gelangt - man höre und staune! -, dass die Verwirklichung des Bundesverwaltungsgerichtes in Fribourg dem Wohl unseres Landes am meisten diene. Dabei stand im Vordergrund, dass der Kontinuität und dem guten Funktionieren des neuen Gerichtes oberste Priorität zukommen müsse. Da das neue Bundesverwaltungsgericht die bisherigen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste ablösen werde, von denen sich die meisten im Raum Lausanne und Bern befinden, hätte seine Realisierung in St. Gallen zur Folge gehabt, dass ein Teil der heutigen Mitglieder dieser Kommissionen nicht bereit gewesen wären, an das neue Gericht zu wechseln. Das hätte den Start des neuen Gerichtes erheblich belastet.
Es wundert wohl nicht, wenn diese Antwort in der Ostschweiz - um es einmal höflich auszudrücken - nicht gerade auf grosse Begeisterung gestossen ist. Die als besonders bundestreu bekannten Ostschweizerinnen und Ostschweizer sahen sich einmal mehr in ihrer Wahrnehmung bestätigt, dass man in Bern gleich wie in anderen Belangen nicht sehr ernst genommen wird. Alle fragen sich, weshalb sachgerechte Entscheidungskriterien - Herr Kollege Pfisterer, ich betone: sachgerechte Entscheidungskriterien! - wie Unabhängigkeit der Justizbehörden und Föderalismus bzw. Dezentralisierung zugunsten der angeblichen Interessen der heutigen Mitarbeitenden der eidgenössischen Rekurs- und Schiedskommissionen sowie der Beschwerdedienste der Departemente über Bord geworfen worden sind. Dies, [PAGE 218] nachdem in anderen Belangen sehr wohl auch von Bern immer wieder auf die notwendige Flexibilität der Arbeitnehmenden hingewiesen wird. Aber dies, so der allgemeine Tenor, gilt wohl vor allem für Arbeitnehmende aus der Industrie, nur nicht für die eigenen Leute. Dabei befremdet vor allem - einmal abgesehen davon, dass mit derartiger Rhetorik ein ganzer Landesteil als unattraktiv desavouiert wird -, dass der Unwille der betroffenen Beamtinnen und Beamten, in einen anderen Landesteil umzuziehen, plötzlich wichtiger wird als andere Argumente.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Das Bundesverwaltungsgericht wird Rekurse gegen Verfügungen der Bundesverwaltung beurteilen. Es liegt auf der Hand, dass die räumliche und gerade auch personelle Distanz zu Bern, welche ein Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen hätte, im Interesse des ganzen Landes liegt.
Gestatten Sie mir noch einen ganz kurzen Einschub zu einer Angelegenheit, die mir heute Morgen zugetragen worden ist und die die Marginalisierung der Ostschweiz bestätigt. Wie Sie wissen, bestehen heute in der Schweiz vier Arbeitsinspektorate. Sie wurden seinerzeit bewusst dezentralisiert: in der französischen Schweiz, in Zürich, Bern und St. Gallen. Dem Vernehmen nach soll das Arbeitsinspektorat St. Gallen nach Zürich verlegt werden. St. Gallen würde einmal mehr zurückgestuft - dies mit der offiziellen Begründung, man wolle Kompetenzzentren schaffen. Meine Interpretation ist aber eine andere: Mit der Nähe zu Bern soll die Macht der Verwaltung ausgebaut werden.
Noch ein Wort zu den Kolleginnen und Kollegen aus der Westschweiz: Der Wunsch, den Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes nach St. Gallen zu verlegen, richtet sich nicht gegen den Standort in Fribourg; vielmehr wird davon ausgegangen, dass die Trennung der Gewalten auch geographisch sichtbar gemacht werden sollte.
Sie haben es in der Hand: Nutzen Sie die Gelegenheit, indem Sie St. Gallen zum Standort des Bundesverwaltungsgerichtes und Bellinzona zum Sitz des Bundesstrafgerichtes machen.