Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-03-19
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-19
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich Herrn Lombardi bestens danken. Olten nimmt das Bundesgericht, wenn es unbedingt sein muss! Es ist allerdings zu vermuten, dass die Erwartung einer Gegenleistung dahinter stecken könnte.
Ich bin der Auffassung, dass der Begriff "Föderalismus" heute Morgen, je nach subjektiver Sicht der Gerichtsstandortfrage, arg strapaziert wird. Der Föderalismus in kleinkarierter Auslegung ist in dieser Auseinandersetzung um Gerichtsstandorte das eine, der jeweils beste und geeignetste Gerichtsstandort ist das andere. Das muss ich auch Herrn David sagen. Es gibt Standorte, die für eine solche Frage besser geeignet sind, und Standorte, die weniger geeignet sind. In einigen Voten der heutigen Ständeratsdebatte war die "Liesel" in diesem Zusammenhang überdeutlich "am Geläut" zu erkennen.
Ich frage mich nach dieser Debatte auch, ob der Ständerat, ob das Parlament das richtige Entscheidugsorgan für den Standort eines vorinstanzlichen nationalen Gerichtes sei. Ein Standortentscheid für ein erstinstanzliches Gericht ist nach meinem Staatsverständnis - und da bin ich nicht ganz alleine - ein klarer Exekutiventscheid, ein Bundesratsentscheid. Der strategische Grundsatzentscheid über Realisierung und Kostenfolge gehört zweifellos ins Parlament; die Standortfrage ist eine operative Vollzugsaufgabe und gehört eigentlich in den Kompetenzbereich des Bundesrates. Wenn wir ehrlich sind und wenn wir die heutige Debatte analysieren, müssen wir doch zugeben, dass ein Parlament - Ständerat oder Nationalrat - nicht das geeignete Organ ist, um eine Standortfrage für ein vorinstanzliches Bundesgericht zu entscheiden. Ich frage mich, ob wir die föderalistischen Geister, die wir heute Morgen hier gerufen haben, auch wieder loswerden.
Allein schon aus diesen Überlegungen werde ich den Standort gemäss Bundesrat - Freiburg und Aarau - unterstützen. Der geeignetste Gerichtsstandort muss berücksichtigt werden. Es geht doch einfach nicht an, dass ein billiger geographischer Verteilungsmechanismus, genannt "föderalistische Gerechtigkeit" oder "föderalistisches Gleichgewicht", das alleinige Kriterium für den Standortentscheid liefert. Der beste Standort für eine bestimmte Bundesaufgabe muss in einer überzeugenden, modernen Standortevaluation zum Durchbruch kommen. Eine gleichmässige Verteilstrategie über das ganze Land führt in die Sackgasse; denn der Zusammenhalt dieses 164 Jahre alten Bundesstaates kann doch im Ernst nicht von zwei Gerichtsstandortentscheiden abhängen.
Ein solcher Standortentscheid mag zwar Prestige- und Imageförderung bedeuten, doch gilt dies mehr für die Politiker als für das Volk. Denn ein Gerichtsstandort ist noch lange kein echter volkswirtschaftlicher Nukleus. Ob der Standort z. B. Olten, Solothurn oder Aarau ist, spielt eigentlich für ein nationales Gericht keine Rolle. Diese Distanzen sind wirklich unerheblich. Deshalb verzichtet z. B. der Kanton Solothurn in der Endausmarchung im Parlament grosszügig zugunsten von Aarau. Wir können nicht immer nur von nordwestschweizerischer Solidarität und gutnachbarlichen Beziehungen im Raum "Arolfingen" predigen, sondern wir müssen auch im konkreten Anwendungsfall einen Tatbeweis für die überkantonale Korporation erbringen wollen. Das darf natürlich im Hinblick auf die Zukunft nicht in eine Sackgasse führen. Standortauseinandersetzungen wird es auch in Zukunft geben; das Kampfgetöse ist bereits wahrnehmbar.
In Zusammenhang mit diesen Standortauseinandersetzungen möchte ich jetzt noch ein paar Worte an Frau Bundesrätin Metzler richten und einige grundsätzliche Überlegungen anstellen. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf zum neuen Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sind drei Kantone bereits massiv vorgeprellt - was in den Medien wahrnehmbar ist - und haben, noch ohne definitive Gesetzesgrundlage und vor allem ohne Wettbewerbskriterien, den Standortwettbewerb voreilig eröffnet. Ich erwarte vom Bundesrat eigentlich, dass er bei solchen Ellbogeneinsätzen zur Unzeit die Verantwortlichen endlich unmissverständlich in die Schranken weist und dass er für faire, objektive Wettbewerbsbedingungen für alle sorgt. Es kann doch einfach nicht sein, dass bei diesen Standortentscheiden des Bundes nur noch die Voreiligen, Mächtigen, Lautstarken und Unverschämten zum Erfolg kommen, während jene, die sich schön brav an die geforderten Kriterien des Bundesrates halten, einfach als ewige Verlierer abgestempelt werden und sich auch als solche fühlen.
Von den vorausgegangenen Standortentscheiden für die Casinos war ich selbst betroffen; ich habe nicht reklamiert, denn ich gehöre nicht zu denen, die dem Schiedsrichter die Schuld geben, wenn man ein Fussballspiel verliert. Diese Standortentscheide - vorgestern über die Casinos, heute über die Gerichte und morgen z. B. über die Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit - lassen in mir das ungute Gefühl aufkommen, Frau Bundesrätin Metzler, dass der Bundesrat anfällig für unflätige Druckversuche geworden ist. Hier besteht seitens des Bundesrates Handlungsbedarf. Ich erwarte auch, dass der Bundesrat handelt, denn er hat die Voraussetzungen für einen fairen Standortwettbewerb zu schaffen. Sackgroben Druckversuchen - ich meine nicht gewisse mimosenhafte Versuche, Lobbying zu betreiben - ist mit entsprechenden Antworten und Sanktionen zu begegnen.