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preparatory:AB 214427

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-02

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit der Kommission und im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Es sei einleitend grundsätzlich festgehalten, dass es hier nicht darum geht, dass wir per se gegen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung sind. Die Frage ist letztlich die: Auf welcher Ebene wollen wir diese Diskussion führen? Hier gilt es festzuhalten, dass die Grundlage zur Beantwortung dieser Frage immer noch die Bundesverfassung ist, und die wiederum hält klar fest, dass Familienpolitik Sache der Kantone und der Gemeinden ist. Es geht also darum, diese Rollenzuteilung zu akzeptieren und das Subsidiaritätsprinzip, wie es in der Verfassung festgeschrieben ist, entsprechend umzusetzen. Die Erfahrung zeigt im Übrigen: Wenn jeder das richtig macht, wofür er zuständig ist, wird deutlich mehr erreicht, als wenn jeder überall ein wenig macht.

Es ist im Weiteren auf die Volksabstimmung vom 3. März 2013 zu verweisen. Wir haben dort über einen Verfassungsartikel für die Familienpolitik abgestimmt. Der Souverän hat Nein gesagt; es gab ein knappes Volksmehr, aber ein ganz klares Nein der Stände. Wir meinen, diese Willensäusserung des Souveräns an der Urne sei zu respektieren. Wenn der Bund den Effort der Kantone jetzt weiter verstärkt, wird die rechtliche, die verfassungsmässige Ausgangslage nicht respektiert.

Das Impulsprogramm wurde - auch das zur Erinnerung - 2002 gestartet. Es war vorerst auf acht Jahre befristet. Bereits im Jahr 2010 geschah der Sündenfall einer ersten Verlängerung. Damals wurde klar festgeschrieben, dass es sich um eine letztmalige Verlängerung handle. Dieses Versprechen soll nun erneut gebrochen werden, mit einer erneuten Verlängerung. Es geht hier auch darum, den Willen des Gesetzgebers aus dem Jahr 2010 zu respektieren. [PAGE 589]

Gegen Eintreten sprechen auch finanzpolitische Überlegungen: Es ist Ihnen bekannt, dass der Bund ein Stabilisierungsprogramm verabschiedet hat und ein weiteres in Ausarbeitung ist, weil die Bundesfinanzen insgesamt in Schieflage sind. Hier wird oft eingewendet, der Bund schreibe ja Milliardengewinne. Es ist deutlich zu unterstreichen: Das ist nur aufgrund von Sondereffekten möglich - Stichworte: Rückforderung von Verrechnungssteueransprüchen, Vorauszahlung von Bundessteuern. Die strukturellen Probleme hingegen sind schlicht nicht gelöst. Grosse Gewinne sind bei den Bundesfinanzen somit nicht gegeben. Ganz abgesehen davon werden diese strukturellen Probleme mit dem Beschluss zur Altersvorsorge 2020 weiter verstärkt; auch diese Bundesausgabe ist im Bundeshaushalt nicht gedeckt. Es ist deshalb mehr als fragwürdig, über Gelder zu beschliessen, die im Grunde genommen gar nicht vorhanden sind. Wenn wir heute die beantragten 100 Millionen Franken sprechen, dann liegt es auf der Hand und bedarf keiner Diskussion, dass dieser Betrag in einem Stabilisierungs- oder in einem Sparprogramm wieder eingespart werden muss. Ich befürchte stark, dass dann die Bildung davon betroffen sein wird.

Die Finanzkommission hat sich ebenso mit dieser Vorlage befasst, und sie beantragte der WBK, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Aus welchen Überlegungen war die Finanzkommission für einen Nichteintretensantrag? Die Finanzkommission gelangte in ihrer Diskussion zur Ansicht, dass das ursprüngliche Ziel der Vorlage, die Kantone zu unterstützen, erfüllt sei. Sie hat im Wesentlichen die Argumentation vertreten, die ich soeben ausgeführt habe. Ein weiteres Argument, das sie anführte, war der Verweis auf die gebundenen Ausgaben. Der Anteil der gebundenen Ausgaben ist in den letzten paar Jahren von 50 auf 60 Prozent angestiegen; das heisst, diese Finanzen sind fix eingestellt, und hier hat das Parlament keinen Handlungsspielraum mehr. Der finanzpolitische Spielraum wird dann eben auch mit dieser Ausgabe von knapp 100 Millionen Franken weiter eingeengt, wenn wir bei einem zweiten Stabilisierungsprogramm, das kommen wird, ansetzen müssen. Die freien Ausgaben, bei denen wir noch sparen können, beinhalten dann insbesondere Eigenleistungen der Verwaltung, weiter Aufgaben der Armee, der Landwirtschaft und der Bildung. Die Finanzkommission möchte deshalb in diesem Bereich keine Daueraufgabe bzw. eine de facto neue Aufgabe übernehmen.

Das war die Eingabe der Finanzkommission an die WBK. Die Finanzkommission hat allerdings auf ihr Recht, hier Stellung zu nehmen, verzichtet.

Es kann nicht darum gehen, eine Vorlage zu konzipieren, die dieses Programm zu einer Bundesaufgabe macht und entsprechend dem Bund eine neue Aufgabe zuweist, die aber de facto verfassungsmässig nicht gestützt ist und entsprechend auch enorme finanzpolitische Probleme nach sich zieht.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Minderheit der Kommission und im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten.