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Pieren Nadja · Nationalrat · 2017-05-02

Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-02

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst eines festhalten: Hier geht es nicht um eine Diskussion pro oder kontra externe Kinderbetreuung oder darum, welches Familienmodell besser oder schlechter ist, sondern es geht hier darum, ob wir die Finanzhilfen, die wir bereits mehrmals aufgestockt haben und für die wir immer wieder neue Gelder gesprochen haben, jetzt erneut um 100 Millionen Franken erhöhen oder nicht. Um meine Interessenbindung offenzulegen: Ich selber führe eine private Kindertagesstätte und eine Tagi - Tagesschule - und arbeite also in diesem Beruf. Ich bin hier also die Letzte, die etwas gegen externe Kinderbetreuung hat. Aber ich kann es vorwegnehmen: Ich habe etwas gegen eine staatliche externe Kinderbetreuung, die keine Wahlfreiheit mehr lässt.

Heute macht der Staat extrem viel. Auf Bundesebene haben wir, wie gesagt, 2002 mit der Finanzhilfe und dann 2007, 2011 und 2015 mit deren Verlängerung sehr viel Geld investiert. Die Kantone und die Gemeinden zahlen tagtäglich sehr viel an die externe Kinderbetreuung. Heute ist es so, dass Eltern von Vorschulkindern und auch von Schulkindern von subventionierten Plätzen profitieren, wobei auf das Einkommen und auf die Haushaltgrösse Rücksicht genommen wird. Ich habe nachgeschaut: Im Kanton Bern gelten zum Beispiel für Vorschulkinder, also für Kinder bis zu vier Jahren, für eine vierköpfige Familie bei einer Betreuung zu 100 Prozent ein Mindesttarif von Fr. 136.80 und ein maximaler Tarif von Fr. 2165.40 pro Kind. Dieser Maximaltarif für eine vierköpfige Familie gilt ab einem Jahreseinkommen von 187 000 Franken.

Der Staat bietet also seit Jahren auf allen Ebenen Unterstützung für Eltern, welche ihre Kinder in einer öffentlichen externen Institution betreuen lassen; da hat sich extrem viel entwickelt. Wir haben vorhin das Beispiel von Kollege Aebischer gehört und gesehen, dass die Situation vor zehn oder zwanzig Jahren - ich bin auch schon länger in diesem Beruf tätig - komplett anders war, als sie heute ist.

Was will dieses Gesetz nun? Es will einerseits weiterhin die ursprünglichen Finanzhilfen zur Schaffung von externen Betreuungsplätzen, welche wir, wie gesagt, schon dreimal verlängert haben; es sind auf Bundesebene total 560 Millionen Franken für externe Betreuungsplätze. Wir haben also sehr viel investiert - wir können heute hier nicht sagen, der Bund tue, unternehme nichts. Jetzt soll eine vierte "befristete" Verlängerung erfolgen. Die 100 Millionen Franken sollen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder, für tiefere Drittbetreuungskosten und für Projekte für bessere Betreuungsangebote für Eltern eingesetzt werden; das sind die drei Punkte gemäss Artikel 1 des Gesetzentwurfes.

Neben den staatlichen Unternehmen hat es in unserem Land Hunderte, wenn nicht Tausende von Leuten, von Unternehmen, Institutionen, Betrieben, welche auf privater Basis externe Kinderbetreuung anbieten und schaffen. Oft beteiligen sich KMU und Arbeitgeber an den Kosten privater Kitas beziehungsweise von Tagi-Plätzen. Das ist auch gut so, denn es ist ebenfalls im Interesse der Wirtschaft, gute Arbeitskräfte zu behalten und eine tiefe Fluktuation im Betrieb zu haben. Private Kitas arbeiten sehr stark kundenorientiert. Sie schaffen also genau jene Angebote, welche in Artikel 1 Absatz 2 Litera c gefordert werden. Ein privater Betrieb kann nur existieren, wenn das Angebot auch der Nachfrage entspricht - gemäss einem klassischen KMU.

Wir müssen nun aufpassen, dass wir nicht mit immer mehr staatlichen Geldern gut funktionierende private Angebote kaputt machen. Vielmehr sollte man sich überlegen, wie man Angebote attraktiv machen kann, und zwar ohne staatliche finanzielle Eingriffe und - das ist für mich das Wichtigste - ohne Qualitätseinbussen für die Kinder. Restriktive Lohndiktate, wie sie im Kanton Bern diskutiert werden und welche der Bund zu meinem grossen Erstaunen auch noch unterstützen will, bewirken zu hundert Prozent das Gegenteil dessen, was dieses Gesetz will.

Ich denke, es gibt sehr viel Handlungsspielraum, mit dem man ohne staatliches Diktat, ohne staatliche Gelder attraktive Krippenplätze schaffen kann. Ich denke da zum Beispiel an die Betreuungsgutscheine: Hier schauen der Kanton oder die Gemeinde, welche Angebote auf welche Nachfrage es braucht.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Bigler zuzustimmen und nicht auf diesen Gesetzentwurf einzutreten - dies im Interesse unserer Wirtschaft, aber auch unserer Familien und schlussendlich aller Steuerzahler in unserem Land.