Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2017-05-02
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-02
Wortprotokoll
Eine Minderheit beantragt, die Gesamtsumme der Finanzhilfen von 96,8 auf 50 Millionen Franken zu reduzieren: Die rund 100 Millionen seien in Anbetracht der knappen Bundesfinanzen zu halbieren, so könne ein sanfter Ausstieg aus den Förderungsaktivitäten des Bundes erreicht werden, von ursprünglich 100 Prozent auf 50 und dann auf 0 Prozent.
Die Kommission lehnte den hier von der Minderheit II (Bigler) vertretenen Antrag mit 12 zu 11 Stimmen ab. Die Mehrheit begründet ihren Antrag damit, dass die 100 Millionen auch eine Investition seien. So könne z. B. die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Eltern gefördert und das inländische Potenzial an Fachkräften besser genutzt werden. Zudem könnten auch mehr Erwerbseinkünfte und damit mehr Sozialabgaben und Steuereinnahmen generiert werden. Wie eben auch Bundesrat Berset ausgeführt hat, ist dieser Betrag von rund 100 Millionen Franken auch nicht zufällig entstanden, sondern er berücksichtigt das Engagement der Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat habe auch in Anbetracht der verfügbaren Finanzmittel bereits bewusst darauf verzichtet, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Wenn man nun aber diesen Betrag von 100 Millionen reduziere bzw. halbiere, bleibe die gewünschte Hebelwirkung aus: Es könnten bedeutend weniger Gemeinden unterstützt werden, das Geld ginge schneller aus, weniger Kantone und Gemeinden würden erreicht, und damit könnte nur noch die Situation einer bedeutend geringeren Zahl von Eltern an deutlich weniger Orten in der Schweiz verbessert werden.
Die Mehrheit der WBK-NR war klar der Meinung, dass es nun sicher 100 Millionen Franken brauche, um eine gewisse Wirkung zu erzielen. Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen und den Minderheitsantrag auf Kürzung abzulehnen.