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Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-20

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Laut Alpentransitbeschluss hat die Neat-Aufsichtsdelegation die Rechte und Pflichten gemäss Artikel 47quater und Artikel 50 GVG. Dieser Verweis auf das Geschäftsverkehrsgesetz soll ersetzt werden durch einen Verweis auf die analogen Artikel des Parlamentsgesetzes.

Zur Erinnerung: Die Neat-Aufsichtsdelegation wurde gebildet, damit in diesem Bereich nicht sowohl die Finanzdelegation als auch die GPK und die KVF beider Räte parallel tätig sind. Alle Aufsichtstätigkeiten sollten im Organ der Neat-Aufsichtsdelegation koordiniert werden. Damit diese die Aufgaben der Finanzdelegation in diesem speziellen Bereich wahrnehmen kann, muss sie auch deren Rechte und Pflichten haben. Das haben wir hier festgelegt.