Graf Maya · Nationalrat · 2017-05-03
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2017-05-03
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, bei den drei verbleibenden Differenzen bei der Änderung des Gentechnikgesetzes die drei Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Ich spreche zuerst zu Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c: Hier beantragen wir Ihnen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und diesen Buchstaben c zu streichen.
Wie Sie wissen, geht es im geltenden Recht bereits darum, dass im Forschungsbereich keine Gene eingebracht werden dürfen, die Resistenzen gegen Antibiotika aus der Human- oder Veterinärmedizin verleihen. Dies steht seit fünfzehn Jahren in unserem Gentechnikgesetz und war bereits bei der Beratung vor fünfzehn Jahren wichtig, weil es eben ein Problem darstellt. Die Resistenzbildung in der Human- und Veterinärmedizin ist heute noch ein grosses Problem beim Einsatz von Antibiotika. Der Einbau dieses Resistenzgens in die Gentechnikversuchspflanzen soll daher eben nicht gestattet werden. Ich bin auch erstaunt - ich muss es sagen -, dass der Bundesrat heute, fünfzehn Jahre später, beantragt, diesen Buchstaben c zu streichen, und ihm der Ständerat leider folgt. In Zukunft soll es nun möglich sein, dass die Schweizer Forscher aus dem Ausland gentechnisch verändertes Forschungsmaterial beziehen können, das eben dieses Antibiotika-Resistenzgen enthält. Das ist unserer Meinung nach klar nicht mehr zeitgemäss. Es gibt in der Zwischenzeit gentechnisch veränderte Pflanzenlinien, die für die Freisetzungsversuche verwendet werden können, die ohne dieses problematische Resistenzgen auskommen.
Weiter, und das finde ich auch für den Bundesrat bemerkenswert, entspricht diese Streichung in keiner Weise dem Antibiotika-Massnahmenplan des Bundesrates, den wir im Landwirtschafts- und Humanbereich seit Jahren verfolgen. Wir sollten daher heute diese kleine Lücke auf keinen Fall öffnen.
Ich bin auch erstaunt, dass Herr Wasserfallen hier sagt, es handle sich ja nur um Freisetzungsversuche und nicht um landwirtschaftliche Produkte. Herr Wasserfallen, ich ging davon aus - das hat uns ja die Forschergemeinde immer weismachen wollen -, dass Gentech-Freisetzungsversuche dazu da sind, die Herstellung eines landwirtschaftlichen Produkts einmal zu ermöglichen. Stellen Sie sich vor, dass wir dann in unserer Schweizer Landwirtschaft tatsächlich eines Tages eine Pflanze im Angebot haben, die Antibiotika-Resistenzgene in jeder einzelnen Pflanze enthält. Das kann doch nicht das Ziel unserer Forschung und schon gar nicht unserer Schweizer Landwirtschaft sein.
Folgen Sie bitte hier der Mehrheit der Kommission, und bleiben Sie beim Entscheid des Nationalrates.
Dann möchte ich noch kurz etwas sagen zum Umweltmonitoring, Artikel 24a, und Sie bitten, hier der Mehrheit und dem Ständerat zu folgen. Wir gingen bei der Koexistenzregelung ein bisschen zu schnell darüber hinweg, dass wir die nachfolgenden zwei Artikel gestrichen haben. Diese Artikel sind sehr wichtig, um die heutige Gesetzgebung zu unterstützen und vor allem die Landwirtschaft, die auf Gentech-Freiheit als Qualitätsmerkmal setzt, abzusichern und ihr zu helfen. Beim Monitoring von GVO in der Umwelt geht es darum, dass es, abgesehen von Anbaubewilligungen, wichtig ist, ein unbeabsichtigtes Vorhandensein dieser Gentech-Pflanzen festzustellen; denken wir an den Gentech-Raps im Hafen von Basel oder entlang der Eisenbahnschienen, der auch unsere Landwirtschaft bzw. unseren gentechfreien Schweizer Raps verunreinigen könnte. Dieses Erbmaterial muss unbedingt erkannt werden, und es muss ein Monitoring, eine Begleitung stattfinden. Das wird heute bereits gemacht, aber der Bund hat hier die Aufgabe, die entsprechenden Stellen zu unterstützen. Wir haben hier auch gemäss dem Vorsorgeprinzip eine Pflicht.
Ich bitte Sie, bei Artikel 35a ebenfalls dem Antrag der WBK-Mehrheit zuzustimmen. In diesem Bereich gibt es heute nur Strafbestimmungen, aber keine Verwaltungsmassnahmen. Das bedeutet, dass jede Widerhandlung vor Gericht verhandelt werden muss. Das Verfahren ist viel einfacher und weniger aufwendig, wenn man Verwaltungsmassnahmen vorsieht. Ich bitte auch die SVP-Fraktion, das zu beachten. Zudem wird die Verwaltung dadurch entlastet, zumal mehr Sicherheit geschaffen wird, da sofort Massnahmen ergriffen werden können und nicht ein Gerichtsverfahren angestossen werden muss.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auch hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.