Dettling Marcel · Nationalrat · 2017-05-03
Dettling Marcel · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-03
Wortprotokoll
Ich nehme seitens der Kommission Stellung zu den drei Differenzen.
Zu Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c: Der Bundesrat, wir haben es gehört, möchte die Streichung dieses Buchstabens aus dem geltenden Recht. Es geht um Freisetzungsversuche mit Resistenzgenen gegen die in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzten Antibiotika. Unser Plenum folgte der WBK in der Haltung, dass wir diesen Buchstaben c nicht streichen sollten. Der Ständerat sah dies anders und folgte dem Bundesrat. Unsere Kommission hat sich an der Sitzung vom 23. März dieses Jahres intensiv mit den Differenzen zum Ständerat befasst, so auch mit dieser. Die Mehrheit der Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass wir im Bereich Antibiotika mit äusserster Sorgfalt vorgehen sollten. Weltweit gibt es grosse Probleme mit Antibiotikaresistenzen. Zugleich gehören die Antibiotika zu den wichtigsten Medikamenten. Deshalb dürfen wir Buchstabe c nicht leichtfertig streichen. Die Minderheit ist allerdings der Meinung, dass die Freisetzung nur zu Forschungszwecken erlaubt sei und somit kein Problem für die Allgemeinheit darstelle. Mit 15 zu 6 Stimmen setzte sich der jetzt als Antrag der Mehrheit vorliegende Antrag durch.
Zur zweiten Differenz: Im Zusammenhang mit der geplanten Schaffung von Koexistenz hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen vorgeschlagen. Zwei davon hat der Ständerat nun im Gesetz belassen, obwohl die Koexistenz im Ständerat ebenfalls keine Chance hatte. Zum einen geht es um Artikel 24a, "Umweltmonitoring". Eine Minderheit ist der Meinung, dass es auch kein Umweltmonitoring braucht, wenn es in der Schweiz keine Koexistenz gibt. Das heisst, wenn der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz nicht erlaubt ist, braucht es auch kein Umweltmonitoring dazu. Hier hat, wir haben es gehört, Herr Wasserfallen einen Minderheitsantrag gestellt. Die Kommissionsmehrheit ist allerdings der Ansicht, dass es das Monitoring braucht, auch wenn wir keinen offiziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz haben. Mit dem Vorsorgeprinzip soll sichergestellt werden, dass das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen schnellstmöglich festgestellt und dann schnell gehandelt werden kann. Mit 13 zu 10 Stimmen folgte hier die WBK dem Ständerat und dem Bundesrat.
Die dritte Differenz schliesslich betrifft die geplanten Verwaltungsmassnahmen. Auch hier war man zuerst der Meinung, dass es diesen Artikel nur brauche, falls die Koexistenz in der Schweiz erlaubt würde. Der Ständerat war dann aber der Meinung, dass diese Verwaltungsmassnahmen auch ohne Koexistenz Sinn machen würden. Die Mehrheit der WBK teilt diese Ansicht des Ständerates. Nicht überall sei es angebracht, ein Strafverfahren zu eröffnen. Oftmals wären Verwaltungsmassnahmen, wie zum Beispiel das Beschlagnahmen der festgestellten Waren oder ein Entzug von Bewilligungen, sinnvoller. Eine Minderheit ist der Meinung, dass wir hier nicht auf Vorrat regulieren sollten und der Verwaltung nicht noch mehr Macht geben dürfen. Falls es Verstösse gegen dieses Gesetz gibt, sollen diese mittels Strafrecht geahndet werden. Die Verwaltungsmassnahmen wurden mit 12 zu 11 Stimmen beschlossen. Auch diese Minderheit wird von Herrn Wasserfallen angeführt.
Im Namen der Kommission möchte ich Sie bitten, die Mehrheit zu unterstützen.