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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-05-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-05-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen. Erstens hat der Bundesrat schon drei Berichte zur Entwicklung im Fernmeldemarkt erstellt: 2010, 2012 und 2014. In jedem Bericht haben wir auch Möglichkeiten einer organisatorischen oder rechtlichen Aufteilung der Swisscom geprüft. Es ist also nichts Neues, man kann das einfach nachlesen.

Zweitens hat Frau Badran schon eine richtige Frage gestellt, Herr Glättli: Wenn Sie hier jetzt quasi die Verstaatlichung von Infrastrukturen fordern, dann müssten Sie das selbstverständlich auch beim Kabelnetz, beim ganzen Glasfasernetz tun! Wir haben es hier mit einem technologischen Markt zu tun, der eben schon spielt. Es sind im Bereich der Kabel- und der Hochbreitband-Versorgung sehr viele Städte und Elektrizitätsversorgungsunternehmen tätig. Wir müssten also zig Unternehmen enteignen, das ganze Netz verstaatlichen und bei den "Services" dann den Wettbewerb ermöglichen. Viel Glück zu einer solchen Übung! Damit stellen Sie das ganze System auf den Kopf - mit welchem Vorteil? Was soll am Schluss der Vorteil einer solchen Riesenübung sein? Beim Stromnetz vergessen Sie ja immer, dass es auch bei Swissgrid eine Riesenübung mit vielen Prozessen gibt, zum Bundesgericht hinauf und wieder hinunter. Das betrifft nur das Höchstspannungsnetz. Kilometermässig viel entscheidender ist das Verteilnetz, bei dem natürliche Monopole bestehen: Dieses Netz befindet sich in der Regel im Eigentum der regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Der Vorstoss ist also einfach nicht konsequent. [PAGE 646]

Zum Dritten braucht es für einen solchen einschneidenden Eingriff in den Markt schon ein bisschen Fleisch am Knochen. Was rechtfertigt es und macht es für den Bürger irgendwie sinnstiftend, dass der Staat dermassen in den Markt und in Eigentumsrechte eingreift, zumal die Swisscom nach wie vor ein Unternehmen ist, das sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befindet? Ich verstehe das wirklich nicht.

Solange man uns nicht die Vorteile beschreiben kann oder solange der Wettbewerb bei den Dienstleistungen nicht in massivster Art gestört ist, kann man doch nicht im Ernst eine solche Übung entwerfen![GZ]

Wir empfehlen das Postulat daher zur Ablehnung.