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Munz Martina · Nationalrat · 2017-05-03

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Als Hauptargument gegen die Einfuhr von Halalfleisch wird der Tierschutz angeführt. Es ehrt die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative, dass ihnen der Tierschutz und auch der Konsumentenschutz wichtig sind. Ihre Argumente sind für mich allerdings nicht ganz ehrlich. Vor einem Jahr noch waren diese Argumente mindestens hier im Saal nicht mehrheitsfähig.

Am 27. April 2016 haben wir in diesem Saal eine parlamentarische Initiative Rusconi (13.449) behandelt. Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass importiertes Fleisch aus nichttierschutzkonformer Haltung als solches deklariert werden soll. Der Vorstoss wurde mit dem Argument "grosser administrativer Aufwand" versenkt. Damals konnten weder das Argument des Tierschutzes noch das Argument des Konsumentenschutzes überzeugen.

Falls Ihnen die Tierschutzanliegen jetzt doch wichtig sind, dann sollte ganz grundsätzlich die Forderung nach tierschutzkonformem Importfleisch gestellt werden. Halalfleisch ist nicht das einzige importierte Fleisch, das nicht tierschutzkonform geschlachtet wird. Viele edle Fleischstücke werden aus Ländern importiert, für die "Tierschutz" ein Fremdwort ist. Haben Sie gewusst, dass die Betäubungspflicht vor der Schlachtung bis heute nur in den Ländern Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweden und Neuseeland gilt? Wir importieren also viel Fleisch aus Ländern, die keine Betäubungspflicht kennen. Einseitig nur gegen Halalfleisch vorzugehen zeigt, dass Tierschutz wohl nicht die Triebfeder dieses Vorstosses ist.

Untersuchungen haben gezeigt, dass grosse Mengen an Halalfleisch über die normalen Wege und nicht über das dafür vorgesehene Teilzollkontingent importiert und schweizweit abgesetzt werden. Dieses Fleisch muss nicht deklariert werden und wäre auch in Zukunft ohne Deklaration im Handel. Wir sehen auch hier: Der Konsumentenschutz kann nicht die Triebfeder dieses Vorstosses sein.

Glauben Sie mir, auch mich stört es, wenn ich nicht weiss, ob ich tierschutzkonformes Fleisch auf dem Teller habe. Aber diese parlamentarische Initiative wird nicht verhindern, dass über normale Kontingente Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, in die Schweiz gelangt und ohne Deklaration in den Verkauf kommt.

Die parlamentarische Initiative wird unter anderem auch damit begründet, dass das Teilzollkontingent für Halalfleisch zu gross und der gebotene Preis deshalb zu tief sei. Diese Feststellung kann ich nachvollziehen. Die Preisdifferenz ist aber [PAGE 648] unter anderem dadurch begründet, dass bei Halalfleisch der ganze Schlachtkörper und nicht nur die edlen Fleischstücke gehandelt werden. Das schlägt sich natürlich im Preis nieder, denn Filets sind teurer als Haxen. Wenn die Kontingentmenge tatsächlich zu gross ist und es deshalb zu Missbräuchen kommt, dann müsste wohl die Kontingentmenge reduziert werden.

Ich bitte Sie, geben Sie dieser parlamentarischen Initiative keine Folge, und unterstützen Sie dafür Vorstösse, die grundsätzlich für tierschutzkonformen Import sind. Wollen Sie tatsächlich etwas für den Tierschutz tun, dann lade ich Sie ein, der Motion Aebischer 15.3832, "Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte", zuzustimmen. Da können Sie Ihr echtes Herz für Tiere zeigen. Der vorliegenden parlamentarischen Initiative aber dürfen Sie keinesfalls Folge geben.