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Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2017-05-03

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-03

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Buttet verlangt zweierlei, nämlich erstens auf allen Verkaufsstufen die obligatorische Deklaration von Halalfleisch von Tieren, die im Widerspruch zur Schweizer Gesetzgebung im Ausland ohne Betäubung geschlachtet wurden, und zweitens eine Anpassung der durchschnittlichen Zuschlagspreise für die Teilzollkontingente an diejenigen für vergleichbares konventionelles Fleisch.

Die WBK-NR hat der parlamentarischen Initiative am 30. Juni 2016 mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge gegeben. Die WBK des Ständerates hat dann bei ihrer Beratung im Oktober 2016 mit 8 zu 3 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die gegenwärtige Gesetzgebung sei ausreichend, und zum jetzigen Zeitpunkt bestehe kein Handlungsbedarf.

Bei der zweiten Beratung der parlamentarischen Initiative Buttet im Februar 2017 hat die WBK-NR der Initiative mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge gegeben. Die Minderheit erachtet eine Änderung in diesem Bereich als unnötig, weil es sich um sehr geringe Mengen an Fleisch handle. Das Fleisch sei deshalb so günstig, weil es sich um minderwertige Stücke handle. Eine Anpassung der Zuschlagspreise bei den Kontingenten brauche es nicht.

Ich bitte Sie im Namen der WBK-NR, der Initiative Folge zu geben. Es geht hier nicht nur um den Tierschutz, sondern auch um den Konsumentenschutz und den Schutz einheimischer Fleischbetriebe. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Glaubens- und Religionsfreiheit davon nicht tangiert wird.

Zum Tierschutz: In der Schweiz ist nach dem Tierschutzgesetz das Schlachten von Säugetieren ohne Betäubung untersagt. Um der Glaubens- und Religionsfreiheit der islamischen und der jüdischen Gemeinschaften im Sinne der Bundesverfassung Rechnung zu tragen, ist aber die Einfuhr von Fleisch rituell geschlachteter Tiere, d. h. von Halal- und Koscherfleisch, erlaubt. Dies soll auch weiterhin der Fall sein. Es geht gar nicht darum, die Einfuhr zu verbieten. Die Glaubens- und Religionsfreiheit wurde von der WBK-NR ohnehin nie und in keiner Art und Weise infrage gestellt. Die Mehrheit der Kommission erachtet es aber als nur konsequent, dass geschächtetes Fleisch, dessen Produktion in der Schweiz ja verboten ist, zumindest von A bis Z deklariert wird.

Zum Konsumentenschutz: Halalfleisch stammt oft aus der EU. Da wesentlich mehr Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden, als dies dem Bedarf der Religionsgemeinschaften entspricht - man geht von einer vierzigfachen Überproduktion aus -, ist es gut möglich, dass Halalfleisch als konventionelles Fleisch über den Ladentisch geht und selbst edle Stücke in der Schweiz zu Dumpingpreisen verhökert werden. Nur auf der ersten Verkaufsstufe müssen nämlich Halalfleischimporte anerkannt und mit "Halalfleisch" bezeichnet werden. Nachher gilt diese Deklarationspflicht nicht mehr. Es besteht also die Gefahr, dass das Fleisch von Tieren, die nicht betäubt wurden, in Läden und Restaurants gelangt. Diese sind - wie auch der Konsument selber - dann völlig ahnungslos. Mit einer Deklarationspflicht bis zum Endverbraucher kann vermieden werden, dass Halalfleisch von nichtbetäubten Tieren in die konventionellen Kanäle gelangt, [PAGE 649] der Konsument getäuscht wird und unwissentlich Halalfleisch isst.

Zum Schutz einheimischer Fleischproduzenten: In der Schweiz existiert in der Zwischenzeit mindestens ein halbes Dutzend solcher Halalschlachtstellen. Es besteht also einerseits die Möglichkeit, kontrolliertes Schweizer Halalfleisch zu kaufen. Andererseits geht es neben den einheimischen Fleischproduzenten auch um diejenigen einheimischen Betriebe, die für den Fleischimport zugelassen sind. Im Rahmen der Teilzollkontingente nehmen nur wenige kontingentanteilsberechtigte Importeure an der Versteigerung teil. Die Einfuhrberechtigung ist auf die betroffenen Kreise beschränkt. Dies hat zur Folge, dass Beschaffungs- und Versteigerungskosten von importiertem Halalfleisch zu viel tieferen Gesamtkosten als bei Schweizer Halalfleisch führen und auch zu weit tieferen Preisen als bei konventionellem Schweizer Fleisch. Dies ist ungerecht. Deshalb sollen die durchschnittlichen Zuschlagspreise für die Teilzollkontingente angepasst werden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative Buttet Folge zu geben.