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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-03

Wortprotokoll

Ich muss heute Nachmittag wieder ein wenig für den Föderalismus kämpfen. Es gibt Zuständigkeiten in diesem Land. Wenn wir z. B. hier beim Vollzug verfassungsmässig entschieden haben, dass der Strafvollzug in der Kompetenz der Kantone liegt, dann, glaube ich, ist es richtig, dass wir das so belassen. Selbstverständlich hat der Bund hier aber eine Aufsichtsfunktion.

Ich kann auch gleich Ihre Frage, Herr Nationalrat Schelbert, beantworten. Wenn z. B. EMRK-Richtlinien nicht eingehalten sind, dann gibt es, ich sage jetzt einmal, immer ein Gespräch. Das ist auch unsere Meinung, da haben wir auch überhaupt keine Differenz, übrigens auch nicht mit den Kantonen. Ich kann Ihnen jetzt kein konkretes Beispiel nennen, aus dem hervorgeht, wo wir Subventionen gekürzt oder zurückgefordert hätten, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir es, wenn wir feststellen, dass EMRK-Richtlinien nicht eingehalten werden, nicht einfach so belassen und ein Auge zudrücken; das kommt für uns nämlich überhaupt nicht infrage.

Nun, ganz grundsätzlich Folgendes: Der Bundesrat hat sich mit der Frage der Zuständigkeit für den Strafvollzug in letzter Zeit mehrmals befasst, auch im Zusammenhang mit dem Postulat Amherd 11.4072. Er hat zusammen mit den Kantonen die Frage eines nationalen Gesetzes eingehend geprüft. Dabei wurde allen klar, dass es keinen Grund dafür gibt, den Kantonen die Zuständigkeit zu entziehen. Das wollen wir nicht, und es gibt wie gesagt keinen Grund dafür. Man kam aber damals auch zum Schluss, dass es einiges zu tun gibt. Man ist mit der vorliegenden Motion also nicht völlig auf dem falschen Dampfer. Es braucht mehr interkantonale Koordination, es braucht mehr Ausbildung, mehr Professionalität und bessere Instrumente für die Risikobeurteilung. Darin waren wir uns einig, wir sind uns aber auch mit den Kantonen einig.

Wir sind der Meinung, dass sich die Kantone auch bewusst sind, welche Verantwortung sie haben, und dass sie schon einige Fortschritte erzielt haben. Es gab im Jahr 2014 ein Grundlagenpapier für den Vollzug für alle Kantone. 2015 haben die Kantone ein verbessertes schweizweites Kapazitätsmonitoring eingeführt, damit man weiss, wo es Vollzugsplätze gibt. Seit dem Jahr 2016 gibt es ein nationales Kompetenzzentrum für den Justizvollzug. Das heisst nicht, dass jetzt alles schon gut ist; man ist sich aber wirklich bewusst, dass da etwas zu tun war. Bund und Kantone sind auch daran, Mindeststandards für einen einheitlichen Sanktionenvollzug bei gefährlichen Tätern zu erarbeiten.

Zudem werden, gestützt auf das neue Kapazitätsmonitoring der KKJPD, aktuell diverse Projekte für die Schaffung von zusätzlichen Vollzugsplätzen vorangetrieben. Der Bund hat dazu die Kredite für die Bausubventionen aufgestockt, er unterstützt die Kantone beim Bau und bei der Planung. Die Einhaltung der Menschenrechte ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Subventionen überhaupt ausgerichtet werden. Schauen Sie, das Beste ist, wenn man das bei der Planung bereits mit einbezieht, weil es immer sehr aufwendig und sehr teuer ist, später zu korrigieren.

Der Stiftungsrat des neugeschaffenen Kompetenzzentrums Justizvollzug hat im Januar seine Arbeit aufgenommen. Der Bund ist ebenfalls in diesem Stiftungsrat vertreten, und der Stiftungsrat wird jetzt schrittweise den Aufbau und den Beginn der operativen Tätigkeiten voranbringen.

Als Fazit würde ich also sagen, dass die Kantone den Ernst der Lage und ihre grosse Verantwortung, die sie hier haben, zur Kenntnis genommen haben. Sie sind bereit, hier ihre Verantwortung auch wahrzunehmen, und der Bund ist selbstverständlich auch willens und bereit, hier seine Aufgabe zu erfüllen. Aber ich glaube, mit der Motion würden wir über das Ziel hinausschiessen. Noch einmal: Wir würden hier Kompetenzen verschieben, und das möchte der Bundesrat nicht.