Zuberbühler David · Nationalrat · 2017-05-03
Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-03
Wortprotokoll
Kriminelle Bereiche wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Menschenschmuggel, Geldwäscherei und Drogenhandel sind keine rein nationale Angelegenheit mehr, da kriminelle Netzwerke über Grenzen hinweg handeln, multinational vernetzt und äusserst mobil sind. Eine effektive Kriminalitätsbekämpfung darf deshalb nicht an den Landesgrenzen haltmachen - auch deshalb nicht, weil sich gerade internationale Schwerstkriminalität zu einer globalen Bedrohung entwickelt hat. Zur Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist die Schweiz deshalb auf eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden angewiesen. Aus diesem Grund hat unser Land in den letzten Jahren die Kooperation mit mehreren Staaten verstärkt. Bilaterale Polizeiabkommen bestehen heute beispielsweise mit sämtlichen Nachbarländern sowie mit Ungarn, Slowenien, Lettland, der Tschechischen Republik, Albanien, Mazedonien, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Kosovo.
Kriminelle aus Südosteuropa spielen eine wichtige Rolle in der Kriminalitätsentwicklung in der Schweiz. So sind sie namentlich in den Bereichen Drogenhandel, Menschenhandel, illegaler Handel mit Waffen und Zigaretten sowie sonstigen Eigentumsdelikten tätig. Südosteuropa ist ausserdem ein Hauptherkunftsgebiet von illegal in West- und Nordeuropa eingereisten Migrantinnen und Migranten und von professionell agierenden Menschenschmugglern.
Die südosteuropäischen kriminellen Gruppierungen stützen sich oft auf ein Beziehungsnetz innerhalb der in der Schweiz ansässigen Diaspora, und sie nutzen die Vorteile der Informationstechnologie für ihre kriminellen Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund ist es für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden wichtig, die polizeiliche Zusammenarbeit mit den Behörden in der Balkanregion zu vertiefen und auszubauen. Denn nur mit einer intensiven nationalen und eben auch internationalen Zusammenarbeit kann insbesondere der globalen Schwerstkriminalität begegnet werden.
Mit dem vorliegenden Abkommen zwischen der Schweiz und Montenegro über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität verstärkt unser Land im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität die polizeiliche Zusammenarbeit mit Montenegro. Das Abkommen soll folglich dazu beitragen, Verbrecher aus Südosteuropa besser zu bekämpfen.
Das vorliegende Abkommen wurde sowohl von der Schweiz als auch von Montenegro am 7. April 2016 unterzeichnet. Es soll in erster Linie der Bekämpfung der Schwerstkriminalität dienen, ist jedoch auf alle Kriminalitätsbereiche anwendbar. Eine Zusammenarbeit bei politischen, militärischen und fiskalischen Delikten ist aber explizit ausgeschlossen. Das Abkommen vereinfacht den Informationsaustausch über verdächtige Personen, es verstärkt die Zusammenarbeit über den Kanal der internationalen Polizeibehörde Interpol, es ermöglicht die Erarbeitung gemeinsamer Sicherheitsanalysen und fördert Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Polizeibehörden beider Länder. Das Abkommen mit Montenegro kann mit bestehenden Mitteln umgesetzt werden. Es führt weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene zu einer finanziellen oder personellen Mehrbelastung.
Nachdem der Bundesrat am 12. Oktober 2016 die vorliegende Botschaft verabschiedet und ans Parlament überwiesen hat, konnte sich die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates am 10. Januar 2017 damit befassen. Die Kommission hat die Vorlage positiv aufgenommen und auf den Stellenwert der Sicherheit hingewiesen.
Sie behandeln die Vorlage heute als Erstrat. Die Kommission, welche einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist, empfiehlt [PAGE 651] Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.