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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-03-20

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Die Frage, vor die wir uns heute gestellt sehen und die sich in Wirklichkeit wahrscheinlich nie konkret stellen wird, ist staatsrechtlich eine der heikelsten, die es überhaupt gibt. Es gibt keinen Staat, der darum herumkommt, nebst den Regelungen für den Normalfall, für den Regelfall, auch Regelungsansätze und Regelungsvorschläge für eine notstandsähnliche Situation oder sogar einen Notstand zu treffen. Man nennt das Notrecht. Artikel 18 des Finanzhaushaltgesetzes ist eine solche Bestimmung des Notrechtes, und Notrecht zeichnet sich dadurch aus, dass ein Staat Vorsorge trifft für Situationen, die er weder zeitlich noch sachlich voraussehen kann.

Die Frage, die sich uns nun stellt, lautet: Ist es richtig, dass wir nichts vorsehen für Fälle, in denen die Existenz des Staates oder eines zentralen Elementes des Staates allenfalls eine Ausgabe erfordert, die über 1 Milliarde Franken liegt? Oder für Situationen, die heute finanziell nicht beurteilbar sind und für die wir eine Regelung vorsehen, von welcher wir wissen, dass sie unter Umständen nicht genügt?

Herr Kollege Merz hat gesagt, dass er kein Beispiel wisse. Es geht mir auch so. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in absehbarer Zukunft einen Fall geben wird, in dem die Schweiz existenziell gefährdet wäre und nur durch ein finanzielles Engagement, das über 1 Milliarde Franken liegt, gerettet werden könnte. Ich kann aber umgekehrt nicht ausschliessen, dass wir irgendwann und irgendwie in eine Situation hineinkommen, in der es um existenzielle Fragen geht, die wir nur dadurch lösen können, dass zeitlich extrem schnell gehandelt werden kann.

Heute stellt sich die Frage: Wollen wir die Verantwortung dafür übernehmen, dass wir für eine solche Situation nicht gerüstet sind? Wollen wir wegen der - für solche Notsituationen meines Erachtens falsch verstandenen - Legitimität und der Legalität in Kauf nehmen, dass etwas geschehen könnte, das wir dannzumal schlechterdings als unverständlich beurteilen würden? Ich glaube, dass wir heute Vorsorge treffen müssen, um für alle denkbaren Notstandssituationen gewappnet zu sein.

Darum bin ich der festen Überzeugung, dass eine Beschränkung auf 1 Prozent oder 2 Prozent der Bundeseinnahmen oder was auch immer völlig falsch wäre, weil es uns der Möglichkeit berauben würde, zeitgerecht zu handeln. Es wird und es kann nur eine politische Frage sein, eine Frage des politischen Sensoriums auch, ob auf Notrecht zurückgegriffen wird. Das ist eine Frage, die der Bundesrat im konkreten Einzelfall entscheiden muss. Aber ich bin nicht bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass der Bundesrat dies nicht tun könnte, wenn sich für die Schweiz existenzielle Fragen stellen würden.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Antrag Merz zuzustimmen und die Situation so zu belassen, wie sie heute ist.

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