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von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2017-05-03

von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-03

Wortprotokoll

Das Postulat verlangt vom Bundesrat zu prüfen, ob die Schweiz bei der direkten Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien, Irak und anderen Kriegsländern des Nahen und Mittleren Ostens als besonders gefährdete Personen neben Kindern, alleinstehenden Frauen, [PAGE 675] älteren Menschen, Verletzten und Opfern von Folter vor allem auch Christen, und zwar insbesondere zum Christentum konvertierte Muslime, aufnehmen sollte, die an Leib und Leben bedroht sind. Es geht hier also nicht um Menschen, die selbstständig in die Schweiz reisen, sondern um Menschen, die im Rahmen von Kontingenten in einem organisierten Transport und im Wissen um eine Bleibeperspektive in der Schweiz aus der Krisenregion zu uns kommen.

"Die Aufnahmepolitik der Schweiz bestimmt sich strikt nach dem Schutzbedarf, ohne positive oder negative Diskriminierung gegenüber einer schutzbedürftigen Gruppe von Minderheiten", so heisst es in der Stellungnahme des Bundesrates zu meinem Postulat. Ja, die Bundesbehörden betonen immer wieder, bei der Aufnahme von Flüchtlingen dürfe die Religion keine Rolle spielen. Allein die Schutzbedürftigkeit sei für die Erteilung des Flüchtlingsstatus entscheidend. Dazu verpflichte uns die humanitäre Tradition. Wir sind für alle da, so die humanitäre Auslegung.

Ist im geltenden Asylgesetz in Artikel 3 Absatz 1 nicht explizit festgehalten, dass Flüchtlinge auch Personen sein können, die wegen ihrer Religion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind? Was gilt denn nun - spielt die Religion eine Rolle oder nicht? Mir scheint, auf dem Papier ist es klar, in der Praxis aber wird weitgehend darüber geschwiegen. Der sich ausbreitende islamische Extremismus verfolgt Andersgläubige allein aufgrund ihres Glaubens; im besten Falle werden sie vertrieben, andere werden versklavt, verkauft, geschändet oder gar umgebracht. In unserer Asylpolitik scheint dies noch nicht angekommen zu sein. Wo bleibt die Debatte über den Umgang mit den religiös Verfolgten?

Es ist nicht christlich, exklusiv Christen zu helfen. Unchristlich ist es aber auch, wenn uns die Not der Christen im Nahen Osten nicht berührt und wir den Skandal der spezifisch religiösen Verfolgung relativieren und nicht wahrhaben wollen. Die humanitäre Hilfe für alle Notleidenden und die spezifische Hilfe für christliche und andere Minderheiten im Nahen und Mittleren Osten dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides gehört zusammen. Nur, in welchem Verhältnis sollen die beiden Aufgaben zueinander stehen?

Weite Teile in Syrien und Irak sind heute christenfrei. Die jahrhundertealten Kirchen sind zerstört, oder sie sind nun Moscheen oder Munitionsdepots für den heiligen Krieg. Müssen wir angesichts dieses Hasses unsere Haltung nicht überdenken? Tatsache ist, dass Christen aufgrund ihres Glaubens im Nahen und Mittleren Osten doppelt unter Druck und gefährdet sind und damit besonderen Schutzes bedürfen. Einerseits sind sie schutzbedürftig aufgrund der Kriegswirren, andererseits, weil sie Nichtmuslime sind. Warum will der Bundesrat diesem Umstand in der Asylpolitik nicht Rechnung tragen? Christliche Flüchtlinge werden aus mehreren Gründen benachteiligt. Sie meiden etwa aus Angst vor weiteren Diskriminierungen die grossen Flüchtlingscamps und lassen sich beim Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR häufig nicht als Flüchtlinge registrieren. Somit sind sie bei den Programmen des UNHCR untervertreten und damit im Asylprozess benachteiligt.

Es ist Zeit, dass der Faktor Religion bei den Asylgründen stärker gewichtet wird und wir uns bewusstwerden, was religiöse Diskriminierung im Nahen Osten heute heisst. Denn der Krieg in Syrien und in Irak ist eben auch ein Religionskrieg. Das ist die Realität.

Wir sind uns alle einig, dass die Benachteiligung christlicher und anderer Minderheiten im Asylprozess endlich aufhören muss. Die Frage ist, ob wir als Schweiz unseren Beitrag dahingehend leisten oder eben nicht. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir die religiöse Verfolgung ernst nehmen und stärker gewichten müssten beim Entscheid, ob ein Flüchtling aufgenommen wird oder nicht. In Zeiten des islamischen Extremismus, der alle Andersgläubigen vernichten will, ist die Kategorie "Besonders verletzliche Personen" - darunter verstehen wir die persönlichen Umstände - weiter zu fassen. Christen müssen zu dieser Kategorie zählen, ebenso andere Minderheiten. Wo islamische Extremisten ihre Macht ausüben, sind alle Andersgläubigen hochgradig gefährdet, haben keine Existenzberechtigung mehr. Deshalb erfüllen sie individuell wie auch kollektiv das Kriterium der besonderen Verletzlichkeit.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung, damit diese Entwicklung und Realität geprüft werden kann.

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