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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2017-05-03

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-03

Wortprotokoll

Meine Motion verlangt vom Bundesrat die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Verankerung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung durch börsenkotierte Unternehmungen. Diese sollen gesetzlich vorgegeben einen Umwelt- und Sozialbericht veröffentlichen. Das könnte zum Beispiel sehr einfach im Aktienrecht oder im Börsengesetz verankert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Nachhaltigkeitsberichterstattungen aufgrund klarer Kriterien und mit messbaren Zielsetzungen erstellt werden.

Diese Forderung ist nicht neu. Ich selber habe sie bereits in früheren Legislaturen gestellt. Inzwischen hat sich aber die Bewegung um die Nachhaltigkeitsberichterstattung ganz eindeutig verstärkt. Es ist klar ersichtlich, dass die Zivilgesellschaft von Unternehmungen nicht nur eine Good Governance im Finanzbereich, sondern auch eine nachhaltige Politik verlangt, die transparent und messbar ist. Ausdruck dieser Entwicklung sind auch Volksinitiativen mit entsprechenden Begehren.

Es gibt, wie Sie wahrscheinlich wissen, bereits mehrere Unternehmungen, die Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte publizieren. Diese sind aber des Öfteren mehr PR-Instrumente als tatsächliche Berichterstattungen. Es fehlt die Nachvollziehbarkeit, es fehlt die Messbarkeit, es fehlen klare, vereinheitlichte Ziele. Nach Angaben der Stiftung Ethos informieren zum Beispiel nur 20 Prozent der börsenkotierten Unternehmungen über ihre CO2-Ziele. Diese sind ja auch entscheidend, zum Beispiel im Hinblick auf die Erreichung der CO2-Bilanz.

Als Einwand wird des Öfteren vorgebracht, es fehle an vereinheitlichten Kriterien. Das ist aber längst nicht mehr so. Wir haben die Global Reporting Initiative mit messbaren Kriterien. Das wäre ein globaler Standard, der mit dem international verbreiteten Rechnungslegungsstandard IFRS vergleichbar ist.

International verstärken sich auch die Bemühungen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich zu verankern. Ich verweise vor allem auf die EU-Richtlinie, die die Länder zur Umsetzung verpflichtete. Die entsprechende Frist ist im Dezember 2016 abgelaufen. Die Schweiz wiederum ist Standort verschiedener multinationaler Unternehmungen. Für diese ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung damit auch nichts Neues. Sie werden ebenfalls durch Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Verpflichtungen erfasst werden. Wichtige Kriterien einer solchen Berichterstattung sind, wie erwähnt, die CO2-Bilanz, die Entwicklung der Arbeitsplätze, die Arbeitsbedingungen, die Einhaltung der Menschenrechte, der Anteil der Geschlechter in Führungspositionen usw.

Wenn man jetzt die Stellungnahme des Bundesrates liest, so fragt man sich etwas: Warum so zögerlich? Aber Sie werden mir entgegnen, Frau Bundesrätin, das Parlament habe eine Motion, die von der APK kam (14.3671), abgelehnt; den gleichen Sachverhalt haben Sie mir vorhin zu Recht auch vorgehalten. Das ist so. [PAGE 677]

Jetzt meine Frage an Sie: Es gibt verschiedene Aktionspläne - ich will sie jetzt nicht alle vorlesen, Sie kennen sie, Sie haben sie in der Stellungnahme zur Motion erwähnt -, zum Beispiel den Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 usw. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie jetzt anlässlich Ihrer Stellungnahme zu meiner Motion erwähnen könnten, was der Stand dieser Aktionspläne ist, auch zur grünen Wirtschaft und zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen.

Ich bitte den Rat, den Bundesrat in seiner Motivation zu unterstützen und die Motion anzunehmen.