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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2017-05-04

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-04

Wortprotokoll

Der befristete Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde 1996 aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage der Tourismusbranche eingeführt und seither insgesamt fünfmal verlängert. Die aktuelle Frist läuft nun Ende 2017 aus. Die parlamentarische Initiative de Buman verlangt, den Sondersatz künftig definitiv im Gesetz zu verankern, also nicht mehr zu befristen. Die WAK-NR diskutierte an ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2016 einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative.

Eine Mehrheit wollte aufgrund der Schwierigkeiten der Beherbergungsbranche, die insbesondere auf den schnellen Strukturwandel und die Wechselkursschwankungen zurückzuführen seien, den Sondersatz unbefristet im Mehrwertsteuergesetz verankern. Sie wollte der Beherbergungsbranche die Sicherheit geben, dass der Sondersatz beibehalten werde. Eine Minderheit wollte der Branche zwar ebenfalls keine zusätzlichen steuerlichen Lasten auferlegen, war aber der Meinung, dass mit einer unbefristeten Verlängerung dauerhaft Strukturpolitik betrieben würde, und beantragte deshalb eine befristete Weiterführung des Sondersatzes bis Ende 2020.

Die Kommission entschied sich mit 14 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen für die dauerhafte Verankerung. Die Vernehmlassungsvorlage sah eine Anpassung von Artikel 25 Absatz 4 erster Satz des Mehrwertsteuergesetzes vor, indem der Hinweis auf die Befristung des Sondersatzes von aktuell 3,8 Prozent ersatzlos gestrichen würde. Die Fassung der Minderheit sah im erwähnten Artikel des Mehrwertsteuergesetzes eine Anpassung des Enddatums vor.

Die Vorlage wurde in die Vernehmlassung geschickt, das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 7. November 2016 bis 20. Februar 2017. An der Sitzung vom 14. März 2017 hat die WAK-NR den Ergebnisbericht der Vernehmlassung zu dieser parlamentarischen Initiative beraten. Insgesamt 89 Stellungnahmen sind eingegangen. Es wurden zwei Fragen gestellt: erstens, ob man den Sondersatz über 2017 hinaus beibehalten wolle, und zweitens, ob das dauerhaft oder befristet bis Ende 2020 geschehen solle.

Die Meinungen gingen insbesondere bei der zweiten Frage, ob der Sondersatz definitiv im Gesetz verankert oder nur befristet verlängert werden solle, stark auseinander. Bei den Kantonen sprach sich eine Mehrheit, nämlich 15 Kantone gegenüber 11 Kantonen, für eine dauerhafte Verankerung aus. Besonderer Rückhalt kam hier von den Tourismuskantonen. Bei den Parteien ergab sich ein Patt. Teilnehmende aus den Tourismusverbänden und von ähnlich betroffenen Verbänden sprachen sich für eine dauerhafte Verankerung aus. Von Verbänden ohne Bezug zur Tourismusbranche sprach sich eine deutliche Mehrheit, nämlich 9 Verbände gegenüber 4 Verbänden, für eine befristete Verlängerung aus. Von einzelnen Verbänden kamen Vorschläge, die Befristung um zehn Jahre, bis Ende 2027, zu verlängern.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen nun eine Befristung des Sondersatzes auf zehn Jahre. Die Kommission ist sich darin einig, dass der Sondersatz für sich nicht infrage gestellt wird. Mittel- und längerfristig sollte es aber möglich sein, über den Sinn des reduzierten Satzes zu diskutieren. Die Beherbergungsbranche umfasse, so wurde gesagt, sehr vielfältige Angebote. Es gebe grosse regionale Unterschiede. Mit dem Sondersatz werde eine Branche privilegiert, was ordnungspolitisch problematisch sei. Nicht nur die Beherbergungsbranche, sondern alle Exportbranchen seien vom starken Franken betroffen. Der Sondersatz solle deshalb als strukturpolitisches Instrument regelmässig überprüft werden und unter politischer Beobachtung bleiben; dies auch, weil der Sondersatz der Beherbergungsbranche in der Vergangenheit nicht viel geholfen habe, um ihre Probleme zu lösen. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat beim Finanzplan nicht mit einer unbefristeten Verankerung des Sondersatzes gerechnet habe.

Die jetzt vorliegende Lösung stellt eine Art Kompromiss dar, mit welchem die Befristung um zehn Jahre verlängert wird, und gibt der betroffenen Branche Planungs- und Investitionssicherheit.

Für die Minderheit hat sich der Sondersatz in der Praxis etabliert und bewährt. Nach zwanzig Jahren mit insgesamt fünf Verlängerungen sei es an der Zeit, eine definitive gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Tourismusbranche sei dringend auf Planungssicherheit für ihre Investitionen angewiesen. Aufgrund der hohen Preiselastizität der Nachfrage sei es für die Unternehmen nicht möglich, die Steuersatzerhöhung auf die Gäste zu überwälzen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der vorliegenden Lösung zuzustimmen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem Entwurf mit 23 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.