Lexipedia

Bieri Peter · Ständerat · 2002-03-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Zur Stärkung des Forschungsplatzes Europa hat die Europäische Union die Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung (FRP) geschaffen. Sie umfassen eine Zeitdauer von jeweils vier bis fünf Jahren. Das fünfte Forschungsprogramm läuft Ende dieses Jahres aus und wird durch ein sechstes Programm für die Jahre 2003 bis 2006 abgelöst werden.

Die Programme geben den europäischen Forschern aus Privatwirtschaft, Universitäten, Fachhochschulen und Forschungszentren die Möglichkeit, sich gemeinsam mit Themen zu befassen, die für ein Land zu gross und zu teuer wären oder die wegen ihrer grenzüberschreitenden Fragestellung in internationaler Zusammenarbeit besser bearbeitet werden können. Ich denke etwa an Umweltfragen oder an grenzüberschreitende Fragen wie das soeben behandelte Verkehrsproblem.

Zurzeit beteiligt sich die Schweiz, als so genannter Drittstaat und ohne formelles Abkommen, nur "projektweise" und mit verschiedenen Einschränkungen an den Forschungsrahmenprogrammen. Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge erhält die Schweiz wesentlich bessere Möglichkeiten, sich in diese Rahmenprogramme einzubringen: Die Einschränkungen für die Forscher fallen weg, alle Programmteile werden zugänglich, und Schweizer und Schweizerinnen können in Zukunft auch Führungsfunktionen übernehmen. Im Gegenzug können sich die Forschungsinstitutionen aus der EU unter bestimmten, von der Schweiz vorgegebenen Rahmenbedingungen an schweizerischen Forschungsprogrammen beteiligen.

Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge wird die Schweiz in der Forschungsgemeinschaft der EU ein assoziiertes Mitglied und kann sich so aktiv an der Entwicklung des europäischen Forschungsraumes beteiligen. Die nächstens in Kraft tretenden bilateralen Verträge betreffen allerdings nur das fünfte FRP-Rahmenprogramm. Dadurch werden dem schweizerischen Wissenschafts- und Forschungsplatz sowie der Zusammenarbeit zwischen der EU und unserem Land eine neue, verbesserte Ausgangslage und hoffentlich auch wichtige Impulse verliehen. Es wird eine gute Ausgangslage für die Beteiligung am sechsten Rahmenprogramm geschaffen.

Für die integrale Beteiligung der Schweiz am sechsten Rahmenprogramm muss ein neuer Vertrag mit der EU abgeschlossen werden. Ein solcher ist in Artikel 9 Absatz 2 des Vertrages zum fünften Rahmenprogramm bereits vorgesehen. Sollte dieser neue Vertrag verspätet, das heisst nach dem 1. Januar 2003, in Kraft treten, so wären wegen der weiterhin nur projektweisen Beteiligung die Kosten, aber auch die Mitwirkungsmöglichkeiten geringer als bei einer vollen Beteiligung. In Artikel 2 Absatz 2 des Bundesbeschlusses ist die budgetmässige Abwicklung für diesen Fall geregelt.

Der beantragte Verpflichtungskredit von 869 Millionen Franken für die Vollbeteiligung am 6. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung (FRP) in den Jahren 2003-2006, über den Sie nun zu bestimmen haben, besteht aus zwei Teilen. Zum einen beinhaltet er einen Betrag von maximal 835 Millionen Franken gemäss Bruttoinlandprodukt-Verhältnis zwischen der Schweiz und den EU-Staaten, der in die gemeinsame Schatulle der EU-Forschung entrichtet wird. Zum anderen umfasst er einen Betrag von 34 Millionen Franken für die Finanzierung der Begleitmassnahmen. Sie sollen sicherstellen, dass auch ein angemessener "return on investment" gewährleistet wird.

Das sechste Rahmenprogramm sieht innerhalb der EU eine neue Konzeption vor. Der gegenseitige Wissenszugang soll durch eine flexible Unterstützung der Zusammenarbeit einzelstaatlicher Programme gefördert werden. Durch so genannte Exzellenznetzwerke sollen langfristige Projekte, die zu Spitzenleistungen und neuen Technologien führen, unterstützt werden. Die Mobilität der Forschenden soll erleichtert werden. Teure Forschungsinfrastrukturen sollen gemeinsam genutzt werden. Die Koordination zwischen den einzelnen europäischen Forschungsprogrammen wird zu einem prioritären Thema.

Die Zielsetzungen und Themenbereiche des sechsten Rahmenprogramms stimmen gemäss Aussagen in der bundesrätlichen Vorlage mit denjenigen der schweizerischen Wissenschafts- und Technologiepolitik überein. Es geht darum, unserem Land den Anschluss an die weltweite [PAGE 248] Forschungsentwicklung zu ermöglichen. Dabei sollen nebst den Hochschulen und den weltweit tätigen Wirtschaftsunternehmen auch besonders die KMU in die Förderprogramme integriert werden. Da die Schweiz bereits in der "projektweisen" Beteiligung an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen erhebliche Mittel investierte - die Ausgaben stiegen von etwa 60 Millionen Franken im Jahre 1995 auf 120 Millionen Franken im Jahre 2000 - und die Ausgaben in Zukunft erheblich steigen werden, ist es zwingend, mittels Evaluationen die Ergebnisse dieses Engagements zu überprüfen.

Im Jahre 2001 wurde die jüngste Evaluation zum abgeschlossenen vierten Rahmenprogramm veröffentlicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ziehen aus ihren Projekten aufgrund der Evaluationsergebnisse einen klaren Nutzen, wobei die Hochschulen und nichtuniversitären Forschungszentren den Nutzen höher einschätzen als die Unternehmen. Die relative Beteiligung der Schweiz ist in den Bereichen Informationstechnologien, Lebenswissenschaften, Umwelt- und Kernenergie am höchsten. Hingegen ist das Engagement der Schweiz bei den Sozialwissenschaften und den erneuerbaren Energien vergleichsweise gering. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass es dringend nötig ist, dass sich unser Land mit einer Vollbeteiligung vermehrt einbringt und die Anstrengungen zur Ausweitung des Teilnehmerkreises verstärkt werden.

Die Schweizer Forschergemeinschaft ist aufzufordern, sich auch in Entscheidungsgremien einzubringen. Auch müssen administrative Hürden so weit wie möglich abgebaut werden.

Das sechste Rahmenprogramm ist in drei Hauptbereiche gegliedert:

1. die Integration und Stärkung des europäischen Forschungsraumes;

2. die Ausgestaltung des europäischen Forschungsraumes;

3. die Forschung der EU-Forschungszentren, so genannte gemeinsame Forschungsstellen, und die Euratom-Programme im Bereich der Kernenergie.

Auf den ersten Hauptbereich entfallen rund 75 Prozent der Mittel. Darin sind die eigentlichen inhaltlichen Forschungsschwerpunkte enthalten. Sie decken sich, soweit ich dies nachvollziehen kann, grösstenteils mit den Forschungsschwerpunkten der Schweiz, wie sie in der letzten BFT-Vorlage für die Jahre 2000 bis 2003 beschrieben wurden.

Unter dem Bereich "Ausgestaltung des europäischen Forschungsraumes" werden nicht thematische, sondern strukturelle und organisatorische Förderungsmassnahmen vorgesehen. Dazu zählen etwa die Förderung der Mobilität der Forschenden, die Unterstützung der KMU im Innovationsprozess oder die Koordination bei der Bereitstellung von Infrastrukturanlagen.

Der dritte Hauptbereich beinhaltet die Forschung in den EU-eigenen Instituten in den Bereichen Umwelt, Materialien und Risikoabschätzung wie auch die Weiterführung der Forschung im Bereich der Kernenergie, die unter dem Begriff "Euratom-Programme" läuft.

Für das sechste Rahmenprogramm hat die EU einige neue Instrumente der Zusammenarbeit bzw. der Finanzierung vorgeschlagen. Dazu zählen die Unterstützung von Exzellenznetzwerken, welche - langfristig und international angelegt - neue Spitzentechnologien entwickeln sollen. Im Weiteren sollen zur Sicherstellung einer kritischen Masse Forscher in grosse gemeinsame Projekte integriert werden. Als dritte Novität sollen gemeinsam durchgeführte einzelstaatliche Programme unterstützt werden können.

Die Neuerungen, die mit dem sechsten Rahmenprogramm einhergehen, werden für die Schweiz von nicht unerheblicher Bedeutung sein und Anpassungen erfordern. Die Vollbeteiligung an diesem Programm über das neue Forschungsabkommen wird es uns ermöglichen, in den Entscheidungsgremien Einsitz zu nehmen. Ziel muss es ja sein, dass sich die grossen Investitionen mit einem hohen "return on investment" auszeichnen. Das heisst, dass ein erheblicher Anteil des Geldes, das wir einbringen, in Forschungsaufträge zurückfliesst, welche die Schweiz ausführt.

Aufgrund dieser Erkenntnis sieht der Bundesrat verschiedene Begleitmassnahmen vor, die einen finanziellen Aufwand von 34 Millionen Franken zur Folge haben. Dieses Geld ist dann gut investiert, wenn es gelingt, die Schweizer Forschungsgemeinschaft möglichst gut in das Forschungsrahmenprogramm zu integrieren, damit die Investitionen des Bundes in direkter Form als Forschungsgelder oder in indirekter Form als anwendbare Wissensgewinne wieder in unser Land zurückfliessen werden.

Der Bundesrat stellt in seiner Botschaft dar, mit welchen Mitteln er dies erreichen will. Zu diesen Mitteln gehören die Information, die Unterstützung bei der Projektvorbereitung und der Koordination sowie die Finanzierung von Experten. Der Bundesrat hat sich einen direkten "return on investment" von deutlich über 60 Prozent zum Ziel gesetzt - eine optimale Begleitung und ein gutes Engagement der Schweizer Forschergemeinschaft vorausgesetzt.

In der vorberatenden Kommission sind verschiedene Themenbereiche diskutiert worden. So ist auf die zentrale Bedeutung der Begleitmassnahmen, auf die Notwendigkeit des Abbaus bürokratischer Hürden in Brüssel oder auf die Motivation der Forschenden hingewiesen worden. Verständlicherweise ist auch die Überlegung eingebracht worden, dass dieses Engagement nur dann gerechtfertigt ist, wenn das Geld letztlich nicht besser im Lande selbst verwendet würde. Auch wurde thematisiert, inwieweit die europäische Forschung, die einen Schwerpunkt bei der Industrie setzt, unseren eigenen Interessen entspricht.

Die Diskussion in der WBK hat ergeben, dass dieses umfangreiche Engagement von 869 Millionen Franken Sinn macht, wenn die Schweizer Forschungsgemeinschaft aktiv mitzieht. Dies zu überprüfen bedarf einer intensiven Begleitung und einer damit einhergehenden Kontrolle.

Die WBK beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm zuzustimmen.