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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2017-05-04

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-04

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 30. März 2017 den Bundesbeschluss über die Migration und den Umzug ins Rechenzentrum Campus, das sogenannte Vorhaben RZMig2020, behandelt. Ich nehme es gleich vorweg: Dieser Bundesbeschluss hat in der Kommission keine grossen Wellen geworfen, die Kommission unterstützt die Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich kann mich daher eher kurzhalten.

Worum geht es bei der Vorlage? Der Bundesrat strebt mit der IKT-Strategie des Bundes ja einen Verbund der Rechenzentren für die zentrale Bundesverwaltung an. Der Verbund besteht aus vier Rechenzentren, vorgesehen sind zwei mit militärischem Vollschutz sowie zwei mit einem Schutzniveau, das den gängigen zivilen Anforderungen entspricht. Es handelt sich um die militärischen Rechenzentren Fundament und Kastro II sowie um das bestehende Rechenzentrum Primus an der Fellerstrasse 15a. Das in Frauenfeld vorgesehene Rechenzentrum Campus wird sowohl zivil als auch militärisch genutzt. Der Standort Frauenfeld wurde vom VBS in Absprache mit allen betroffenen Stellen evaluiert.

Der Kreditantrag betrifft nun die Projekte des Umzugs und der Migration des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) und des Informatik Service Centers ISC-EJPD in das Rechenzentrum. Die bestehenden Rechenzentren der bundesverwaltungsinternen Leistungserbringer werden aufgelöst. Dies betrifft die Rechenzentren Bundesrain 20, Güterstrasse 24/26, Monbijoustrasse 74 und Freiburgstrasse 130, welche etappenweise eingestellt werden. Das von beiden, also vom BIT und vom ISC-EJPD, gemeinsam genutzte Rechenzentrum Primus an der Fellerstrasse wird weiterhin betrieben.

Mit diesem Vorgehen wird das Ziel von redundanten Rechenzentren erreicht, die für das gute Funktionieren der Bundesverwaltung, die Abwicklung des Tagesgeschäftes und die Aufrechterhaltung der Produktivität zentral sind. Gleichzeitig wird durch die Reduktion der Anzahl Rechenzentren eine Effizienzsteigerung erreicht und werden die benötigten Rechenzentrenkapazitäten für die gesamte Bundesverwaltung sichergestellt.

Dass sich der neue Standort Frauenfeld in einer anderen Gefahrenzone als Primus befindet und damit regionale Vorkommnisse abgefangen werden können, ist ein weiterer Vorteil. In der Botschaft nennt der Bundesrat Erdbeben oder einen AKW-Zwischenfall als Beispiele.

Der Bundesrat beantragt Ihnen einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 41,2 Millionen Franken für die Migration und den Umzug in das Rechenzentrum Campus nach Frauenfeld. Das Vorhaben soll in den Jahren 2016 bis 2024 umgesetzt werden. Der Gesamtaufwand des Vorhabens beträgt 81,8 Millionen Franken, wovon 34,2 Millionen Franken Eigenleistungen sind. Diese Eigenleistungen sind im ordentlichen Betrieb vorgesehen. Mit dem beantragten Kredit sind konkret folgende Aktivitäten geplant: erstens die Erstellung der Detailkonzepte für den Aufbau und den Betrieb der IKT-Infrastrukturen und deren Umsetzung und zweitens der Aufbau der jeweiligen IKT-Infrastrukturen für das BIT und das ISC-EJPD, die Migration der Anwendungen und Services sowie der Rückbau der nicht mehr benötigten Infrastrukturen.

Aus der Botschaft des Bundesrates ist ersichtlich - davon konnten wir uns auch in der Kommission überzeugen -, dass der Aufwand des Vorhabens sorgfältig berechnet ist und bestehende Risiken abgeschätzt worden sind. Einbezogen sind nicht nur der Umzug und der Aufbau der Infrastrukturen, sondern namentlich auch Tests der Anwendungen. Vorsichtshalber sind Reserven von 15 Prozent der erhobenen Kosten separat ausgewiesen worden. Die Ausgabenschätzungen wurden zudem durch ein externes Unternehmen begleitet und plausibilisiert. Als wesentlicher Risikofaktor ist die Distanz zwischen den beiden Rechenzentren Primus in Bern und Campus in Frauenfeld zu betrachten. Diese Distanz hat hohe Latenzzeiten in der Datenübertragung zur Folge. Allenfalls müssen die Anwendungen an diesen Umstand angepasst werden. Ob und in welchem Umfang das der Fall sein wird, wird anhand von Vorabklärungen und Tests evaluiert.

In der Kommission wurden einige Fragen zu den Kosten, zum Personal und zu den noch zu tätigenden technischen Abklärungen, namentlich in Bezug auf das Funktionieren der Technologie über die Distanz bei den Anwendungen des ISC-EJPD, diskutiert. Thema war zudem das Rechenzentrum unter dem Bundeshaus Ost, welches ausschliesslich dem Parlament dient.

Ich halte abschliessend nochmals fest, dass Ihre Kommission Ihnen die Annahme des Bundesbeschlusses mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt. Die Vorlage untersteht überdies der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung.

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