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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-03-21

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Die Motion verlangt vom Bundesrat die Schaffung einer besonderen Form der Krankenversicherung für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige. Dabei soll die Krankenversicherung für die genannten Personen wie folgt geändert werden: verselbstständigte Versicherung, öffentliche Ausschreibung der Administration der Versicherung, Ausgestaltung als besondere Versicherungsform mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers und Übernahme aller Kosten durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF). Der Bundesrat beantragte bereits im Nationalrat die Überweisung des Vorstosses als Postulat. Der Nationalrat hat den Vorstoss am 11. Juni 2001 mit 83 zu 82 Stimmen als Motion überwiesen.

Die in der Motion angesprochene Problematik wurde auch in unserem Rat schon mehrfach diskutiert. In der Folge wurde von unserem Rat die Motion SGK-SR 99.3567 überwiesen, wonach der Bundesrat beauftragt wird, für die Übernahme der Pflegekosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, welche sich in der Schweiz aufhalten und fürsorgeabhängig sind, eine einheitliche Lösung zu unterbreiten. Der Bundesrat hat die Vorgaben unserer Motion in die vorgesehene Gesetzesrevision des Asylgesetzes aufgenommen; der Entwurf der Revision soll demnächst in den Bundesrat gehen. Die Teilrevision bezweckt eine Vereinfachung der administrativen Abläufe und eine Übertragung der operationellen Verantwortung an die Kantone mit der grösstmöglichen Freiheit der Wahl der Mittel zur Umsetzung. Damit sind die notwendigen Anpassungen im KVG vorgesehen, um den versicherungstechnischen Besonderheiten des zu versichernden Personenkreises Rechnung zu tragen.

Obwohl die Forderungen der Motion in dieselbe Richtung zielen, beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen die Überweisung als Postulat, weil die Motion eine problematische Forderung enthält: die Verselbstständigung der [PAGE 260] Versicherung und die Übernahme aller Kosten durch das BFF. Damit ist gemäss der Begründung der Motion gemeint, dass die Versicherung direkt dem BFF unterstellt wird und dieses die effektiven Kosten übernimmt. Es müsse zu einer klaren Trennung der Ausgaben der sozialen Krankenversicherung und der Versicherung für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung kommen. Dies hätte zur Folge, dass diese Personengruppe aus der Krankenversicherung ausgenommen werden müsste, dass zur Krankenversicherung ein Parallelsystem aufgebaut werden müsste und dass die Versicherung zentral durch das BFF durchgeführt werden müsste. Dies ist nicht sinnvoll, es ist administrativ enorm aufwendig und kostenintensiv.

Deshalb beantragen wir Ihnen die Überweisung des Vorstosses als Postulat.