Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2017-05-29
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-29
Wortprotokoll
Im neuen Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze ist unser Rat der Zweitrat. Es ist eine eher technische Vorlage, die im Lichte des Umbaus des Elektrizitätssystems und im Lichte der Energiestrategie 2050 beurteilt werden muss. Mit der Botschaft zu diesem Gesetz werden Ihnen Änderungen im Elektrizitätsgesetz und im Stromversorgungsgesetz beantragt.
Zuallererst ist festzuhalten, dass das Schweizer Stromnetz leistungsfähig ist. Im Stromnetz wird der nachgefragte Strom über lange und kurze Distanzen zu den Verbrauchern transportiert. Damit das auch in Zukunft und zuverlässig gewährleistet werden kann, müssen in zwei Bereichen Verbesserungen angestrebt werden.
Der erste Bereich ist das Übertragungsnetz. Das Übertragungsnetz wird von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid AG betrieben und sichert unsere Anbindung ans Ausland sowie den Transport von grossen, zentralen Kraftwerkskapazitäten in die Zentren des Verbrauchs, in unsere Städte und Agglomerationen.
Im zweiten Bereich, im regionalen und lokalen Verteilnetz, findet die Feinverteilung zu den einzelnen Verbrauchsobjekten ab den Trafostationen statt. Auch hier müssen vor allem die Massnahmen zur Aufnahme der vermehrt dezentralen Stromproduktion und der intelligenten Stromnetze im Gesetz ihren Niederschlag finden.
Schlussendlich muss das Zusammenspiel von Übertragungsnetz und Verteilnetzen an jedem Verknüpfungspunkt der Schweiz jederzeit funktionieren. Das sichert uns eine zuverlässige Stromversorgung auch in Zukunft.
Die beantragten Neuregelungen haben denn auch vier strategische Stossrichtungen plus ein Anliegen zur Tarifierung des Energieverkaufs bei den festen Endkunden, welches der Erstrat in die Vorlage aufgenommen hat:
1. Es geht um die Vorgaben für die Weiterentwicklung des Stromnetzes. An der bisherigen Praxis der Aufgabenteilung zwischen dem Staat und der Wirtschaft, also der Energieversorgung, soll nichts geändert werden. Einzig der Netzentwicklungsprozess erhält mit seinem Szenariorahmen eine politisch abgestützte Grundlage. Es geht hier also um eine regelmässige Nachführung der Bedarfsermittlung zur Weiterentwicklung des Stromnetzes. Mit der regelmässigen Überprüfung des Rahmens können auch neueste Technologien in das Netz integriert werden, und die Koordination der Behörden soll dabei verbessert werden. Damit soll die Weiterentwicklung nicht an mangelnder Koordination scheitern.
2. Das Bewilligungsverfahren für Stromnetze soll optimiert werden. Wenn für eine Leitung des Übertragungsnetzes ein nationales Interesse besteht, dann hat dazu frühzeitig die öffentliche Information stattzufinden, und diese Planung ist mit den kantonalen Planungen abzustimmen. Die räumliche Koordination soll dadurch verbessert werden. Die verschiedenen Massnahmen, die hier vorgeschlagen werden, sollen dazu führen, dass das Bewilligungsverfahren verbessert und optimiert werden kann. Insbesondere soll die zeitliche Achse verkürzt werden, sodass die Verfahrensdauern von heute bis zu dreizehn Jahren in solchen Bewilligungsprozessen auf vier bis acht Jahre verkürzt werden können.
3. Dieses neue Gesetz bringt Regeln bei der Frage, wann eine Stromleitung als Freileitung und wann als Erdkabel erstellt werden kann. Auf der höchsten Spannungsebene wird ein Bewertungsraster eingeführt, das eine Einzelfallklärung ermöglicht. Bei den unteren Netzebenen, in den Verteilnetzen mit tieferen Spannungen, werden Erdkabel als Standard festgelegt, wenn ein gewisser Mehrkostenfaktor gegenüber der Freileitung eingehalten wird.
4. Unser Stromnetz lässt sich nur weiterentwickeln, wenn auch die Akzeptanz des Um- und Ausbaus bei der Bevölkerung hoch ist. Dabei fällt auch den Kantonen eine wichtige Aufgabe im Bereich der Kommunikationsmitwirkung zu. Die Bürgerinnen und Bürger müssen erkennen, wo sie Mitwirkungsmöglichkeiten haben, und es müssen mit Sorgfalt die regionalen Aspekte eines Netzausbaus und auch die projektspezifische Kommunikation in den Vordergrund gestellt werden.
5. Der Ständerat hat auch eine Neuregelung bei den sogenannten intelligenten Mess-, Steuer- und Regelsystemen vorgenommen, welche Ihre Kommission noch einmal verändert hat. Wir werden dies in der Detailberatung zu klären haben. Und zu guter Letzt hat der Ständerat in diesem fünften Punkt auch eine aktuelle Fragestellung über die Festlegungsmodalitäten beim Energietarif in der Grundversorgung bzw. beim Stromversorgungsgesetz, bei den festen Endkunden, vorgenommen. Ihre Kommission hat mit dem Antrag ihrer Mehrheit die vom Ständerat vorgenommene Änderung in Hearings mit den Marktakteuren vertieft und schlägt Ihnen eine konsequente Ausrichtung der Tarifierungsgrundsätze an den Zielen der Energiestrategie 2050 vor. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht und dass das vom Ständerat aufgenommene Anliegen berechtigt ist. Die Bereinigung des Lösungsansatzes erfolgt dann in der Detailberatung zu Block 2.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.