Schmid Martin · Ständerat · 2017-05-29
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-29
Wortprotokoll
Wie Sie selbst bemerkt haben, hat niemand für Nichteintreten plädiert. Damit konnten wir, wie in der Kommission, so jetzt auch im Rat, auf die Vorlage eintreten. Ich möchte Ihnen aber nicht vorenthalten, dass ich auch schon in der Kommission der folgenden Auffassung gewesen bin: Es ist richtig, dass wir die Diskussion über das Thema des Geheimnisschutzes führen; es ist einer Diskussion wert. Ich bin bei der Gesamtabstimmung dann aber zum Ergebnis gekommen, dass ich dem geltenden Recht den Vorzug gebe. Insoweit halte ich es eben mit Kollege Jositsch. Er weist in seiner Argumentation darauf hin, dass der Richter mit der neuen Variante ex post zu entscheiden hat, ob die Strafbarkeit gegeben ist. Eine solche Regelung überzeugt mich nicht, das ist keine gute Gesetzgebung. Im Strafrecht sollte vorweg klar sein, ob ein Tatbestand strafbar ist oder nicht. Insoweit kann ich Kollege Jositsch nur Recht geben. Ich teile seine Meinung.
Aus meiner Sicht hat der Rat nur über die Varianten zu entscheiden, ob Artikel 293 StGB aufgehoben werden soll, wie es von der Minderheit beantragt wird, oder ob der von einer starken Kommissionsmehrheit vertretene Entwurf in der Gesamtabstimmung abgelehnt werden soll, sodass wir beim Status quo bleiben. Die Variante der Kommissionsmehrheit mit der nachträglichen, ex post vom Richter vorgenommenen Interessenabwägung überzeugt mich nicht. In der Kommission haben wir über ein Beispiel diskutiert, bei dem ein Journalist zum Rechtsdienst einer Zeitung geht und die Frage stellt, ob in einem bestimmten Fall ein öffentliches oder privates Interesse an der Geheimhaltung überwiegt. Wie soll man das in diesem Moment beurteilen? Man kann diese Interessenabwägung noch gar nicht vornehmen.
Deshalb bin ich nach Abwägung aller Differenzen zum Schluss gekommen, dass ich diese Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen werde. Mir war es jedoch auch wichtig, hier aufzuzeigen, dass ich das Problem sehe. Ich anerkenne, dass es hier um eine schwierige Güterabwägung geht. Solange wir den Geheimnisschutz kennen, muss aus meiner Sicht die Weiterverwendung von Geheimnissen aber strafbar sein. Ich komme deshalb eben zum Schluss, dass die Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen ist. Bei der Eventualabstimmung, die wir vorher durchführen werden, stimme ich mit Kollege Caroni, aber für die Gesamtabstimmung möchte ich eben beliebt machen, dass Sie meiner Meinung folgen.
Es war mir wichtig, das erst hier und nicht schon beim Eintreten transparent darzulegen. Denn wir haben in der Kommission festgestellt, dass auch die heutige Lösung an sich nicht ganz befriedigend ist. Das gebe ich hier offen zu. Aber die neue Lösung überzeugt mich noch weniger.