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Bäumle Martin · Nationalrat · 2017-05-29

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-05-29

Wortprotokoll

Es geht im Folgenden um Artikel 4 Absatz 3, Artikel 16 Absätze 1 und 7 des Elektrizitätsgesetzes, und es geht um die Lockerung des Vorgehens bei den bewilligungspflichtigen Starkstromanlagen.

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin im Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich. Wir fühlen uns kompetent für diesen Liberalisierungsschritt und für weniger Administration durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat.

Es geht hier eigentlich um eine Beweislastumkehr. Die Mehrheit will das heutige System beibehalten, mit dem im Grundsatz alles bewilligungspflichtig bleibt, der Bundesrat dann aber Ausnahmen definieren kann, dies mit dem Argument der Sicherheit. Meine Minderheit will das umdrehen und sagen: Grundsätzlich soll unter 36 Kilovolt, also auf der tiefsten Netzebene, liberalisiert werden; es kann aber neu jederzeit vom Bundesrat eine Bewilligungspflicht bestimmt werden. Das wäre erstens dann der Fall, wenn es z. B. eine beförderliche Realisierung eines Vorhabens ermöglicht, wenn es auf diesem Wege also schneller ginge; zweitens dann, wenn es sicherheitsrelevante Aspekte gibt, was das Hauptargument ist, um die Beweislastumkehr und Liberalisierung nicht vorzunehmen; drittens dann, wenn es sich um Anlagen in Schutzgebieten nach eidgenössischem oder kantonalem Recht handelt. Das heisst, die Version von Minderheit und Ständerat, der das so legiferiert hat, deckt eigentlich alles ab, was notwendig ist, geht aber von der generellen Bewilligungspflicht weg, wie sie eben heute gilt.

Eigentlich wird sich in der Praxis wahrscheinlich nicht sehr viel verändern. Trotzdem ist der Widerstand erstaunlich gross, wenn man diese Reduktion der Administration hier vorschlägt. Ich werde den Verdacht nicht los, dass hier ein Amt allenfalls eine gewisse Einflussreduktion und damit allfällige Stellenanpassungen nach unten befürchtet. Wenn das der [PAGE 748] Grund für den Widerstand sein sollte, dann wäre es umso wichtiger, hier der Minderheit und dem Ständerat zu folgen.

Noch einmal: Die Gesetzgebung wurde zu Zeiten erstellt, als Elektrizität noch etwas war, bei dem jeder eine eigene Norm hatte. Niemand wusste genau, wie es funktionierte. Heute ist alles normiert und siebenmal geprüft. Gerade bei der untersten Netzebene ist es eigentlich nichts als richtig, dass dort die Eigenverantwortung im Grundsatz der Branche übertragen wird, dass also nicht das Starkstrominspektorat noch alles bewilligen muss oder dann eben Ausnahmen genehmigt. Das ist eine klare Vereinfachung.

Alle, die eigentlich sonst für den Abbau von Gesetzen und Verordnungen sind, sollten hier dem Ständerat und der Minderheit folgen. Ich bitte Sie, das zu tun; die Grünliberalen werden dies tun.

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