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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-29

Wortprotokoll

Ich weiss, dass Sie einen Fototermin haben, aber ich muss halt jetzt doch noch ein paar Dinge sagen. Mir wurden auch noch zwei Fragen gestellt.

Einfach noch kurz zur Erinnerung: Sie haben im letzten Dezember ein Gesetz verabschiedet, mit welchem Sie den Verfassungsartikel, der mit der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative in die Bundesverfassung kam, umgesetzt haben. Sie haben dort festgelegt, dass Sie eine Stellenmeldepflicht einführen wollen für Berufsgruppen, bei denen die Arbeitslosigkeit - das haben Sie so im Gesetz formuliert - über dem Durchschnitt liegt. Und Sie haben gesagt, dass der Bundesrat Ihnen, der Bundesversammlung, zusätzliche Massnahmen unterbreiten solle, wenn die Wirkung mit dieser Massnahme, eben mit dieser Stellenmeldepflicht, nicht erzielt werde oder sich neue Probleme ergäben. Gegen dieses Gesetz wurde kein Referendum ergriffen - das kann man ja in der Schweiz -, das heisst, es wird in dieser Form in Kraft treten. Zuerst muss man jetzt noch die Verordnungen machen; ich komme nachher kurz darauf zurück.

Warum beantragen wir Ihnen, diese Motion anzunehmen? Sie haben insofern Recht, Herr Ständerat Minder, als man auch sagen könnte, man lehne die Motion ab, weil sie schon erledigt sei. Aber wir haben damit schlechte Erfahrungen gemacht: Dann nehmen Sie sie trotzdem an, und dann weiss man nicht, was das bedeutet. Deshalb sagt der Bundesrat: Was hier verlangt wird, steht bereits - das wurde vom Kommissionssprecher richtig gesagt - in Artikel 21a Absatz 8 des Ausländergesetzes. In der Gesetzesänderung, die Sie verabschiedet haben, steht ja bereits, dass man eben dann, wenn die Wirkung der Umsetzung nicht erzielt wird, zusätzliche Massnahmen beantragen soll. Das heisst, wir müssen überprüfen, ob die Wirkung erzielt wird, und das geschieht durch das Monitoring, das hier verlangt wird. Diese Motion wird also sowieso umgesetzt, da gibt es keine zusätzlichen Aufträge für die Bundesverwaltung.

Damit haben Sie entschieden, dass es mit diesem Arbeitslosenvorrang eine indirekte Steuerung der Zuwanderung gibt. Es ist nicht eine Steuerung mit Kontingenten und Höchstzahlen, wie sie die Masseneinwanderungs-Initiative vorgesehen hat, sondern eine indirekte Steuerung.

Wo stehen wir jetzt mit diesem Geschäft? Wir sind daran, die Verordnungen auszuarbeiten. Schauen Sie, es gibt in diesem Land eine Ordnung, dass man eine Verordnung ausarbeitet und dass man eine Arbeitsgruppe einsetzt, bei der man eben alle Akteure einbezieht, die hier betroffen sind - das sind die Sozialpartner, das sind die Kantone. Wir machen nicht irgendetwas, sondern die Leute, die das umsetzen müssen, werden einbezogen. Diese Arbeiten sind am Laufen. Wenn die Verordnungen ausgearbeitet sind, wird der Bundesrat sie in die Vernehmlassung schicken.

Das ist, glaube ich, in unserem Land auch ein gutes Vorgehen, mit dem wir seit Jahrzehnten gute Erfahrungen machen. Wir werden selbstverständlich auch die Kommissionen konsultieren. Die beiden Staatspolitischen Kommissionen haben gewünscht, dass sie hier konsultiert werden. Dann wird der Bundesrat aufgrund all dieser Rückmeldungen diese Verordnungen verabschieden. Er hat im Sinn, das per Anfang nächsten Jahres zu tun. Er hat im Sinn, die Vernehmlassung noch vor der Sommerpause zu eröffnen. Damit sage ich [PAGE 335] Ihnen aber auch, dass ich das nicht alleine entscheiden kann; das entscheidet der Bundesrat. Aber ich kann Ihnen hier die Pläne des Bundesrates bekanntgeben.

Was ich Ihnen nicht sagen kann, ist, welchen Schwellenwert der Bundesrat in die Vernehmlassung geben wird. Das entscheidet der Bundesrat und nicht ich, sonst würde ich es Ihnen gerne sagen. Aber was ich Ihnen jetzt schon sagen kann, ist Folgendes: Wenn Sie mit diesem Gesetz eine Wirkung erzielen wollen, eine indirekte Steuerung der Zuwanderung haben wollen, dann werden das die Unternehmen spüren. Sie können nicht eine indirekte Steuerung der Zuwanderung haben, also dafür sorgen, dass die Stellensuchenden in diesem Land bessere Chancen haben, in den Arbeitsmarkt zu kommen, ohne dass die Unternehmen damit irgendetwas zu tun haben. Das muss ich Ihnen jetzt schon sagen, und das werden wir sicher auch in den Kommissionen und in der Vernehmlassung sehen. Also keine Bürokratie, kein Aufwand, lassen Sie die Unternehmen alles tun, was sie wollen, aber am Schluss sorgen Sie dafür, dass diese Massnahmen Wirkung erzielen - das geht nicht auf. Aber das ist ja nichts Neues, was ich Ihnen sage. Das heisst, wenn dieses Geschäft, diese Massnahmen Wirkung erzielen sollen, dann werden das die Unternehmen, die Arbeitgeber eben spüren. Dann wird das aber hoffentlich auch die Bevölkerung spüren. Das wollen wir ja, dass die Leute, die bereits hier im Land sind und Arbeit suchen, die vielleicht die Arbeit verloren haben, mit dieser Stellenmeldepflicht bessere Chancen haben, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Dafür wird sich der Bundesrat einsetzen, denn das ist das, was Sie ihm in Auftrag gegeben haben.

Also, die Motion können Sie gerne annehmen, sie gibt uns keinen Zusatzaufwand.