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Dittli Josef · Ständerat · 2017-05-29

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-29

Wortprotokoll

Hier geht es darum, dass die Spielbanken Geschicklichkeitsspiele und Sportwetten auch innerhalb des Casinos durchführen bzw. anbieten können.

Ständerat und Nationalrat sind sich darin einig, dass die Spielbanken Geschicklichkeitsspiele durchführen und Sportwetten und Lotterien anbieten können. Umstritten ist die Frage, ob dies innerhalb einer Spielbank erfolgen darf, wo auch die Glücksspielautomaten der Casinos stehen, oder ob es vor der Eingangskontrolle des Casinos, d. h. in einem abgetrennten, separaten Raum, erfolgen muss. Hintergrund der Meinungsverschiedenheit sind unterschiedliche Zuständigkeiten. Für Spielbankenspiele ist der Bund bzw. die Eidgenössische Spielbankenkommission zuständig, bei Sportwetten und Lotterien sind es die Kantone bzw. die interkantonale Behörde.

Die Schweizer Spielbanken haben in den letzten Jahren über 30 Prozent ihrer Umsätze an illegale Angebote im Internet und in Spielclubs sowie ans Ausland verloren. Ein attraktives Casino muss ein Komplettangebot an Spielen haben. Dazu gehören auch Sportwetten und neuartige Geschicklichkeitsspiele. Zudem besteht ein Trend, wonach sich Spielbankenspiele und Geschicklichkeitsspiele annähern. Es macht keinen Sinn und ist aus Sicht der Kunden völlig unattraktiv, wenn Geschicklichkeitsspiele und Sportwetten in abgetrennten Räumen stattfinden müssten. Es muss vermieden werden, dass die Casinos von diesem zukunftsträchtigen Markt ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss könnte sich ähnlich negativ auswirken wie das Online-Verbot im geltenden Spielbankengesetz.

Unabhängig vom Ort der Durchführung werden automatisierte und online durchgeführte Geschicklichkeitsspiele von der interkantonalen Behörde bewilligt und beaufsichtigt. Beim Angebot von Sportwetten geht es nur um deren Verkauf. Veranstalter sind Swisslos und Loterie Romande. Die Spielbanken verkaufen deren Sportwetten, genau gleich wie Kioske oder Bars. Die Casinos erhalten dafür eine Verkaufskommission. Die Reinerträge aus den Sportwetten fliessen zu 100 Prozent an die Gemeinnützigkeit und den Sport. Die Lotteriegesellschaften sind meines Wissens einverstanden, dass in Casinos an Geschicklichkeitsspielen und Sportwetten teilgenommen werden kann.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission und die interkantonale Behörde haben wegen der Aufsicht über die Geschicklichkeitsspiele und die Sportwetten in den Casinos Bedenken geäussert. Solchen Bedenken kann ohne Weiteres Rechnung getragen werden. Es ist klar, dass die Geldflüsse der verschiedenen Spiele klar getrennt werden müssen. Die Fragen der Aufsicht und strikten Trennung der Geldflüsse können problemlos in der Verordnung gelöst werden. Schon heute müssen beispielsweise die Geldflüsse der Restaurants und Bars innerhalb der Casinos von den Geldflüssen der Spielbankenspiele strikt getrennt werden.

Wie erwähnt, geht der Trend klar zu einem Komplettangebot der Spielbanken. Es soll nicht sein, dass aus verwaltungsrechtlichen Gründen künstliche Abgrenzungen für ein Spielangebot geschaffen werden, die dem Markt zuwiderlaufen.[GZ]

Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Nationalrat zu folgen.