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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-05-29

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-05-29

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, zum Antrag Dittli vier Bemerkungen zu formulieren. Vorerst gebe ich aber meine Interessenbindung bekannt: Seit dem 16. Mai, also seit knapp zwei Wochen, bin ich Präsident des Schweizer Casino-Verbandes. In dieser Funktion konnte ich nach der Behandlung der inhaltlichen Differenzen in der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates mit Vertretern der Casinos, also mit Leuten, die bei dieser Materie tagtäglich an der Front stehen, Gespräche über die Umsetzungstauglichkeit der ständerätlichen Fassung diskutieren. Ich bin dabei zum Schluss gelangt, dass die Lösung des Nationalrates adäquater ist.

Ich werde daher den Antrag Dittli unterstützen und bitte Sie, das Gleiche zu tun.

1. Ich stelle fest, dass der Grundsatz, wonach die Casinos die Möglichkeit haben sollen, eine breite Palette von Spielen anzubieten, unbestritten ist. Herr Dittli hat es vorhin gesagt: In den letzten Jahren haben die Spielbanken über 30 Prozent ihrer Umsätze an illegale Angebote im Internet und in Spielclubs sowie ans Ausland verloren. Ein attraktives Casino muss ein möglichst breites Angebot an Spielen zur Verfügung stellen. Dazu gehören auch Sportwetten und neuartige Geschicklichkeitsspiele.

2. Es macht keinen Sinn und ist aus Sicht der Kunden völlig unattraktiv, wenn Geschicklichkeitsspiele und Sportwetten in abgetrennten Räumen stattfinden. Die Casinos müssten aufwendige bauliche Massnahmen treffen, um Geschicklichkeitsspiele und die Teilnahme an Sportwetten und Lotterien draussen vor der Türe zu organisieren. Auch wenn die Casinos eine zusätzliche Bar einrichten würden, blieben die Spieler und dadurch auch die Gewinne für die Allgemeinheit aus. Denn die Angebotsvielfalt ist für spielaffine Personen attraktiv und führt zu grösseren Umsätzen.

3. Die Kontrolle der Personen innerhalb der Casinos ist besser gewährleistet. Die Spieler und Spielerinnen sind ja den strengen Zutrittsregeln der Casinos unterstellt. Minderjährige und gesperrte Personen könnten nicht an den Spielen teilnehmen.

4. Auch die Oberaufsicht ist gewährleistet. Die Befürchtung des Bundesrates und der Verwaltung, wonach eine Vermischung der Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden zu Problemen führt, ist unbegründet. Die Geldflüsse sind klar getrennt, schon heute. Eine unzweideutige Kompetenzabgrenzung zwischen der Eidgenössischen Spielbankenkommission und der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) ist daher problemlos möglich. In der Ausführungsverordnung kann die Ausgestaltung problemlos generell-abstrakt geregelt werden.

Aufgrund dieser Überlegungen ersuche ich Sie, den Antrag Dittli zu unterstützen und die Differenz zum Nationalrat heute zu bereinigen.