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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-05-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-05-30

Wortprotokoll

Herr Tornare hat seinerzeit nicht ein Verbot verlangt, sondern einen Bericht. Dieser Vorstoss wurde vom Parlament zwar abgelehnt, der Bundesrat hat dann trotzdem einen Bericht über Drohnen verfasst und ihn im letzten Jahr veröffentlicht.

Das Bazl ist in Abstimmung mit allen anderen Ämtern zum Schluss gekommen, dass eine sofortige Gesetzesanpassung nicht zwingend ist, sondern dass die Erarbeitung vor allem auch in internationalen Gremien erfolgen muss. Die Schweiz hat heute eine fortschrittliche, flexible Regelung, die international als vorbildlich gilt. Wir konnten deshalb auch eine hohe Anziehungskraft im Bereich der Drohnenforschung erreichen, auch betreffend Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Das EPFL ist mit der ETH Zürich an der Spitze der Forschung, und das geht ziemlich rasant.

Es gibt strenge Vorgaben im Umkreis von Flugplätzen, wo der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen fünf Kilometer um die Pisten herum verboten ist. Es gibt auch bei Menschenansammlungen ein Verbot für kleine Drohnen; sonst braucht es hier auch eine Bewilligung des Bazl.

Wir unterschätzen nicht, dass mit Drohnen auch Risiken verbunden sind, vor allem, wenn sie in die höheren Lufträume eindringen, was aber in der Regel für die marktgängigen Drohnen nicht vorgesehen ist. Hier ist die Easa, die Europäische Agentur für Flugsicherheit, daran, mithilfe der Schweiz, die hier als fortschrittlich gilt, eine europäische Regelung zu erarbeiten. Es macht absolut Sinn, dass man das koordiniert. Deshalb sieht der Bundesrat hier im Bereich der Gesetzgebung derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Er engagiert sich aber. Es gibt auch eine Neuentwicklung der Zuteilung des Luftraumes, dort spielt auch die Drohne eine Rolle. Hier ist aber auch der untere Luftraum betroffen, für den es eben weitgehend ein Verbot gibt.

Für uns ist ein wichtigeres Anliegen, dass man bei Verstössen den Besitzer der Drohne identifizieren kann. Das ist eigentlich zwingend, damit man fehlbares Verhalten auch sanktionieren kann.

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