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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-30

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-30

Wortprotokoll

Nach Artikel 130 Absatz 2 der Bundesverfassung kann im Gesetz für die Besteuerung von Beherbergungsleistungen ein Mehrwertsteuersatz festgelegt werden, der zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz zu stehen kommt: Das ist der sogenannte Sondersatz. Wir haben diesen Sondersatz erstmals 1996 eingeführt und damals bis zum 31. Dezember 2000 befristet. Er war einmal als vorübergehende Massnahme gedacht, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage in den Neunzigerjahren zu unterstützen. Diese Massnahme wurde inzwischen fünfmal verlängert. Inzwischen haben die meisten europäischen Länder wie die Schweiz einen Sondersatz für Hotelübernachtungen, und zwar sind es insbesondere die Länder, die mit der Schweiz in Konkurrenz stehen. Sie haben in etwa das gleiche Verhältnis zwischen Normal- und Sondersatz wie die Schweiz. Somit ist auch der Bundesrat der Meinung, dass es im Moment für die Hotellerie schwer wäre, auf diesen Sondersatz zu verzichten, weil der Verzicht auf diesen Sondersatz eine Erhöhung des Satzes auf 8 Prozent bedeuten würde. Bei einem normalen Hotel macht das für zwei Personen und vierzehn Tage etwa 300 Franken aus, und das sind schon Konkurrenzbedingungen, die dann die Schweizer Hotellerie, die ohnehin unter dem starken Franken leidet, zusätzlich in Bedrängnis bringen. Aus dieser Sicht ist der Bundesrat der Meinung, dass dieser Sondersatz verlängert werden kann.

Wir waren ursprünglich der Meinung, dass wir einer Verlängerung im Rahmen des Finanzplans bis 2020 zustimmen. Die Kommissionen haben sich dann für zehn Jahre, also bis 2027, ausgesprochen, und die Diskussion ist, ob man das jetzt sozusagen auf ewige Zeiten verlängert oder nicht. Hier sind wir der Meinung, dass eine nochmalige Befristung dieses Sondersatzes die bessere Lösung ist, als ihn definitiv in der Verfassung festzuschreiben. Wir haben ja jetzt diese Varianten: verlängern um drei Jahre bis 2020 gemäss dem Antrag der Minderheit Caroni, die den ursprünglichen Antrag des Bundesrates aufnimmt, oder dann unbefristet, wie es der Nationalrat beschlossen hat. Eine unbefristete Verlängerung wäre, meinen wir, im Moment nicht angezeigt, weil die Idee ursprünglich war, in einer schwierigen Situation einmal eine Unterstützung zu gewähren. Mit zehn Jahren schaffen wir eine gewisse Planungssicherheit, signalisieren aber gleichzeitig, dass wir das noch einmal anschauen wollen und anschauen müssen.

Parallel zu diesem Sondersatz gibt es ja verschiedene Bestrebungen aus dem Parlament, die Hotellerie zusätzlich zu unterstützen: Wir haben die Hotelkredite, wir haben die Regionalpolitik, die insgesamt gewisse Überschneidungen aufweisen. Im Rahmen einer neuen Beurteilung macht es sicher Sinn, die Situation noch einmal zu beurteilen, weil sich die Hotellerie ja auch unterschiedlich entwickelt. Wir haben im Bereich des Konferenztourismus in den grösseren Orten eigentlich kaum oder weniger Probleme. Unsere Probleme in der Hotellerie bestehen zunehmend in touristischen Regionen, in Bergregionen, die tatsächlich Probleme haben. Aber diese sind mit dem Sondersatz auch nicht auf Dauer zu lösen. Ich denke, mit der Verlängerung des Sondersatzes um zehn Jahre schaffen wir aber für eine gewisse Zeit wieder Sicherheit. Wir signalisieren damit auch die Bereitschaft, das wieder anzuschauen und neu zu beurteilen, denn wenn wir schon Geld ausschütten oder quersubventionieren, dann muss das auch möglichst effizient geschehen und das Ziel erreichen.

Die Differenz des Ertrags von Sondersatz und Normalsatz beträgt im Übrigen etwa 200 Millionen Franken. Bei diesen 200 Millionen müsste man dann sicher vor zehn Jahren wieder schauen, ob sie effizient genug eingesetzt sind - über alles gesehen - oder ob es allenfalls bessere Massnahmen gibt. Und auch zu beurteilen ist, wie sich unser Konkurrenzumfeld entwickelt. Die Angebote in der Hotellerie und das ganze Drumherum hängen ja von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom starken Schweizerfranken.

Zusammengefasst: Der Bundesrat ist mit einem Sondersatz grundsätzlich einverstanden. Das Volk hat in der Bundesverfassung diese Möglichkeit auch geschaffen. Wir sind aber der Meinung, dass man ihn auf zehn Jahre befristen und immer wieder beurteilen sollte, ob diese Massnahme noch sinnvoll ist, wie sie jetzt aufgegleist ist. Braucht es Anpassungen, braucht es Änderungen? Damit kann man auch auf das Umfeld reagieren. Eine unbefristete Regelung, wie sie auch vorgeschlagen ist, hat mindestens die Gefahr in sich, dass sich die Hotelleriebetriebe in einer gewissen Sicherheit wiegen, der Bund oder die öffentliche Hand sei ewig dafür zu haben. Diese Signale sollten wir eigentlich in einem liberalen Staat nicht aussenden. Vielmehr müssen wir hier in einem Dialog bleiben und beurteilen, welches die beste Möglichkeit ist.

Wir stehen selbstverständlich zu unserer Tourismusbranche, zu unserer Hotellerie. Aber die Möglichkeit, hier eine gewisse - gewisse! - Flexibilität zu bewahren, scheint uns die bessere Lösung zu sein.

Damit empfehle ich Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen, die diese Verlängerung um zehn Jahre vorsehen.