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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-05-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-05-30

Wortprotokoll

Das Anliegen wurde schon mehrfach diskutiert, auch im Ständerat mit der Interpellation Savary 15.3790. Wir anerkennen, dass wir hier eine gewisse Lücke haben. Aber wie Sie gesagt haben: Es ist technisch nicht so umsetzbar, wie es die Motion verlangt. Ich habe auch gelernt, was Spoofing ist, und somit ist es eben relativ einfach, das technisch zu umgehen, auch wenn man den Geschäftssitz im Ausland hat oder auch wenn man hier zulasten eines anderen Marktes übers Internet Zugangsdaten zur Verfügung stellt.

Herr Nationalrat, wir hatten ja die Fernmeldegesetzrevision gerade in der Vernehmlassung und haben auch andere Ideen, wie man unerwünschte Werbeanrufe eindämmen kann, auf die Reise geschickt. Das wurde mehrheitlich positiv aufgenommen. Wir haben zum Beispiel vorgeschlagen, dass Anrufende die Anzeige der Rufnummer nicht unterdrücken können. Das ist relativ hilfreich. Dann ist der Kunde gewarnt. Wir haben vorgesehen, dass Telefonfirmen verpflichtet werden sollen, unlautere Werbung durch einen Filter zu bekämpfen. Das wurde auch positiv begrüsst. Und dann - das ist sicher wichtig - haben wir vorgeschlagen, dass Werbeanrufe nur noch erlaubt sein sollen, wenn dazu eine Rufnummer verwendet wird, die im öffentlichen Verzeichnis eingetragen ist und von den Anrufenden auch benutzt werden darf. Somit hat auch der Konsument einen Einfluss. Das wäre technisch machbar.

Wir können Umgehungen nicht hundertprozentig ausschliessen, weil die Technik meistens schneller vorangeht. Aber wir glauben, dass das der bessere Weg ist als der Ansatz mit dem Wohnsitz in der Schweiz, den die Motion vorschlägt. Das wird so nicht funktionieren, und das widerspricht auch den internationalen Bestrebungen, auf die die Motion zu Recht verweist.

Deshalb: Das Anliegen ist aufgenommen, aber mit einer anderen Art der Umsetzung. Die Botschaft zur Fernmeldegesetzrevision werden wir noch in diesem Jahr dem Parlament zur Beratung zuweisen.