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Hegglin Peter · Ständerat · 2017-05-30

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-05-30

Wortprotokoll

Das VBS beantragt nur einen Nachtragskredit für das Generalsekretariat. Das Departement beantragt 4,9 Millionen Franken beim Personalaufwand. Es handelt sich um den letzten Schritt der Verschiebung des Bereichs Informations- und Objektsicherheit von der Verteidigung in das Generalsekretariat. Diese Verschiebung wurde per 1. Juli 2016 mit der Anpassung der Organisationsverordnung des VBS vorgenommen. 2016 wurden die Stellen und die notwendigen Mittel in das Generalsekretariat verschoben. Es geht um 7,8 Millionen Franken.

Für 2017 wurde im Generalsekretariat ein Personal- und Sachaufwand zulasten der Verteidigung in der Höhe von 14,7 Millionen Franken budgetiert. Was im Voranschlag 2017 noch fehlte, waren die Mittel für dreissig bis Ende 2017 befristete Vollzeitäquivalentstellen, weil zu diesem Zeitpunkt die Finanzierung noch nicht geklärt war. Weil bei der Kreditverschiebung die Obergrenze von 3 Prozent des empfangenen Kredites übertroffen wurde, muss nun für die 4,9 Millionen Franken ein Antrag für einen Nachtragskredit gestellt werden. Die Kompensation findet im Bereich Verteidigung statt. Deshalb ist das Ganze für den Bund haushaltneutral ausgestaltet.

Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, dem Antrag für diesen Nachtragskredit stattzugeben.

[VS]