Schmid Martin · Ständerat · 2017-05-30
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-30
Wortprotokoll
Gerade die Diskussion mit meinen beiden Vorrednern hat Ihnen auch die Diskussion in der Kommission wiedergegeben. Die Kommissionsmehrheit nimmt innerhalb dieser beiden Pole den mittleren Kompromissstandpunkt ein, dass eben der Sondersatz nochmals um zehn Jahre verlängert werden soll.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Bereich der Mehrwertsteuer natürlich nicht nur von einem Privileg der Hotellerie sprechen dürfen. Es gibt sehr viele Ausnahmen, die letztlich natürlich auch zu einer Privilegierung dieser Branchen führen, weil sie von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Es gibt Teile, die befreit sind, und das beruht alles auf politischen Entscheiden. Wenn wir jetzt also wirklich das reine System einführen und keine Wettbewerbsverzerrungen haben möchten, müssten wir die Ausnahmen streichen und entsprechend auch einen Einheitssatz einführen. Aber ich glaube, dieses Ziel hat jetzt hier niemand vor Augen. Wir sind auch nicht so weit, dass wir einen Durchbruch für einen solchen Systemwechsel bei der Mehrwertsteuer erzielen könnten. Deshalb, glaube ich, dürfen wir durchaus auch über diese Situation bei der Hotellerie sprechen.
Aus meiner Sicht habe ich einfach Mühe mit der Haltung, dass wir jetzt zuerst sagen, der Sondersatz solle auslaufen und bei der Hotellerie solle die ordentliche Besteuerung greifen. Das führt dazu, dass der Staat den Hoteliers zuerst das Geld wegnehmen kann und dass wir dann in Bern wieder schauen, wie wir dieses Geld den Hoteliers zurückgeben wollen. Das ist dieser interventionistische Ansatz. Da habe ich natürlich eine ganz andere Haltung. Ich finde es immer [PAGE 360] besser, wenn der Staat nicht zuerst den Bürgern und den Unternehmern das Geld aus dem Sack nimmt, um dann zu entscheiden, wie er es zurückgeben will. So habe ich auch Kollege Caroni verstanden: Er wollte ja nicht die 200 Millionen Franken, welche heute der Hotellerie zukommen, weil nicht der ordentliche Steuersatz angewendet wird, in der Staatskasse behalten. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie ja bereit, das zielgerichteter, wirksamer einzusetzen. Ich habe da einfach auch als ehemaliger Regierungsrat meine Zweifel, ob wir aus einer staatlichen Optik besser imstande sind, die Hotellerie zu fördern. Derjenige, der heute eine Übernachtung anbietet, wird direkt entlastet. Derjenige, der erfolgreicher wirtschaftet, profitiert also aufgrund des höheren Umsatzes auch von der Entlastung. Hier habe ich meine Zweifel, ob es besser wäre, neue Instrumente einzuführen. So habe ich auch Kollege Engler verstanden, der bereit wäre, einen entsprechenden Vorstoss zu unterzeichnen. Dieser müsste dann auch einer materiellen Prüfung standhalten, in der sich zeigen würde, ob die Wirkung im Bereich der Hotellerie erzielt wird.
Insoweit, glaube ich, ist die Ausgangslage nicht viel anders, als wir sie bei der Einführung des Sondersatzes gehabt haben. Ich möchte Ihnen mit der Kommissionsmehrheit und jetzt dem Bundesrat beliebt machen, an dieser Befristung von zehn Jahren festzuhalten und diesen Weg zu gehen. Ich kann Ihnen nicht garantieren, dass nicht das Gleiche passiert wie mit der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer, die ja auch befristet sind und dann immer wieder verlängert werden. Das könnte durchaus so sein, auch im Bereich des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen. Aber mindestens behält das Parlament die Freiheit, diese Diskussion noch einmal zu führen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen.