Stöckli Hans · Ständerat · 2017-05-30
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-30
Wortprotokoll
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Vorstandes des Schweizer Tourismus-Verbandes und dementsprechend sehr stark in die ganze Problematik involviert. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass die Situation insbesondere im Alpenraum dramatisch ist. Kollege Rieder hat das angetönt. Solange keine Lösungen vorhanden sind, Herr Caroni, die aufzeigen, wie man insgesamt vom Giesskannenprinzip wegkommen könnte, bin ich überzeugt, dass die Lösung eben nur darin bestehen kann, dass man ein Instrument weiterführt, das sich bewährt hat. Kollega Levrat hat das als Subvention bezeichnet und als solche akzeptiert. Wie es bezeichnet wird, ist eigentlich nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass sich dieses Instrument in den letzten 21 Jahren bewährt hat, dass es gerechtfertigt ist. Es wurde mehrfach angetönt.
Der Vergleich mit der Exportindustrie ist naheliegend, aber im Unterschied zur Exportindustrie, Herr Caroni, kann die Produktion eben nicht ins Ausland verlagert werden. Dementsprechend gelten im Tourismussektor für die Herstellung der Dienstleistungen die Regeln der Schweiz, und der Wettbewerb ist auf schweizerischem Niveau zu führen.
Es braucht Rechtssicherheit. Jetzt komme ich zu einer weiteren Fragestellung: Herr Bundesrat Maurer, Sie haben vorhin gesagt, man sollte nicht das Signal aussenden, dass Rechtssicherheit entstehe. Das Wichtigste bei der [PAGE 362] Unternehmerarbeit ist die Rechtssicherheit, und wir müssen jetzt klar Rechtssicherheit herstellen.
Wenn wir diesen Satz wieder auf drei oder zehn Jahre hinaus definieren, dann können die Investitionen nicht entsprechend gewürdigt werden. Denn sie erstrecken sich eben nicht auf drei oder zehn Jahre, sondern im Durchschnitt auf 25 Jahre. Wenn Sie heute also wieder nur eine befristete Fortführung der Besteuerung nach diesem Satz beschliessen, dann leisten Sie den Leuten, die Investitionen machen sollten oder müssten oder könnten, nicht den Dienst, den sie brauchen, um Sicherheit für die nächste Zeit, für die nächste Generation von Investitionen zu haben.
Ich bin schon etwas erstaunt, lieber Kollege Caroni: Sie bekämpfen ja die Reform Altersvorsorge 2020, und jetzt brauchen Sie die Altersvorsorge 2020 zur Begründung Ihrer Befristung auf drei Jahre. Da besteht noch etwas Erklärungsbedarf; vielleicht können Sie das nach der offiziellen Sitzung tun.
Ich bin auch überzeugt, lieber Kollege Levrat: Wenn wir heute dem Antrag Engler folgen, dann heisst das nicht, dass dieser Sondersatz auf ewige Zeit gegeben ist, sondern es heisst, dass dieser Satz im Rahmen der Überprüfung der Finanzordnung wieder zur Diskussion steht. Das ist gerechtfertigt, nachdem wir schon 21 Jahre mit diesem Satz arbeiten.
Ich denke, es ist heute ein gutes Zeichen, wenn wir auf die Linie des Nationalrates einschwenken.