Amherd Viola · Nationalrat · 2017-05-30
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-05-30
Wortprotokoll
Ich verlange mit meiner Motion eine Anpassung der Erreichbarkeitskriterien für das Poststellen- und Postagenturnetz sowie für die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs an die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse. Dies soll durch eine Änderung der Postverordnung erreicht werden.
Artikel 33 der Postverordnung sieht vor, dass Poststellen und Postagenturen für 90 Prozent der Bevölkerung innert zwanzig Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein müssen. Für die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gilt gemäss Artikel 44 der Postverordnung eine Erreichbarkeitsvorgabe von dreissig Minuten. Die Vorgabe von 90 Prozent bezieht sich dabei auf die gesamtschweizerische Bevölkerung. Die Postcom prüft jährlich die Einhaltung dieser Bestimmungen. Im Jahresbericht 2015 hält sie dazu fest, dass der Wert bei 94 Prozent liege. Man kann sagen: Ziel erreicht.
Trotzdem bedeutet das im Umkehrschluss, dass für 6 Prozent oder rund eine halbe Million Personen das Netz nicht innert dieser zeitlichen Vorgaben erreichbar ist. Die Vermutung liegt nahe, dass dies vor allem Personen in ländlichen Räumen betrifft. Die Aussagekraft des nationalen Durchschnitts als Indikator ist äusserst gering und muss hinterfragt werden. Hans Hollenstein, der Präsident der Postcom, formuliert es im Jahresbericht 2015 wie folgt: "Der nationale Zielwert hilft entlegenen Regionen wenig." Diese Aussage bestätigt die Postcom in der Würdigung des Erreichbarkeitskriteriums. So fordert sie im Jahresbericht 2015, dass statt des nationalen Durchschnitts regionale Kriterien erarbeitet und rechtlich verankert werden sollen. Ich zitiere aus dem Bericht: "Aus Sicht der Postcom sind regionale Erreichbarkeitswerte zu befürworten. Entsprechende griffigere Kriterien sind rechtlich zu verankern."
Dies und nicht mehr verlangt meine Motion. Die Erreichbarkeitsvorgaben für das Poststellen- und Postagenturnetz sowie für die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sollen neu auf eine regionale Ebene bezogen werden, beispielsweise in Analogie zu Artikel 33 Absatz 2 der Postverordnung auf die Ebene der Raumplanungsregionen. Die Kriterien sollen entsprechend stringenter oder, wie es die Postcom sagt, strenger formuliert werden, z. B. indem die Erreichbarkeitsvorgaben für 95 statt für 90 Prozent der Bevölkerung erfüllt werden müssen. Das ist ein Beispiel. Vorschläge erwarte ich dann von der Post, sollte meine Motion angenommen werden. Damit kann den kleinräumigen Verhältnissen besser Rechnung getragen werden.
Die Reaktionen der Kantone zum Umbau des Poststellennetzes belegen die Notwendigkeit dieser Anpassungen. Als konkretes Beispiel kann ich die Zahlen aus dem Kanton Wallis nennen. Dort wurde die Zahl der Poststellen in den letzten fünfzehn Jahren um mehr als zwei Drittel reduziert. In anderen Kantonen sieht es gleich oder ähnlich aus. Damit will ich nicht behaupten, dass nicht auch Agenturlösungen gute Angebote bringen können. Aber ich verlange mit meiner Motion, dass die Kriterien für die Zugangspunkte und nicht nur für die Poststellen überprüft werden.
Die vor rund drei viertel Stunden angenommene Kommissionsmotion 17.3012 hat mein Anliegen auch aufgenommen. Damit könnte ich meine vorliegende Motion auf den ersten Blick zurückziehen. Trotzdem halte ich an ihr fest. Denn man weiss nicht, welches Schicksal die Kommissionsmotion, die noch weitere Forderungen beinhaltet, im Ständerat ereilt.
Entsprechend bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen, damit eine angemessene Grundversorgung in allen Landesteilen ermöglicht wird.