Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-31
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-31
Wortprotokoll
Nachdem Sie heute bereits sehr viele Zahlen gehört haben, möchte ich versuchen, dieses Rechnungsergebnis etwas einzuordnen. Sie haben es gehört: Wir haben einen Überschuss von rund 800 Millionen Franken, geplant war ein Defizit von 500 Millionen Franken. Die Abweichung beträgt also knapp 1,3 Milliarden Franken. Das ist viel Geld, proportional sind es aber nur etwa 1,8 Prozent des Budgets. Man könnte also auch fast von einer Punktlandung sprechen, wenn man die Dimensionen des Budgets sieht.
Weshalb hat die Rechnung besser abgeschlossen als budgetiert? Es gibt einen Hauptgrund, und das sind die Negativzinsen. Wir haben wesentlich höhere Einnahmen bei den direkten Bundessteuern. Das sind aber Vorauszahlungen. Es gibt sehr viele Firmen, die im Umfeld der Negativzinsen die Steuern vorausbezahlt haben, weil wir sie noch mit 0,25 Prozent verzinsen. Das ist ein Vorteil, wenn man andernfalls das Geld bei der Bank mit Negativzinsen parkieren muss. Also ist es eigentlich eine Vorauszahlung für die kommenden Jahre, die dieses Rechnungsergebnis verbessert hat. Ein zweiter Grund sind die Agios. Im Moment besteht noch die Regelung, dass wir Agios - den Überschuss, der entsteht, wenn wir Obligationen ausgeben - im selben Jahr verbuchen. Das hat den Zinsaufwand um etwa 500 Millionen Franken verringert. Wir werden sie in Zukunft auf die Laufzeit der entsprechenden Anleihen verteilen und damit diese Überschüsse nicht mehr in einem Jahr verbuchen. Die Negativzinsen bzw. die 500 Millionen Franken aufgrund der Agios und die 800 Millionen Franken Vorauszahlungen ergeben insgesamt den Überschuss, den wir erzielt haben.
Nun verlangen Sie eine noch genauere Budgetierung. Selbstverständlich geben wir uns Mühe. Wenn wir nun die letzten Jahre beurteilen: Es ist dank der Schuldenbremse gelungen, die Schulden um etwa 26 Milliarden Franken abzubauen. Wir haben aber immer noch Schulden im Umfang von etwa 100 Milliarden Franken. Wir müssten also 100 Jahre lang so gute Abschlüsse erzielen wie dieses Jahr, um etwa auf null zu kommen. Dann würden etwa die Urenkel der jungen Damen und Herren, die jetzt auf der Tribüne sitzen, hier sein. Dann hätten wir null Schulden, wenn wir jedes Jahr so gut wären. Dies ist etwa die Dimension, die wir in dieser Finanzrechnung haben.
Weshalb bin ich nicht nur rosig gestimmt, trotz des insgesamt guten Abschlusses? Es gibt einige Hinweise, die wir ernsthaft beachten müssen. Zum einen haben wir bei der Verrechnungssteuer Rückgänge bzw. die Budgets nicht erreicht. Das sind Anzeichen dafür, dass vielleicht Firmen die Dividenden nicht mehr in der Schweiz ausschütten oder den Sitz wechseln. Das Zweite ist die Mehrwertsteuer: Die budgetierte Mehrwertsteuer wurde um 750 Millionen Franken unterschritten. Da ist der Einkaufstourismus ein Thema, das wir ernst nehmen und im Moment studieren. Beim Stempel haben wir Mindereinnahmen von etwa 400 Millionen Franken. Auch hier stellt sich die Frage, wo denn nun die Emissionen gezeichnet werden. Wenn wir diese Punkte betrachten, müssen wir schon feststellen, dass wir bei den Steuern einen gewissen Reformstau haben.
Wir haben Projekte zur Abschaffung der Stempelabgaben - von Ihnen seit 2009 gefordert -, die immer wieder in der Schublade verschwinden, weil wir sie nicht finanzieren können. Diese Elemente in der Rechnung des letzten Jahres deuten doch darauf hin, dass wir in diesem Bereich einen gewissen Nachholbedarf haben. Wir werden sehen müssen, wie wir hier Korrekturen einleiten können, weil es aus Sicht des Wirtschaftsstandorts und der Arbeitsplätze notwendig ist, dass wir in allen Bereichen attraktive Steuern haben.
Das zu den Einnahmen. Wir haben also die Ziele bei verschiedenen Budgetpositionen nicht ganz erreicht. Die Gründe dafür müssen uns zu denken geben, und wir werden sie entsprechend analysieren.
Wir haben bei den Ausgaben Sparmassnahmen ergriffen. Sie wurden Ihnen aufgezählt. Die grösste Zunahme - auch [PAGE 805] das wissen Sie - haben wir bei der Migration. Hier sind die Ausgaben gegenüber dem letzten Jahr um 25 Prozent gestiegen. Das ist eine Position, die uns auch in den nächsten Jahren wahrscheinlich belasten wird und die den Handlungsspielraum entsprechend einschränkt. Das Gleiche gilt für die Fonds, die Sie gebildet haben, sowohl für den Bahninfrastrukturfonds wie für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.
Insgesamt ist diese Rechnung aber zufriedenstellend. Es gibt gewisse Warnzeichen, die wir ernst nehmen müssen, um in Zukunft ausgeglichene Rechnungen präsentieren zu können.
Nun ein kurzer Ausblick auf die Folgerechnungen: Wir haben auch für das Jahr 2018 in Anbetracht der Schuldenbremse ein strukturelles Defizit von etwa einer Milliarde Franken. Der Bundesrat hat bereits die Eckwerte beschlossen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Wir werden insbesondere bei der Teuerung entsprechend korrigieren müssen und bei einzelnen Positionen kürzen. Das werden Sie dann sehen. Das Budget 2018 bedingt Einsparungen von etwa einer Milliarde Franken oder, präziser gesagt, eine Verlangsamung des Ausgabenwachstums, damit wir die Schuldenbremse einhalten können.
Es gibt dann weitere Ausgabenpositionen, die im Anmarsch sind. Ich denke an die Steuervorlage 2017, ich denke an die mögliche Beseitigung der Heiratsstrafe. Ich habe vom Reformstau bei den Steuern gesprochen. Das heisst, wir werden auch in den Jahren ab 2018, 2019 und folgende, immer wieder Massnahmen treffen müssen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Damit ist der Gesamthaushalt in den nächsten Jahren tendenziell sehr angespannt. Ich bitte Sie, das beim Beschliessen von neuen Ausgaben zu berücksichtigen, denn alles, was wir an neuen Ausgaben beschliessen, ist zu kompensieren. Wir haben in den letzten Jahren eine Reihe von Sparmassnahmen und Sparprogrammen gehabt. Das heisst, unser Spielraum wird in den nächsten Jahren tendenziell kleiner.
Was wir mit Ihnen anstreben, ist etwas mehr Langfristigkeit bei Sparmassnahmen, denn wenn wir im Dezember irgendwelche Kürzungen vornehmen, ist dahinter stets eine gewisse Willkür, und die Gefahr, dass solche Sparmassnahmen nicht nachhaltig aufgegleist werden können, besteht. Wir müssen also auch hier langfristig miteinander zusammenarbeiten und versuchen, die Budgets langfristig im Lot zu behalten. Das gibt mir Gelegenheit, für die gute Zusammenarbeit mit Ihrer Finanzkommission herzlich zu danken.
So viel zur Rechnung, nun zum Nachtrag: Der Bundesrat schlägt Ihnen zehn Nachtragskredite vor im Umfang von 252 Millionen Franken. Zwei davon bewegen Sie, der eine betrifft die Hochseeschifffahrt, der andere die Erhöhung des Kredites für das Fiscal-IT-Programm.
Zuerst kurz zum Fiscal-IT-Programm: Das ist das Nachfolgeprogramm des gescheiterten Insieme-Programms. Hier geht es darum, die Steuerverwaltung auf den neuesten Stand zu bringen. Wenn wir von Fiscal-IT sprechen, sprechen wir von insgesamt 29 EDV-Programmen. Hier geht es darum, für die Verrechnungssteuer, für die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Stempel- und Emissionsabgaben und das Radio- und Fernsehgesetz die entsprechenden EDV-Umstellungen zu machen. Der Kredit reicht nicht. Wir haben das ausgeführt. Es gibt zwei Gründe dafür. Zum einen hat man damals, wahrscheinlich 2013, etwas optimistisch gerechnet. Man hat die technologische Entwicklung wahrscheinlich zu wenig gut abgeschätzt. Das ist der eine Grund. Der zweite Grund sind die Weiterungen im Steuerbereich. In dieser Zeit haben Sie und wir verschiedene Ergänzungen im Steuerbereich beschlossen. Da geht es um den automatischen Informationsaustausch, um den spontanen Informationsaustausch, um die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes, um das RTVG, also die Fernseh- und Radiogebühren bei Firmen, und das Country-by-Country-Reporting. Das sind Dinge, die das entsprechende Programm komplexer machen, die mehr Aufwand bedeuten, und dafür beantragen wir Ihnen diesen Nachtragskredit von 18 Millionen Franken. Von diesen 29 Programmen, die ich erwähnt habe, ist der grosse Teil bereits in Betrieb. Es wird also kein Grounding dieser Programme geben wie damals bei Insieme.
Nun zum Nachtragskredit betreffend die Hochseeschifffahrt: Ich äussere mich zum finanziellen Teil, und Herr Kollege Schneider-Ammann wird sich dann noch zum inhaltlichen Teil äussern.
Vorab zum Wesen einer Bürgschaft: Eine Bürgschaft wird für eine gewisse Dauer gegeben. Während der Dauer der Bürgschaft können Sie nicht aussteigen, auch wenn Sie entsprechende Gefahren sehen. Der Bund ist hier Bürgschaftsgeber. Er hat also keinen operativen Einfluss auf die Geschäfte. Er hat am Schluss zu bezahlen, wenn die Firma nicht mehr zahlungsfähig ist. Die Fragen, die Herr Giezendanner hier gestellt hat, hat sich der Bundesrat im Lauf der letzten eineinhalb Jahre selbstverständlich ebenfalls gestellt.
Blicken wir zurück: Im Jahr 2008, als der Rat zum letzten Mal diese Bürgschaften gewährt hat, ging man davon aus, dass kein oder nur ein sehr minimales Risiko besteht. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat im Zusammenhang mit der Vergabe dieser Bürgschaften im Jahr 2010 noch einmal eine Prüfung vorgenommen. Sie hat noch 2010 gefunden, dass alles professionell durchgeführt worden sei.
Wie kam es zu diesem Verlust? Einerseits gibt es tatsächlich eine Weltwirtschaftskrise. Es gibt verschiedene Länder, die Milliardenbeträge abgeschrieben haben. Herr Giezendanner hat die Frage gestellt, warum das nicht früher bemerkt wurde. Wahrscheinlich ist es wie bei allen Unternehmen: Es kommt eine schlechte Zeit, man hofft, dass es sich wieder bessert, zehrt von den Reserven und zögert es hinaus. Das war auch bei der ganzen Hochseeschifffahrt international der Fall und auch bei den Firmen, für die wir uns verbürgt haben.
Vor etwa zwei Jahren sind diese Probleme dann effektiv aufgefallen. Wir haben sofort gehandelt, und der Bundesrat hat dieses Geschäft seither eng begleitet. Es stand eigentlich ein Verlust von etwa 250 Millionen Franken zur Diskussion. Dank geschickter Einflussnahme ist es gelungen, den Betrag zu reduzieren. Wir sprechen jetzt von 190 Millionen. Selbstverständlich ist das immer noch zu viel. Aber wir haben in dieser ganzen Zeit jeweils die Eidgenössische Finanzkontrolle und die Finanzkommissionen informiert.
Jetzt geht es also darum, diese Bürgschaften einzulösen. Was passiert, wenn Sie das ablehnen? Dann werden wir trotzdem bezahlen müssen, und wir werden in der Rechnung eine Kreditüberschreitung ausweisen müssen.
Weshalb beantragen wir Ihnen diese Ausgabe? Das Finanzhaushaltgesetz schreibt vor, dass der Bundesrat, wenn er eine Kreditüberschreitung ausmacht, "ohne Verzug" dem Parlament einen Antrag stellt. Das haben wir hiermit getan, um Sie darauf aufmerksam zu machen, dass hier eine Zahlung fällig ist. Wenn Sie sie zurückweisen, müssen wir trotzdem bezahlen. Wir sind dazu rechtlich verpflichtet; dann kommt die Rechnung mit einer Kreditüberschreitung.
Ich denke, die Fragen von Herrn Giezendanner sind durchaus berechtigt. Der Bundesrat hat sich diese Fragen auch gestellt. Ich würde Ihnen nur empfehlen, die Dinge zu trennen. Das eine ist das finanzielle Geschäft. Da sind wir verpflichtet, da können wir nicht anders. Das andere ist die Frage, ob Fehler gemacht wurden und Lehren zu ziehen sind. Dazu hat der Bundesrat eine Administrativuntersuchung geführt. Diese ist abgeschlossen; sie kann aber im Moment noch nicht publiziert werden, weil wir hier noch Probleme mit dem Datenschutz zu lösen haben. Diese Administrativuntersuchung wird dann aber auf diese Fragen weitgehend Antwort geben. Das hängt dann auch mit dem Risikomanagement des Bundes und der Geschäftsprüfung zusammen. Das ist dann durchaus etwas, was Sie im Rahmen dieses Berichtes anschauen können und, so denke ich, anschauen müssen.
Wir sind Bürgschaftsgeber. Die Firma ist zahlungsunfähig. Wir haben diese Bürgschaft zu leisten. Das ist das finanzielle Geschäft. All die Fragen, die Herr Giezendanner gestellt hat, müssen wir anschauen. Dazu wird sich jetzt auch Herr Kollege Schneider-Ammann noch äussern.
Ich bitte Sie, die Rechnung und ebenfalls die Nachtragskredite, wie wir sie Ihnen vorschlagen, zu genehmigen.